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ISSN 1610-0611
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Gesetzlich oder privat versichert?

Gesetzlich oder privat versichert?
Verbraucherinformation soll zum Nachdenken anregen

Starke Verunsicherung stellt die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen gerade
bei den besser Verdienenden fest, wenn es um Fragen der
Krankenversicherung geht. Soll ich bei meiner Kasse bleiben? Soll ich zu
einer anderen wechseln? Ist es nicht besser, gleich in die Private
abzuwandern?

Das sich abzeichnende Defizit der gesetzlichen Krankenkassen sorgte schon
im vergangenen Jahr für laufende Beitragssatzerhöhungen z. T. um mehr als
ein Prozentpunkt. Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die
Beitragssätze auf dem Niveau von 2002 festzuschreiben und nur noch in
Ausnahmefällen Erhöhungen zuzulassen, ergoss sich eine wahre Flut von
Anträgen über das Bundesversicherungsamt und andere Genehmigungsbehörden.

Eines wird deutlich: Kaum eine Kasse kommt mit ihrem Geld aus. Die
gesetzliche Krankenversicherung wird ohne grundlegende Strukturreformen
für den Einzelnen immer teurer.

Die Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze um mehr als 10 % auf 45.900
Euro sorgt für zusätzliche Verwirrung bei denen, die schon immer mit einem
Wechsel in die Private Krankenversicherung geliebäugelt haben. Ab 2003
können nur noch Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen, die Seiten
wechseln. Ganz Schlaue könnten auf den Gedanken kommen, jetzt noch schnell
die Gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und zugleich noch in diesem Jahr
eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Doch Vorsicht: Es
müssen für mehr als zwei Monate nicht nur doppelte Beiträge für eine
Doppelversicherung gezahlt werden, in der Eile könnte die Lebensplanung
nicht vollständig überdacht worden sein, könnten mögliche Vorerkrankungen
im Antrag falsch dargestellt oder der Vertrag in seinen Leistungen nicht
sorgsam genug überdacht worden sein. Zuraten kann man in diesem Fall nur,
wenn die Vorüberlegungen abgeschlossen sind und der Verbraucher einen
wirksamen Privatvertrag in Händen hält.

Für bisher schon privat versicherte Arbeitnehmer gilt eine geringere
Grenze von 41.400 Euro. Wird diese Grenze in 2003 überschritten, bleiben
sie privat versichert; bleiben sie darunter, kann ein Antrag auf Befreiung
von der dann eintretenden Versicherungspflicht gestellt werden. Dann aber
gilt der Grundsatz: Einmal privat versichert, immer privat versichert.

"Die PKV ist gerade für junge und gut verdienende Singles allein unter
finanziellen Aspekten derart lukrativ, dass man ihnen einen Verbleib in
der Solidargemeinschaft guten Gewissens kaum noch zumuten kann," so Jürgen
Rosner von der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen.

Doch ein Wechsel ist oft sehr viel schwieriger und kann teurer werden als
eine Scheidung:

* Sind die Leistungen der PKV eigentlich besser?

* Wie finde ich mich im Tarifdschungel zurecht?

* Lohnt sich der Wechsel bei anderer Lebensplanung (Heirat, Kinder)?

* Bleibt die Krankenversicherung im Alter noch bezahlbar? u. v. m.

Eine 8-seitige Verbraucherinformation - erhältlich bei allen
Verbraucher-Zentralen - geht auf diese Fragen ein. Sie soll in erster
Linie noch einmal zum Nachdenken anregen, weist auf Fallstricke hin und
gibt Hinweise auf zahlreiche Fragen, die vorab geklärt werden müssen,
bevor sich der Versicherte ein Leben lang bindet.

Freiwillig Versicherte werden eindringlich gewarnt, ihre gesetzliche
Krankenversicherung jetzt noch schnell zu kündigen, ohne vorher bereits im
Besitz eines wirksamen Privatversicherungsvertrages zu sein.

Schließlich stehen auch in der PKV zum Jahreswechsel nicht unerhebliche
Tariferhöhungen an. Besser ist es daher, diese Entwicklung zunächst
abzuwarten. Dies gilt im Übrigen auch für den Wechsel zwischen den
gesetzlichen Krankenkassen. Bei einer Beitragssatzerhöhung hat der
Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, das ihm nach zwei Monaten den
Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ermöglicht - auch wenn zuvor weniger
als 18 Monate in seiner alten versichert war.

Grundlegende Informationen für einen Wechsel in die PKV bietet dabei der
aktualisierte Ratgeber "Die private Krankenversicherung", erhältlich zum
Abholpreis von 9,80 Euro in allen Beratungsstellen der VZN. Für zusätzlich
2,00 Euro für Porto und Versand wird er gegen Rechnung auch ins Haus
geliefert vom VZN Versandservice, Postfach 61 26, 30061 Hannover. Bestellt
werden kann auch telefonisch (05 11/9 11 96-0), per Fax (05 11/9 11
96-10), per E-Mail (versand@vzniedersachsen.de) oder via Internet
(www.vzniedersachsen.de).

Bei einem Wechsel unter den gesetzlichen Krankenkassen bietet der
"Beratungsbrief Krankenkassen" Informationen über einzelne Kassen nach den
individuellen Vorgaben des Verbrauchers. Die Auswertung erfolgt über
Computer und berücksichtigt neben aktuellen Beitragssätzen gerade auch die
Leistungsunterschiede und andere Qualitätsmerkmale einzelner Kassen. Der
Beratungsbrief kostet bei Abholung 10,20 Euro; bei Versand zusätzlich 2,00
Euro.

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www.vzniedersachsen.de
Herrenstr. 14, 30159 Hannover

Terminabsprachen und Bestellungen unter:
Tel:0511-91196-0 oder Fax:0511-91196-10
Übersicht zu Verbrauchertipps: Faxabruf 01805 19 23 23 (0,24 DM/Min., 0,12 EUR/Min.)


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