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ISSN 1610-0611
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BdSt lehnt Änderungen beim Ehegatten-Splitting ab

BdSt lehnt Änderungen beim Ehegatten-Splitting ab

Berlin. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wendet sich gegen Überlegungen bei SPD und Grünen, eine Obergrenze beim Ehegatten-Splitting einzuführen. „Wer das Ehegatten-Splitting durch die Einführung von Obergrenzen einschränkt, muss mit neuen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht rechnen“, so Steuerzahler-Präsident Dr. Karl Heinz Däke.

Der Bund der Steuerzahler beruft sich dabei auf eine Entscheidung des obersten Verfassungsgerichts vom 3.11.1982. Das Gericht hat darin festgestellt, dass das Ehegatten-Splitting keine Steuervergünstigung ist, mit der beliebig experimentiert werden kann. Es handelt sich vielmehr um eine verfassungsrechtlich gebotene Maßnahme zur Vermeidung von Steuermehrbelastungen durch eine Eheschließung. „Das Ehegatten-Splitting schützt Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einzeleinkommen vor steuerlicher Diskriminierung. Ein Angriff auf das Ehegatten-Splitting würde daher von Karlsruhe mit Sicherheit wieder abgeschmettert“, sagte BdSt-Präsident Däke.

PRÄSIDIUM/Pressestelle
des Bundes der Steuerzahler e.V.

4.10.02


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