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ISSN 1610-0611
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Equality-Gruppe fordert Unisex-Tarife

Equality-Gruppe fordert Unisex-Tarife in den neuen Betriebsrenten

Scharfe Kritik an der Umsetzung der neuen Betriebsrenten übt die Equality-Gruppe „Alterssicherung“ der Hans-Böckler-Stiftung. „Frauen dürfen durch neue Rentenregelungen nicht erneut diskriminiert werden“, so die Sprecherinnen der Equality-Gruppe Judith Kerschbaumer und Dr. Mechthild Veil. Dies verstoße auch gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Bei den aktuellen Vertragsabschlüssen zur Betriebsrente zeige sich, dass die Versicherungswirtschaft ausschließlich unterschiedliche Vertragsbedingungen für Frauen und Männer anbietet. Folge: Bei gleicher Einzahlung erhalten Frauen später monatlich weniger Rente als Männer. Dies sei nicht hinnehmbar, kritisieren die Equality-Frauen und fordern Unisex-Tarife. Die Bundesregierung müsse das Betriebsrentengesetz entsprechend nachbessern. „Auch die 2. Säule der Alterssicherung muss geschlechtsneutral gestaltet werden“, so Judith Kerschbaumer und Mechthild Veil. Konkreter Nachbesserungsvorschlag: Das Zertifizierungskriterium, das Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist, wird um das Kriterium der Unisex-Tarife (Geschlechtsneutralität) erweitert.

Bei einem Workshop der Equality-Gruppe am 30.09./ 01.10.2002 zum Thema „Unisex-Tarife in der betrieblichen Altersvorsorge“ mit Vertreterinnen und Vertretern und aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Recht, forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bundesregierung auf, unterschiedliche Tarife von Männern und Frauen in den neuen Betriebsrenten zu verbieten. Mit dieser verfassungsrechtlichen Unterlassung schaffe der Gesetzgeber ein Einfallstor auch in anderen Versicherungszweigen, etwa den Krankenkassen, das Solidarprinzip zugunsten der Privatisierung von Risiken auszuhebeln, so die Befürchtungen der Gruppe. Die staatliche Förderung (Riester- Förderung) wurde eingeführt, um die neue Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen, die durch Absenkung des Rentenniveaus entsteht. Die teilweise Verlagerung der Altersvorsorge von der gesetzlichen zur privaten und betrieblichen Vorsorge dürfe nicht zu einer Ungleichbehandlung von Männern und Frauen führen. Wenn der Gesetzgeber in einem geschlechtsneutralen System eine Lücke schafft, habe er dafür zu sorgen, dass das Schließen der Lücke ebenfalls geschlechtsneutral geschieht.

Als Antwort auf das männlich dominierte Bündnis für Arbeit hat sich bei der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ein Bündnis für (Frauen-)Arbeit „Equality“ gegründet. In mehreren Stellungnahmen hat sich die Gruppe mit der Neuregelung der Rente und ihrer Auswirkung auf Frauen beschäftigt.

Für die Arbeitsgruppe

Judith Kerschbaumer von der Abteilung Sozialpolitik beim Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dr. Mechthild Veil vom Büro Sozialpolitik & Geschlechterforschung in Frankfurt a.M.



Margitta Reicharz
Hans-Böckler-Stiftung
Abt. Öffentlichkeitsarbeit
02.10.2002


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