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ISSN 1610-0611
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Arbeitslose Frauen - erste Verliererinnen der Wahl

DEUTSCHER FRAUENRAT
Deutscher Juristinnenbund
Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen

Offener Brief an die Bundesregierung und den Bundestag:

Arbeitslose Frauen - erste Verliererinnen der Wahl

Der DEUTSCHE FRAUENRAT, der Deutsche Juristinnenbund und die Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen wenden sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an die überwiegend von Frauen gewählte Bundesregierung: Arbeitsuchende und arbeitslose Frauen dürfen bei der Umsetzung des Hartz- Konzeptes nicht die großen Verliererinnen werden.

Im Vorspann des Hartz-Berichtes festgehaltenen Verpflichtung heißt es, dass

"alle weiteren Schritte zur Konkretisierung [der Hartz-Vorschläge] vor diesem Hintergrund detailliert überprüft werden müssen, inwieweit sie dem Postulat der

Gleichstellung Rechnung tragen bzw. direkt oder indirekt Benachteiligungen fortschreiben oder neue entstehen lassen".

Dieser Verpflichtung wird der jetzt vorliegende Gesetzentwurf "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in keiner Weise gerecht. Ebenso wird die
verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz missachtet, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll.

Werden die Hartz-Pläne in der jetzt vorgeschlagenen Weise umgesetzt, so werden Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben und in den sozialen
Sicherungssystemen nicht abgebaut, sondern erweitert. Typisch weibliche Erwerbsbiographien werden im Gesetz bestraft, typisch männliche belohnt.
Wir fordern eine Nachbesserung der Vorschläge nach den Vorgaben des Grundgesetzes und nach dem europarechtlich bindenden Gender-Mainstreaming-Prinzip.

Diskriminiert werden Frauen
- durch die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung und die erhöhte Anrechnung des Partnereinkommens bei der Arbeitslosenhilfe;
- durch die Ausweitung der 500-Euro-Jobs, weil sie keinen Sozialversicherungsschutz bieten.

Die Forderung aller Frauenverbände, Dienstleistungsagenturen für haushaltsnahe Tätigkeiten zu fördern und so reguläre Beschäftigung zu ermöglichen, kommt in

diesem Gesetzentwurf nicht vor.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren muss sich daher am Leitbild einer nachhaltigen, existenzsichernden und eigenständigen Arbeitsmarktintegration von Frauen orientieren.

V.i.S.d.P.:
Ulrike Helwerth
Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
www.frauenrat.de
Berlin, 06. November 2002


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