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ISSN 1610-0611
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Aufbauprogramm / Hilfen


Bundesministerin Bergmann startet Aufbauprogramm "Jugend hilft"

Die Flutkatastrophe hat verheerende Schäden in weiten Teilen
Deutschlands verursacht. Für den Wiederaufbau ist eine umfassende
nationale Kraftanstrengung notwendig. Die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, startet
zur Unterstützung das Aufbauprogramm "Jugend hilft".

"Die große Hilfsbereitschaft zahlloser Jugendlicher während der
Flutkatastrophe hat mich tief beeindruckt. Sehr viele junge Menschen
haben spontan ihre Hilfe angeboten und die Menschen vor Ort mit einem
außerordentlichen Einsatz unterstützt. Bis zur Erschöpfung haben sie
mitgearbeitet. Dieses Engagement zeigt, dass die Jugendlichen in
unserem Land sich für die Gesellschaft einsetzen und nicht nur
spaßorientiert sind. Das Aufbauprogramm "Jugend hilft" setzt genau
hier an; es fördert Jugendliche, die bei der Beseitigung der
Katastrophenfolgen helfen."

Das Aufbauprogramm "Jugend hilft" mit einem Gesamtvolumen von 46 Mio. Euro gliedert sich in vier Teile:

1000 zusätzliche Plätze in den Freiwilligendiensten

Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können sich für ein
Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im
Hochwassergebiet bewerben, um bei der Bewältigung der Flutschäden zu
helfen. Ansprechpartner sind die Träger vor Ort, unter anderem
Wohlfahrts- und Umweltverbände. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erhalten Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld; außerdem sind
sie sozialversichert. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können den
Freiwilligendienst anstelle des Zivildienstes leisten. Da die
Freiwilligenjahre von Bund, Ländern und Freien Trägern gemeinsam
finanziert werden, müssen neben dem Bund auch die Länder und Träger
zusätzliche Mittel bereitstellen. Die Verhandlungen dazu laufen.

[An dieser Stelle folgt eine Tabelle. Bei der Konvertierung nach Text
geht die Struktur von Spalten und Zeilen verloren. Um die
Original-Tabelle betrachten zu können, begeben sie sich bitte zur
Webseite "http://www.bmfsfj.de/dokumente/Presse/ix_m78856.htm".]

Ansprechpartner: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Taubenstraße 42/43, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 1888 555 - 1680,
Tel.: +49 (0) 1888 555 - 4981





3000 Jugendliche aus dem In- und Ausland zeigen Solidarität

Betroffen von den Schäden, die die Flutkatastrophe angerichtet hat,
sind auch zahlreiche Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sport- und
Spielplätze, Altenheime und öffentliche Plätze. Wegen der vielen
Hilfsangebote von Jugendlichen startet das Bundesjugendministerium
gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring, dem
Deutsch-Französischen Jugendwerk, dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk
und weiteren Jugendorganisationen ein Hilfsprojekt.

Mit dieser Hilfsmaßnahme soll etwa 3000 jungen Menschen ermöglicht
werden, bei der Beseitigung der Schäden, beim Aufräumen und
Wiederaufbau in den betroffenen Regionen praktische Solidarität zu
zeigen. Geplant sind Hilfseinsätze von 3 bis 10 Tagen Dauer.
Einsatzorte richten sich nach dem lokalen Bedarf.

Ansprechpartner:

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Deutscher Bundesjugendring (DBJR)

Frau Gunda Voigt, Mühlendamm 3, 10178 Berlin

Tel. (030) 400 404 - 20, Fax (030) 400 404 - 22, E-Mail:
voigts@dbjr.de


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Deutsch-Französisches Jugendwerk

Herr Conny Reuter, Am Molkenmarkt 1, 10179 Berlin

Tel. (030) 288757 - 10, Fax (030) 288757 - 88, E-Mail: reuter@dfjw.org


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Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Herr Thomas Hetzer, Friedhofgasse 2, 14473 Potsdam

Tel. (0331) 28479 - 35, Fax (0331) 297527, E-Mail: hetzer@dpjw.org






Zivildienst unterstützt die Flutopfer

Bereitstellung von bis zu 3000 zusätzlichen Zivildienstplätzen

Anerkannte Zivildienststellen können weitere Plätze für
Zivildienstleistende zur Beseitigung der Katastrophenfolgen
beantragen. Öffentliche und private Organisationen können sich
kurzfristig als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes anerkennen
lassen. Sie müssen sicherstellen, dass die Zivildienstleistenden für
mindestens 10 Monate beschäftigt werden. Auf diese Weise können bis zu
3000 zusätzliche Zivildienstleistende eingesetzt werden. Anträge sind
beim Bundesamt für Zivildienst zu stellen.

