Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Archiv Suchen
Inland:
Inland


Themen:
Bürger- und Zivilgesellschaft
  SeniorInnen
  Castor
Bildung • Schule • Beruf
Kinder u. Jugend
Datenschutz
Kultur
  Literatur
  Film
Mensch & Tier
Soziales • Gesundheit • Miteinander
Menschen- u. Bürgerrecht • Asyl
Gewerkschaften
Report
Umwelt & Natur
Verbraucher
  Trans Fair
Wirtschaft
Presse- u. Informationsfreiheit


Service:
Impressum
ISSN 1610-0611
Information
Intern
Newsletter
Archiv


Die Eigenheimzulage wird ab 2003 reduziert

Die Eigenheimzulage wird ab 2003 reduziert
Was ist noch möglich?

Wer noch in diesem Jahr ein Haus kauft oder fertig stellt, hat noch Anspruch auf die alte Regelung der Eigenheimzulage, verschenkt aber bei Einzug im Jahr 2003 ein Jahr des achtjährigen Förderzeitraumes. Bei einem Neubau gehen so schnell 2.556 Euro verloren, bei einem Altbau 1.278 Euro, plus einer möglichen Kinderzulage von 767 Euro, rechnet die Stiftung Warentest vor.

Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage kann im Jahr der Fertigstellung (Neubau), also wenn das Haus bezugsfertig ist und alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, oder im Jahr der Anschaffung (Gebrauchtimmobilie) und in den sieben folgenden Jahren in Anspruch genommen werden.
Geld gibt es aber nur für die Kalenderjahre, in denen die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wer bis zum 31. Dezember 2002 den notariellen Hauskaufvertrag abgeschlossen hat, unterliegt noch der bisherigen Regelung für die Eigenheimzulagen. Gleiches gilt beim Hausbau, wenn der Bauantrag bis Sylvester eingereicht wird. Die Bauämter nehmen bis zum 30.12.2002, 16.00 Uhr die Bauantragsformulare noch persönlich entgegen, danach gilt der postalische Eingangsstempel, der automatisch beim Einwerfen in den Briefkasten der Baubehörde gesetzt wird. Dieses Verfahren ist von Amtsgerichten bekannt, um Fristen, die eingehalten werden müssen, exakt dokumentieren zu können.

Einen Anspruch auf eine Eigenheimzulage haben ab dem nächsten Jahr nur noch Eltern (Alleinerziehende und Verheiratete mit Kindern). Kinderlose Ehepaare erhalten ab 2003 keine Eigenheimförderung, es sei denn, es werden Kinder innerhalb von vier Jahren nach Einreichung des Bauantrages oder Kauf einer Immobilie geboren.
Die Neuregelung sieht für Neu- und Altbauten gleichermaßen eine Grundförderung von 1000 € und eine Kinderzulage von je 800 € pro Kind über einen Zeitraum von acht Jahren vor.

Doch keine Panik, ein Hauskauf sollte wohl überlegt sein. Denn wenn schon die finanzielle Belastung auf sich genommen wird, sollte ein solides und durchdachtes Finanzkonzept oberste Priorität haben. Auch wird unbedingt dazu geraten, vor Vertragsabschluß das Objekt mit einem Architekten oder Fachingenieur zu begehen.
Baumängel, die aufgrund von Unwissenheit mitgekauft werden, können die Betroffenen teuer zu stehen kommen und den Betrag der Eigenheimzulage leicht übersteigen.
Darauf ist beim Hauskauf u. a. zu achten:Dach: Isolierung, Schädlingsbefall, Feuchtigkeit

Schornstein: dunkle Ränder (Durchsottung!)

Fenster und Türen: Dichtigkeit, dunkle Stellen (Schimmelbildung) an den inneren Fensterrahmen deuten auf schlechte Belüftung der Räume hin

Wasser- und Abwasserleitungen: Rost, Verfärbungen

Anschlüsse:(Strom, TV, Telefon/ISDN) in ausreichender Zahl vorhanden?Fußböden: keine Unebenheiten an Holz- und Deckenböden?
Hausanschlüsse wie Gas, Wasser, Strom: auf Zustand überprüfen
Keller und Außenwände: Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, funktioniert die Dränage?
Heizung, Öltanks, Heizkörper und Leitungen: entsprechen sie den gesetzlichen Vorgaben, besteht die Möglichkeit das Objekt mit erneuerbaren Energien aufzurüsten?


Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Verantwortlich: A. Braumann Redaktion: T. Hagen

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 79 06.12.2002


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

Weihnachtsgebäck Acrylamidbelastung | Ratgeber „Pflegegutachten“