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ISSN 1610-0611
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Verzicht auf Raubbauholz konsequent umsetzen

Verzicht auf Raubbauholz konsequent umsetzen

ROBIN WOOD befürwortet Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur
ökologischen Waldwirtschaft

ROBIN WOOD erwartet, dass die Bundesregierung die Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag zur naturnahen Waldwirtschaft und einer
verantwortungsvollen Holzbeschaffung jetzt zügig und konsequent umsetzt.
"Die Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht und rechtsverbindliche Regelungen
geschaffen werden", erklärt Jens Wieting, Tropenwaldexperte von ROBIN WOOD.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Tropenholz im Bereich des Bundes nur
noch aus FSC-zertifizierten Beständen beschafft wird. Bis zum Ende der
Legislaturperiode muss die gesamte Holzbeschaffung, also auch der Kauf
nicht-tropischer Hölzer, auf diesen Standard umgestellt werden. Wird dies
tatsächlich Praxis, wäre dies ein Durchbruch. Denn jahrelang hatten die
Behörden gegenüber ROBIN WOOD Argumente vorgeschoben, es sei angeblich
rechtlich nicht möglich, Verwendungsbeschränkungen von Tropenholz
festzulegen oder ein bestimmtes Gütesiegel für die Holzbeschaffung
vorzuschreiben.

"Wenn der Bund auf Holz ohne FSC-Zertifikat verzichtet, können sich auch
Länder und Gemeinden nicht länger verweigern. Denn noch immer werden
zwischen Flensburg und Berchtesgaden Steuergelder für Hölzer ausgegeben, für
die andernorts Wälder ruiniert werden", kritisiert Wieting. Damit die
Regelungen auch tatsächlich greifen, muss die Beschaffung transparent sein
und wirksam kontrolliert werden. Verstöße sind zu sanktionieren. Ansonsten
ist zu befürchten, dass sich in der Praxis nichts ändert. So musste ROBIN
WOOD beispielsweise in Hamburg, wo es seit 1996 einen Senatsbeschluss zur
verantwortungsvollen Holzbeschaffung gibt, mehrfach Verstöße dagegen
feststellen.

Außerdem haben SPD und Grüne vereinbart, auf internationaler Ebene und bei
der Einfuhr die Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag und Handel mit
illegal geschlagenem Holz zu verschärfen. Um dies umzusetzen, muss die
Bundesregierung glaubwürdige Herkunftsnachweise verbindlich vorschreiben, da
sonst eine wirksame Kontrolle unmöglich ist. Das bestätigte auch die
Zollverwaltung laut der Antwort der Bundesregierung vom September 2002 auf
eine Große Anfrage der CDU/CSU. Darin erklärt die Zollverwaltung, sie könne
einen Import von Urwaldholz aus illegalen Einschlägen nach Deutschland nicht
ausschließen. Deshalb seien Zertifizierungssysteme anzustreben, bei denen
über eine geschlossene Produktkette ein betrieblicher Nachweis über die
Bewirtschaftung des Waldes vor Ort geführt wird.

Ute Bertrand, Pressesprecherin,
25.10.02


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