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Zivildienst als anerkannter Freiwilligendienst!
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BMFSFJ: Zivildienst kann als anerkannter Freiwilligendienst abgeleistet werden!
Es können anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die zivildienstpflichtig sind, ihre Dienstpflicht im Rahmen eines 12-monatigen freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder ökologischen Jahres (FÖJ) ableisten. Die Änderung von § 14 c des Zivildienstgesetz (ZDG) tritt zum 1. August, die entsprechende Rechtsverordnung voraussichtlich zum 3. August in Kraft.
Träger, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr einsetzen, können einen monatlichen Zuschuss von bis zu 421,50 ? erhalten. Sie müssen dafür nach dem 31. Juli 2002 neue Stellen geschaffen haben. Außerdem müssen sie nach § 5 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres bzw. eines freiwilligen ökologischen Jahres oder nach Entscheidung der zuständigen Länderbehörde anerkannt sein. Junge Männer können den Zivildienst dann als FSJ oder FÖJ ableisten, wenn sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind; den Antrag können sie ab dem Alter von 16 ½ Jahren bei den Kreiswehrersatzämtern stellen. Der anerkannte Kriegsdienstverweigerer kann den Träger und das Einsatzfeld frei wählen; er schließt eine Vereinbarung über einen freiwilligen Dienst ab und wird dann künftig nicht zum Zivildienst herangezogen.
Die Neuregelung im Zivildienst gehört zu den erweiterten Möglichkeiten der Freiwilligendienste, die seit Juni diesen Jahres für das freiwillige soziale und das freiwillige ökologische Jahr gelten. Die Dauer des Zivildienstes beträgt seit Inkrafttreten des Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr zum 1.1.2002 zehn Monate; die Dauer eines Freiwilligendienstes, den anerkannte Kriegsdienstverweigerer anstelle des Zivildienstes ableisten, beträgt zwölf Monate.
Weitere Informationen finden sich im Internetangebot des Bundesministeriums unter
http://www.bmfsfj.de/Anlage22536/Informationsbroschuere_FSJ_/_FOeJ.pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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