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Protest vor WestLB geht in zweite Woche



Greenpeace verklagt NRW-Landesregierung wegen Untaetigkeit im Fall WestLB
Protest vor WestLB geht in zweite Woche

Duesseldorf, 25. 9. 2002 - Der Konflikt zwischen Greenpeace und der
NRW-Landesregierung um die umstrittenen Kredite fuer den
Oelpipelinebau in Ecuador geht in eine neue Runde. Die Umweltschuetzer
verklagen die Landesregierung heute wegen Untaetigkeit beim
Verwaltungsgericht Duesseldorf. Der Grund: Im April 2002 hatte
Greenpeace eine Aufsichtsbeschwerde bei der Staatskanzlei eingereicht,
die sie bis heute nicht beantwortet hat. Greenpeace kritisierte darin
die fehlende Kontrolle der in der Satzung der WestLB verankerten
Gemeinwohlpflicht und den Verstoss gegen internationale
Umweltschutzabkommen. Sechs Greenpeace-Kletterer setzen unterdessen
ihren am Dienstag letzter Woche begonnenen Protest an dem 16-
stoeckigen WestLB-Gebaeude in Duesseldorf fort.

"Jeden zusaetzlichen Tag, den Ministerpraesident Clement auf Zeit
spielt, zerstoert der Oel-Pipelinebau in Ecuador unwiederbringlich
Urwaelder, bedroht einmalige Tierarten und vertreibt Menschen", sagt
Martin Kaiser, Urwald-Experte bei Greenpeace. "Die Landesregierung
muss die WestLB dazu bringen, ihren Milliardenkredit fuer das
Bauprojekt zurueckzuziehen."

Ende August teilte das NRW-Innenministerium Greenpeace in einem
Schreiben mit, dass "inzwischen eine Vielzahl von Gutachten" zum Bau
der Pipeline vorlaegen, die einer Auswertung beduerften. "Clements
Untaetigkeit ist eine Bankrotterklaerung der Politik," sagt Kaiser.
"Finanz- Wirtschafts- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen
stehen in der Verantwortung, im Fall von Satzungs- und
Gesetzesverstoessen der oeffentlich-rechtlichen WestLB
einzuschreiten." Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit fast 43 Prozent
groesster Anteilseigner der WestLB.

Die Finanzierung der Oelpipeline mit 900 Millionen Euro widerspricht
der Satzung der WestLB. Darin verpflichtet sich die Bank, ihre
"Geschaefte nach kaufmaennischen Grundsaetzen unter Beruecksichtigung
des Gemeinwohls" zu fuehren. Dies bedeutet nach Ansicht von Greenpeace
auch, die natuerlichen Lebensgrundlagen zu schuetzen und die
biologische Vielfalt zu erhalten. Auf diesen Grundsaetzen basiert die
Konvention ueber biologische Vielfalt (Convention on Biological
Diversity, CBD). Die CBD ist sowohl in Deutschland als auch in Ecuador
seit 1993 rechtsgueltig. Die Bundesregierung verpflichtete sich damit,
Entwicklungslaender bei Massnahmen zum Umweltschutz zu unterstuetzen.

Greenpeace hatte letzte Woche Bundeskanzler Schroeder in einem offenen
Brief darum gebeten, den nordrhein-westfaelischen Ministerpraesidenten
Clement zum Kreditstopp aufzufordern. Die WestLB hat entgegen ihrer
Ankuendigungen ueber die Presse ein Gespraech mit Greenpeace bisher
verweigert.

Internet:
www.greenpeace.de/urwald.
Presseerklaerung vom 25. September 2002


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