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Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie

Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie

Widerstand gegen Atomkraft nicht kriminalisieren
ROBIN WOOD erklärt Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie, deren Prozess
morgen vor dem Jugendrichter in Dannenberg beginnt

Morgen findet vor dem Jugendgericht im wendländischen Dannenberg der Prozess
gegen die Atomkraftgegnerin Marie statt. Sie hatte sich im März 2001 wegen
des Atommülltransports nach Gorleben bei Süschendorf gemeinsam mit drei
weiteren Aktivisten in einem Betonblock unter den Schienen festgekettet. Ein
vierter Mann hatte sich an gleicher Stelle mit einem Rohr an einen
Schienstrang geschlossen. Erstmals in der Geschichte rollte der Zug
rückwärts und erreichte erst mit einem Tag Verspätung sein Ziel.

"Die Aktion war erfolgreich und notwendig. Dadurch wurden die gravierenden
Folgeschäden der Atomkraft in der Öffentlichkeit wieder stärker zum Thema",
erläutert Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Hinter Marie
stehen unzählige AtomkraftgegnerInnen aus allen Generationen, die gewaltfrei
gegen die verfehlte Atompolitik der Regierung protestieren. Doch anlässlich
des nächsten Castor-Transports im November treibt die Kriminalisierung des
Widerstandes bereits wieder einem Höhepunkt zu. Die massive Einschränkung
des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts im Wendland während des
bevorstehenden Transports wird mit haltlosen Gewaltprognosen begründet."

Marie wirft die Staatsanwaltschaft Nötigung und Störung öffentlicher
Betriebe vor. Da es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt, findet der
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Außerhalb des
Gerichtssaals wollen AtomkraftgegnerInnen aus dem wendländischen Widerstand
ihre Solidarität mit Marie bekunden. Vor Ort werden auch die vier Männer
sein, die sich an der Protestaktion in Süschendorf beteiligt hatten. Sie
verurteilte Richter Kompisch am Lüneburger Amtsgericht inzwischen wegen
Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von jeweils 525 Euro (35
Tagessätzen à 15 Euro). Vom Vorwurf der Nötigung sprach Kompisch die
Angeklagten frei.

Eine andere symbolische Ankettaktion, die den gleichen Castor-Zug damals bei
Bavendorf nur knapp eineinhalb Stunden aufhielt, bestrafte Richter Wettig am
Amtsgericht Lüneburg noch härter. Er sprach den angeklagten Tobias im
Oktober dieses Jahres auch wegen Nötigung des Lokführers schuldig und
verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro).

"Die politischen Prozesse gegen Atomkraftgegner sollen der Abschreckung
dienen", sagt Sattari. "Doch auch noch so harte Urteile werden nichts daran
ändern, dass die Mehrheit der Bevölkerung Atomkraft ablehnt. Angesichts von
Demonstrationsverboten und massiven Grundrechtseinschränkungen bleibt den
AtomkraftgegnerInnen auch künftig gar nichts anderes übrig, als nach
fantasievollen Wegen zu suchen, ihren Protest zum Ausdruck zu bringen."

ROBIN WOOD
30.10.02


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