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Protest vor WestLB geht in zweite Woche
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Greenpeace verklagt NRW-Landesregierung wegen Untaetigkeit im Fall WestLB Protest vor WestLB geht in zweite Woche
Duesseldorf, 25. 9. 2002 - Der Konflikt zwischen Greenpeace und der NRW-Landesregierung um die umstrittenen Kredite fuer den Oelpipelinebau in Ecuador geht in eine neue Runde. Die Umweltschuetzer verklagen die Landesregierung heute wegen Untaetigkeit beim Verwaltungsgericht Duesseldorf. Der Grund: Im April 2002 hatte Greenpeace eine Aufsichtsbeschwerde bei der Staatskanzlei eingereicht, die sie bis heute nicht beantwortet hat. Greenpeace kritisierte darin die fehlende Kontrolle der in der Satzung der WestLB verankerten Gemeinwohlpflicht und den Verstoss gegen internationale Umweltschutzabkommen. Sechs Greenpeace-Kletterer setzen unterdessen ihren am Dienstag letzter Woche begonnenen Protest an dem 16- stoeckigen WestLB-Gebaeude in Duesseldorf fort.
"Jeden zusaetzlichen Tag, den Ministerpraesident Clement auf Zeit spielt, zerstoert der Oel-Pipelinebau in Ecuador unwiederbringlich Urwaelder, bedroht einmalige Tierarten und vertreibt Menschen", sagt Martin Kaiser, Urwald-Experte bei Greenpeace. "Die Landesregierung muss die WestLB dazu bringen, ihren Milliardenkredit fuer das Bauprojekt zurueckzuziehen."
Ende August teilte das NRW-Innenministerium Greenpeace in einem Schreiben mit, dass "inzwischen eine Vielzahl von Gutachten" zum Bau der Pipeline vorlaegen, die einer Auswertung beduerften. "Clements Untaetigkeit ist eine Bankrotterklaerung der Politik," sagt Kaiser. "Finanz- Wirtschafts- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen stehen in der Verantwortung, im Fall von Satzungs- und Gesetzesverstoessen der oeffentlich-rechtlichen WestLB einzuschreiten." Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit fast 43 Prozent groesster Anteilseigner der WestLB.
Die Finanzierung der Oelpipeline mit 900 Millionen Euro widerspricht der Satzung der WestLB. Darin verpflichtet sich die Bank, ihre "Geschaefte nach kaufmaennischen Grundsaetzen unter Beruecksichtigung des Gemeinwohls" zu fuehren. Dies bedeutet nach Ansicht von Greenpeace auch, die natuerlichen Lebensgrundlagen zu schuetzen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Auf diesen Grundsaetzen basiert die Konvention ueber biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Die CBD ist sowohl in Deutschland als auch in Ecuador seit 1993 rechtsgueltig. Die Bundesregierung verpflichtete sich damit, Entwicklungslaender bei Massnahmen zum Umweltschutz zu unterstuetzen.
Greenpeace hatte letzte Woche Bundeskanzler Schroeder in einem offenen Brief darum gebeten, den nordrhein-westfaelischen Ministerpraesidenten Clement zum Kreditstopp aufzufordern. Die WestLB hat entgegen ihrer Ankuendigungen ueber die Presse ein Gespraech mit Greenpeace bisher verweigert.
Internet: www.greenpeace.de/urwald. Presseerklaerung vom 25. September 2002
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