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30 Jahre Contergan-Stiftung


Bundesministerin Renate Schmidt:
"Contergan" bleibt Mahnung an gesundheitlichen Verbraucherschutz

30 Jahre Contergan-Stiftung


Heute vor 30 Jahren wurde die Stiftung "Hilfswerk für behinderte
Kinder" ins Leben gerufen. Sie unterstützt die durch das Medikament
Contergan geschädigten Menschen mit einer lebenslangen Rente und
einmaligen Kapitalabfindungen und fördert die institutionelle
Behindertenarbeit. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung öffentlichen
Rechts Leistungen von rd. 360 Millionen Euro an die
Contergangeschädigten erbracht; derzeit betreut die Stiftung etwa
2.750 Personen. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, erklärt: "Die Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder hat in
den dreißig Jahren ihres Bestehens eine außerordentlich wertvolle
Unterstützung für die durch Contergan geschädigten Menschen geleistet,
ihnen Rat und finanziellen Beistand gegeben; sie hat darüber hinaus
die Integration von Menschen mit Behinderungen vorangebracht. Der Name
'Contergan' bleibt für uns eine ständige Mahnung, die
Arzneimittelsicherheit und einen wirksamen gesundheitlichen
Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen."

Durch das Arzneimittel Contergan waren ungeborene Kinder geschädigt
worden, deren Mütter während der Schwangerschaft das thalidomidhaltige
Arzneimittel eingenommen hatten. Die Herstellerfirma von Contergan
hatte zur Entschädigung der mit Missbildungen und Gesundheitsstörungen
zur Welt gekommenen Kinder einen Betrag von rd. 51 Millionen Euro (100
Millionen DM) zur Verfügung gestellt.

Um die gleichmäßige und gerechte Verteilung dieser Mittel
sicherzustellen, beschloss der Bundestag, eine Stiftung des
öffentlichen Rechts ins Leben zu rufen. Eingebracht wurden neben dem
Betrag der Herstellerfirma zunächst weitere 51 Millionen Euro aus dem
Bundeshaushalt. Die Mittel wurden inzwischen auf rd. 112,5 Millionen
Euro erhöht. Aus diesen Geldern erhielten und erhalten die
Geschädigten eine einmalige Kapitalentschädigung sowie eine
lebenslängliche Rente, die derzeit zwischen 121 und 545 Euro pro Monat
beträgt.

Ab 2003 werden die Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren,
ausgeweitet. Da das ursprüngliche Kapital seit Mai 1997 aufgebraucht
ist, werden die Leistungen seitdem in voller Höhe aus dem
Bundeshaushalt finanziert.

Die Stiftung hat den weitergehenden gesetzlichen Auftrag,
Institutionen, die der Behindertenarbeit dienen, durch Zuschüsse zu
unterstützen. Dafür wurde die Stiftung mit einem zusätzlichen Kapital
aus Haushaltsmitteln von rd. 51 Millionen Euro (100 Millionen DM)
ausgestattet, aus dessen Erträgen die institutionelle
Behindertenarbeit gefördert wird. Bislang bewilligte die Stiftung
Zuschüsse von rd. 119 Millionen Euro an verschiedene Einrichtungen der
Behindertenarbeit.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Subject: BMFSFJ Pressemitteilung -- Bundesministerin Renate Schmidt:
"Contergan" bleibt Mahnung an gesundheitlichen Verbraucherschutz
Pressestelle BMFSFJ
Veröffentlicht am 31. Oktober 2002



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