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Verzicht auf Raubbauholz konsequent umsetzen
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Verzicht auf Raubbauholz konsequent umsetzen
ROBIN WOOD befürwortet Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur ökologischen Waldwirtschaft
ROBIN WOOD erwartet, dass die Bundesregierung die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur naturnahen Waldwirtschaft und einer verantwortungsvollen Holzbeschaffung jetzt zügig und konsequent umsetzt. "Die Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht und rechtsverbindliche Regelungen geschaffen werden", erklärt Jens Wieting, Tropenwaldexperte von ROBIN WOOD.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Tropenholz im Bereich des Bundes nur noch aus FSC-zertifizierten Beständen beschafft wird. Bis zum Ende der Legislaturperiode muss die gesamte Holzbeschaffung, also auch der Kauf nicht-tropischer Hölzer, auf diesen Standard umgestellt werden. Wird dies tatsächlich Praxis, wäre dies ein Durchbruch. Denn jahrelang hatten die Behörden gegenüber ROBIN WOOD Argumente vorgeschoben, es sei angeblich rechtlich nicht möglich, Verwendungsbeschränkungen von Tropenholz festzulegen oder ein bestimmtes Gütesiegel für die Holzbeschaffung vorzuschreiben.
"Wenn der Bund auf Holz ohne FSC-Zertifikat verzichtet, können sich auch Länder und Gemeinden nicht länger verweigern. Denn noch immer werden zwischen Flensburg und Berchtesgaden Steuergelder für Hölzer ausgegeben, für die andernorts Wälder ruiniert werden", kritisiert Wieting. Damit die Regelungen auch tatsächlich greifen, muss die Beschaffung transparent sein und wirksam kontrolliert werden. Verstöße sind zu sanktionieren. Ansonsten ist zu befürchten, dass sich in der Praxis nichts ändert. So musste ROBIN WOOD beispielsweise in Hamburg, wo es seit 1996 einen Senatsbeschluss zur verantwortungsvollen Holzbeschaffung gibt, mehrfach Verstöße dagegen feststellen.
Außerdem haben SPD und Grüne vereinbart, auf internationaler Ebene und bei der Einfuhr die Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag und Handel mit illegal geschlagenem Holz zu verschärfen. Um dies umzusetzen, muss die Bundesregierung glaubwürdige Herkunftsnachweise verbindlich vorschreiben, da sonst eine wirksame Kontrolle unmöglich ist. Das bestätigte auch die Zollverwaltung laut der Antwort der Bundesregierung vom September 2002 auf eine Große Anfrage der CDU/CSU. Darin erklärt die Zollverwaltung, sie könne einen Import von Urwaldholz aus illegalen Einschlägen nach Deutschland nicht ausschließen. Deshalb seien Zertifizierungssysteme anzustreben, bei denen über eine geschlossene Produktkette ein betrieblicher Nachweis über die Bewirtschaftung des Waldes vor Ort geführt wird.
Ute Bertrand, Pressesprecherin, 25.10.02
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