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ISSN 1610-0611
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Bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung


Bundesverfassungsgericht bestätigt bundeseinheitliche
Altenpflegeausbildung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Gesetzgebungskompetenz des
Bundes für die im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
(Altenpflegegesetz) getroffenen Regelungen zur Altenpflegeausbildung
einstimmig bestätigt, die Zuständigkeit für die Bestimmungen über die
Altenpflegehilfeausbildung hingegen den Ländern zugewiesen. Die
Ausbildung für die Altenpflegerinnen und Altenpfleger kann damit ab
dem 1. August 2003 nach dem neuen Recht bundeseinheitlich durchgeführt
werden. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner
Entscheidung klargestellt, dass die Neuregelungen durch ein
Bundesgesetz im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 Grundgesetz
erforderlich sind. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil dazu
genutzt, um zur Erforderlichkeit von Bundesgesetzen grundsätzliche
Ausführungen zu machen. Diese sind von erheblicher Bedeutung für die
zukünftige Gesetzgebung.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

"Der heutige Tag bedeutet einen großen Erfolg und Fortschritt für die
Altenpflege. Endlich wird die Altenpflegeausbildung bundeseinheitlich
geregelt. Dieses neue Gesetz ist eine wichtige Weichenstellung in der
Seniorenpolitik. 1950 gab es etwa doppelt so viele Menschen unter
20 Jahren wie 60-jährige und ältere, 2050 wird es doppelt so viele
ältere wie jüngere Menschen geben. Mit der zunehmenden Lebenserwartung
steigt die Zahl der Hochaltrigen und damit der Pflegebedürftigen.

Altenpflege ist ein Beruf der Zukunft. Die bundeseinheitliche
Altenpflegeausbildung wird eine Verbesserung der Pflegequalität
bringen. Das neue Gesetz erhöht die Attraktivität der
Altenpflegeausbildung und hat Signalwirkung für die gesellschaftliche
Anerkennung des Berufsstandes der Altenpflegerinnen und Altenpfleger.
Die Ausbildung dauert künftig drei Jahre und wird bundesweit
einheitlich auf hohem Niveau durchgeführt. Erstmals besteht in allen
Bundesländern die Möglichkeit, unmittelbar im Anschluss an die Schule
eine Ausbildung zu beginnen. Die Schülerinnen und Schüler haben einen
Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Die Berufsbezeichnung
'Altenpflegerin' bzw. 'Altenpfleger' wird geschützt.

Ich danke meiner Amtsvorgängerin Dr. Christine Bergmann, die das
Gesetz in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt hat. Den von ihr
eingeschlagenen Weg werde ich konsequent fortsetzen. Das Urteil
bestätigt auch die Länderkolleginnen und -kollegen, die den
Neuregelungen zugestimmt haben, und nicht zuletzt die Fachverbände,
die über viele Jahre die bundeseinheitliche Ausbildung immer wieder
eingefordert haben. Ich appelliere an alle Verantwortlichen in den
Ländern, das heutige Ergebnis als Chance für einen Aufbruch in der
Altenpflegeausbildung zu nutzen.

Die Bayerische Staatsregierung muss nun zur Kenntnis nehmen, dass die
jahrelange Blockadehaltung nicht - wie von ihr immer behauptet - durch
das Verfassungsrecht gedeckt war. Es war unverantwortlich gegenüber
den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften, die bundeseinheitliche
Altenpflegeausbildung über ein Jahrzehnt hinauszuzögern und damit die
dringend notwendigen strukturellen und inhaltlichen Verbesserungen zur
Sicherung der Pflegequalität zu verhindern.

Die Bundesregierung wird die mit dem Altenpflegegesetz sowie der
Novellierung des Heimgesetzes und des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB
XI) in der letzten Legislaturperiode begonnenen Maßnahmen zur
Qualitätsverbesserung der Betreuung und Pflege alter Menschen sowie
zur Stärkung des Verbraucherschutzes gezielt fortsetzen. Von
besonderer Bedeutung gerade auch für das Pflegepersonal wird dabei die
Erarbeitung von Pflegestandards sein."

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dienststelle Berlin:
Taubenstraße 42/43
Glinkastraße 18-24
D-10117 Berlin

24. Oktober 2002


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