Zurückstellung betroffener Zivildienstleistender oder zum Zivildienst Einberufener

Zivildienstleistende oder zum Zivildienst Einberufene können sich
zurückstellen lassen für die Zeit, in der sie sich an Hilfsaktionen
zur Bekämpfung des Hochwassers oder der Folgen beteiligen. Dies gilt
für Zivildienstleistende, die selbst in den Hochwassergebieten leben
oder deren nahe Angehörige dort leben. Sie müssen diese Dienstzeit
später nachholen. Sie können längstens bis zum 30. Juli 2003
zurückgestellt werden. Schriftliche Anträge können beim Bundesamt für
den Zivildienst in Köln formlos gestellt werden. Der Antrag sollte die
Personalkennziffer (dem Einberufungsbescheid zu entnehmen) enthalten
und glaubhaft darlegen, dass der Antragsteller bzw. Angehörige in den
betroffenen Gebieten leben.

Versetzungen von Zivildienstleistenden in das Hochwassergebiet

Zivildienstleistende, die in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten
helfen möchten, können sich versetzen lassen. Einsatzmöglichkeiten
können sie bei den für sie zuständigen Verwaltungsstellen der freien
Wohlfahrtsverbände bzw. den Zivildienstgruppen erfragen. Schriftliche
Anträge sind formlos bei den für den Zivildienstleistenden zuständigen
Verwaltungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände bzw. den
Zivildienstgruppen zu stellen. Der Antrag sollte die
Personalkennziffer (dem Einberufungsbescheid zu entnehmen) enthalten
und eine Einverständniserklärung der abgebenden Dienststelle sowie -
wenn möglich - der neuen Dienststelle enthalten.

Vorübergehende Abstellung von Zivildienstleistenden in das Hochwassergebiet

Zivildienstleistende können unabhängig von dem jeweils anerkannten
Zivildienstplatz und der Tätigkeitsgruppe im Einvernehmen mit der
Dienststelle die Hilfskräfte vor Ort unterstützen und zur Beseitigung
der Schäden eingesetzt werden. Hierbei kann der Einsatz bei
öffentlichen wie auch privaten Organisationen erfolgen. Generell gilt:
Die Zivildienstleistenden können nur dann vorübergehend zu
Hilfeleistungen abgestellt werden, wenn sie diesem Einsatz zustimmen.

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Ansprechpartner: Bundesamt für den Zivildienst, Postanschrift: 50964
Köln

Tel.: (0221) 3673 - 4475/-2439/-2459/-2510, Fax: (0221) 3673 - 4661
oder -4662

E-Mail: poststelle@baz.bund.de





Regionale Hilfe aus dem Europäischen Sozialfond

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds ein, um in den von der
Flutkatastrophe betroffenen Kommunen zu helfen. Förderungen im
Einzelfall von bis zu 10.000 ? sollen lokale Initiativen unterstützen.

Die Steuerung des Programms erfolgt durch eine Regiestelle, die in
Kürze eingerichtet wird. In Abstimmung mit dem Katastrophenstab der
Bundesregierung sowie den Ländern werden direkt betroffene Kommunen
und Landkreise angesprochen und benennen eine lokale
Koordinationsstelle. Die ausgewählten zwischengeschalteten Stellen
entscheiden auf der Grundlage eines Konzeptes selbstständig über die
zu fördernden Kleinprojekte und begleiten diese.

Ansprechpartner:

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Postanschrift: 10117 Berlin

Tel.: +49 (0) 1888 555 - 2883, Fax: +49 (0) 1888 555 - 4807

E-Mail: peter.kupferschmid@bmfsfj.bund.de




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