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30 Jahre Contergan-Stiftung
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Bundesministerin Renate Schmidt: "Contergan" bleibt Mahnung an gesundheitlichen Verbraucherschutz
30 Jahre Contergan-Stiftung
Heute vor 30 Jahren wurde die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" ins Leben gerufen. Sie unterstützt die durch das Medikament Contergan geschädigten Menschen mit einer lebenslangen Rente und einmaligen Kapitalabfindungen und fördert die institutionelle Behindertenarbeit. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung öffentlichen Rechts Leistungen von rd. 360 Millionen Euro an die Contergangeschädigten erbracht; derzeit betreut die Stiftung etwa 2.750 Personen. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Die Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder hat in den dreißig Jahren ihres Bestehens eine außerordentlich wertvolle Unterstützung für die durch Contergan geschädigten Menschen geleistet, ihnen Rat und finanziellen Beistand gegeben; sie hat darüber hinaus die Integration von Menschen mit Behinderungen vorangebracht. Der Name 'Contergan' bleibt für uns eine ständige Mahnung, die Arzneimittelsicherheit und einen wirksamen gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen."
Durch das Arzneimittel Contergan waren ungeborene Kinder geschädigt worden, deren Mütter während der Schwangerschaft das thalidomidhaltige Arzneimittel eingenommen hatten. Die Herstellerfirma von Contergan hatte zur Entschädigung der mit Missbildungen und Gesundheitsstörungen zur Welt gekommenen Kinder einen Betrag von rd. 51 Millionen Euro (100 Millionen DM) zur Verfügung gestellt.
Um die gleichmäßige und gerechte Verteilung dieser Mittel sicherzustellen, beschloss der Bundestag, eine Stiftung des öffentlichen Rechts ins Leben zu rufen. Eingebracht wurden neben dem Betrag der Herstellerfirma zunächst weitere 51 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Die Mittel wurden inzwischen auf rd. 112,5 Millionen Euro erhöht. Aus diesen Geldern erhielten und erhalten die Geschädigten eine einmalige Kapitalentschädigung sowie eine lebenslängliche Rente, die derzeit zwischen 121 und 545 Euro pro Monat beträgt.
Ab 2003 werden die Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren, ausgeweitet. Da das ursprüngliche Kapital seit Mai 1997 aufgebraucht ist, werden die Leistungen seitdem in voller Höhe aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die Stiftung hat den weitergehenden gesetzlichen Auftrag, Institutionen, die der Behindertenarbeit dienen, durch Zuschüsse zu unterstützen. Dafür wurde die Stiftung mit einem zusätzlichen Kapital aus Haushaltsmitteln von rd. 51 Millionen Euro (100 Millionen DM) ausgestattet, aus dessen Erträgen die institutionelle Behindertenarbeit gefördert wird. Bislang bewilligte die Stiftung Zuschüsse von rd. 119 Millionen Euro an verschiedene Einrichtungen der Behindertenarbeit.
--------------------------------- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Subject: BMFSFJ Pressemitteilung -- Bundesministerin Renate Schmidt: "Contergan" bleibt Mahnung an gesundheitlichen Verbraucherschutz Pressestelle BMFSFJ Veröffentlicht am 31. Oktober 2002
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