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Aufbauprogramm / Hilfen
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Bundesministerin Bergmann startet Aufbauprogramm "Jugend hilft"
Die Flutkatastrophe hat verheerende Schäden in weiten Teilen Deutschlands verursacht. Für den Wiederaufbau ist eine umfassende nationale Kraftanstrengung notwendig. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, startet zur Unterstützung das Aufbauprogramm "Jugend hilft".
"Die große Hilfsbereitschaft zahlloser Jugendlicher während der Flutkatastrophe hat mich tief beeindruckt. Sehr viele junge Menschen haben spontan ihre Hilfe angeboten und die Menschen vor Ort mit einem außerordentlichen Einsatz unterstützt. Bis zur Erschöpfung haben sie mitgearbeitet. Dieses Engagement zeigt, dass die Jugendlichen in unserem Land sich für die Gesellschaft einsetzen und nicht nur spaßorientiert sind. Das Aufbauprogramm "Jugend hilft" setzt genau hier an; es fördert Jugendliche, die bei der Beseitigung der Katastrophenfolgen helfen."
Das Aufbauprogramm "Jugend hilft" mit einem Gesamtvolumen von 46 Mio. Euro gliedert sich in vier Teile:
1000 zusätzliche Plätze in den Freiwilligendiensten
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Hochwassergebiet bewerben, um bei der Bewältigung der Flutschäden zu helfen. Ansprechpartner sind die Träger vor Ort, unter anderem Wohlfahrts- und Umweltverbände. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld; außerdem sind sie sozialversichert. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können den Freiwilligendienst anstelle des Zivildienstes leisten. Da die Freiwilligenjahre von Bund, Ländern und Freien Trägern gemeinsam finanziert werden, müssen neben dem Bund auch die Länder und Träger zusätzliche Mittel bereitstellen. Die Verhandlungen dazu laufen.
[An dieser Stelle folgt eine Tabelle. Bei der Konvertierung nach Text geht die Struktur von Spalten und Zeilen verloren. Um die Original-Tabelle betrachten zu können, begeben sie sich bitte zur Webseite " http://www.bmfsfj.de/dokumente/Presse/ix_m78856.htm".]
Ansprechpartner: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Taubenstraße 42/43, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 1888 555 - 1680, Tel.: +49 (0) 1888 555 - 4981
3000 Jugendliche aus dem In- und Ausland zeigen Solidarität
Betroffen von den Schäden, die die Flutkatastrophe angerichtet hat, sind auch zahlreiche Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sport- und Spielplätze, Altenheime und öffentliche Plätze. Wegen der vielen Hilfsangebote von Jugendlichen startet das Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk und weiteren Jugendorganisationen ein Hilfsprojekt.
Mit dieser Hilfsmaßnahme soll etwa 3000 jungen Menschen ermöglicht werden, bei der Beseitigung der Schäden, beim Aufräumen und Wiederaufbau in den betroffenen Regionen praktische Solidarität zu zeigen. Geplant sind Hilfseinsätze von 3 bis 10 Tagen Dauer. Einsatzorte richten sich nach dem lokalen Bedarf.
Ansprechpartner:
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Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
Frau Gunda Voigt, Mühlendamm 3, 10178 Berlin
Tel. (030) 400 404 - 20, Fax (030) 400 404 - 22, E-Mail: voigts@dbjr.de
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Deutsch-Französisches Jugendwerk
Herr Conny Reuter, Am Molkenmarkt 1, 10179 Berlin
Tel. (030) 288757 - 10, Fax (030) 288757 - 88, E-Mail: reuter@dfjw.org
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Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Herr Thomas Hetzer, Friedhofgasse 2, 14473 Potsdam
Tel. (0331) 28479 - 35, Fax (0331) 297527, E-Mail: hetzer@dpjw.org
Zivildienst unterstützt die Flutopfer
Bereitstellung von bis zu 3000 zusätzlichen Zivildienstplätzen
Anerkannte Zivildienststellen können weitere Plätze für Zivildienstleistende zur Beseitigung der Katastrophenfolgen beantragen. Öffentliche und private Organisationen können sich kurzfristig als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes anerkennen lassen. Sie müssen sicherstellen, dass die Zivildienstleistenden für mindestens 10 Monate beschäftigt werden. Auf diese Weise können bis zu 3000 zusätzliche Zivildienstleistende eingesetzt werden. Anträge sind beim Bundesamt für Zivildienst zu stellen.
