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Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie
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Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie
Widerstand gegen Atomkraft nicht kriminalisieren ROBIN WOOD erklärt Solidarität mit Castor-Gegnerin Marie, deren Prozess morgen vor dem Jugendrichter in Dannenberg beginnt
Morgen findet vor dem Jugendgericht im wendländischen Dannenberg der Prozess gegen die Atomkraftgegnerin Marie statt. Sie hatte sich im März 2001 wegen des Atommülltransports nach Gorleben bei Süschendorf gemeinsam mit drei weiteren Aktivisten in einem Betonblock unter den Schienen festgekettet. Ein vierter Mann hatte sich an gleicher Stelle mit einem Rohr an einen Schienstrang geschlossen. Erstmals in der Geschichte rollte der Zug rückwärts und erreichte erst mit einem Tag Verspätung sein Ziel.
"Die Aktion war erfolgreich und notwendig. Dadurch wurden die gravierenden Folgeschäden der Atomkraft in der Öffentlichkeit wieder stärker zum Thema", erläutert Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Hinter Marie stehen unzählige AtomkraftgegnerInnen aus allen Generationen, die gewaltfrei gegen die verfehlte Atompolitik der Regierung protestieren. Doch anlässlich des nächsten Castor-Transports im November treibt die Kriminalisierung des Widerstandes bereits wieder einem Höhepunkt zu. Die massive Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts im Wendland während des bevorstehenden Transports wird mit haltlosen Gewaltprognosen begründet."
Marie wirft die Staatsanwaltschaft Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vor. Da es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Außerhalb des Gerichtssaals wollen AtomkraftgegnerInnen aus dem wendländischen Widerstand ihre Solidarität mit Marie bekunden. Vor Ort werden auch die vier Männer sein, die sich an der Protestaktion in Süschendorf beteiligt hatten. Sie verurteilte Richter Kompisch am Lüneburger Amtsgericht inzwischen wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von jeweils 525 Euro (35 Tagessätzen à 15 Euro). Vom Vorwurf der Nötigung sprach Kompisch die Angeklagten frei.
Eine andere symbolische Ankettaktion, die den gleichen Castor-Zug damals bei Bavendorf nur knapp eineinhalb Stunden aufhielt, bestrafte Richter Wettig am Amtsgericht Lüneburg noch härter. Er sprach den angeklagten Tobias im Oktober dieses Jahres auch wegen Nötigung des Lokführers schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro).
"Die politischen Prozesse gegen Atomkraftgegner sollen der Abschreckung dienen", sagt Sattari. "Doch auch noch so harte Urteile werden nichts daran ändern, dass die Mehrheit der Bevölkerung Atomkraft ablehnt. Angesichts von Demonstrationsverboten und massiven Grundrechtseinschränkungen bleibt den AtomkraftgegnerInnen auch künftig gar nichts anderes übrig, als nach fantasievollen Wegen zu suchen, ihren Protest zum Ausdruck zu bringen."
ROBIN WOOD 30.10.02
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