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Dezemberbezüge von Herrn Riester: 21.896 Euro

Alle Jahre wieder:
Weihnachtsgeld als Gipfel der Überversorgung von Ex-Ministern

Berlin. Ehemalige Minister und Staatssekretäre erhalten auch
in diesem Jahr wieder zusätzlich zu ihren üppigen Pensionen
eine so genannte jährliche Sonderzuwendung in Höhe von 86,3
Prozent ihrer Altersbezüge. Für den Bund der Steuerzahler ist
das der Gipfel der Überversorgung. Steuerzahlerpräsident
Dr. Karl Heinz Däke fordert: „Das Weihnachtsgeld für Ex-
Minister muss sofort gestrichen werden!“

Ausschlaggebend für dieses großzügige Weihnachtsgeschenk ist
eine Spezial-Regelung (§ 12) im Sonderzuwendungsgesetz. Da
die gängigen Anrechnungs- und Ruhensvorschriften aus dem
Abgeordneten- und Ministergesetz beim Weihnachtsgeld nicht
greifen, kann sich beispielsweise Ex-Ministerin Christine
Bergmann im Dezember auf eine fette Weihnachtsgans freuen -
gebraten auf Kosten der Steuerzahler: Sie bekommt ein ver-
ringertes Übergangsgeld von 6.860 Euro, zuzüglich eines
Weihnachtsgeldes auf ihr Übergangsgeld und ein Weihnachts-
geld auf Ihre Pension von zusammen 16.207 Euro.

Das Weihnachtsgeschenk für Ex-Minister Walter Riester fällt
nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler nur geringfügig
kleiner aus: Neben seiner Abgeordnetenentschädigung in Höhe
von 6.878 Euro und seiner gekürzten Ministerpension von 744
Euro erhält er ein Weihnachtsgeld von zusammen 14.274 Euro -
wiederum einmal auf sein ruhendes Übergangsgeld und einmal
auf seine volle Pension. Die Dezemberbezüge von Herrn Riester
betragen somit insgesamt 21.896 Euro.

Däke: „Die Politikerversorgung ist höchst unübersichtlich
geregelt. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Bezüge
endlich vom Beamtenrecht abzukoppeln und das Übergangsgeld
auf maximal ein Jahr zu begrenzen - wobei ein Amtsjahr einen
Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte.
Damit wäre tatsächlich mal ein Schritt zu mehr sozialer
Gerechtigkeit getan!“

PRÄSIDIUM/Pressestelle
des Bundes der Steuerzahler e.V.
03.12.2002


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