Zurückstellung betroffener Zivildienstleistender oder zum Zivildienst Einberufener
Zivildienstleistende oder zum Zivildienst Einberufene können sich zurückstellen lassen für die Zeit, in der sie sich an Hilfsaktionen zur Bekämpfung des Hochwassers oder der Folgen beteiligen. Dies gilt für Zivildienstleistende, die selbst in den Hochwassergebieten leben oder deren nahe Angehörige dort leben. Sie müssen diese Dienstzeit später nachholen. Sie können längstens bis zum 30. Juli 2003 zurückgestellt werden. Schriftliche Anträge können beim Bundesamt für den Zivildienst in Köln formlos gestellt werden. Der Antrag sollte die Personalkennziffer (dem Einberufungsbescheid zu entnehmen) enthalten und glaubhaft darlegen, dass der Antragsteller bzw. Angehörige in den betroffenen Gebieten leben.
Versetzungen von Zivildienstleistenden in das Hochwassergebiet
Zivildienstleistende, die in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten helfen möchten, können sich versetzen lassen. Einsatzmöglichkeiten können sie bei den für sie zuständigen Verwaltungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände bzw. den Zivildienstgruppen erfragen. Schriftliche Anträge sind formlos bei den für den Zivildienstleistenden zuständigen Verwaltungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände bzw. den Zivildienstgruppen zu stellen. Der Antrag sollte die Personalkennziffer (dem Einberufungsbescheid zu entnehmen) enthalten und eine Einverständniserklärung der abgebenden Dienststelle sowie - wenn möglich - der neuen Dienststelle enthalten.
Vorübergehende Abstellung von Zivildienstleistenden in das Hochwassergebiet
Zivildienstleistende können unabhängig von dem jeweils anerkannten Zivildienstplatz und der Tätigkeitsgruppe im Einvernehmen mit der Dienststelle die Hilfskräfte vor Ort unterstützen und zur Beseitigung der Schäden eingesetzt werden. Hierbei kann der Einsatz bei öffentlichen wie auch privaten Organisationen erfolgen. Generell gilt: Die Zivildienstleistenden können nur dann vorübergehend zu Hilfeleistungen abgestellt werden, wenn sie diesem Einsatz zustimmen.
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Ansprechpartner: Bundesamt für den Zivildienst, Postanschrift: 50964 Köln
Tel.: (0221) 3673 - 4475/-2439/-2459/-2510, Fax: (0221) 3673 - 4661 oder -4662
E-Mail: poststelle@baz.bund.de
Regionale Hilfe aus dem Europäischen Sozialfond
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds ein, um in den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen zu helfen. Förderungen im Einzelfall von bis zu 10.000 ? sollen lokale Initiativen unterstützen.
Die Steuerung des Programms erfolgt durch eine Regiestelle, die in Kürze eingerichtet wird. In Abstimmung mit dem Katastrophenstab der Bundesregierung sowie den Ländern werden direkt betroffene Kommunen und Landkreise angesprochen und benennen eine lokale Koordinationsstelle. Die ausgewählten zwischengeschalteten Stellen entscheiden auf der Grundlage eines Konzeptes selbstständig über die zu fördernden Kleinprojekte und begleiten diese.
Ansprechpartner:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: 10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 1888 555 - 2883, Fax: +49 (0) 1888 555 - 4807
E-Mail: peter.kupferschmid@bmfsfj.bund.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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