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Gesetzlich oder privat versichert?
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Gesetzlich oder privat versichert? Verbraucherinformation soll zum Nachdenken anregen
Starke Verunsicherung stellt die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen gerade bei den besser Verdienenden fest, wenn es um Fragen der Krankenversicherung geht. Soll ich bei meiner Kasse bleiben? Soll ich zu einer anderen wechseln? Ist es nicht besser, gleich in die Private abzuwandern?
Das sich abzeichnende Defizit der gesetzlichen Krankenkassen sorgte schon im vergangenen Jahr für laufende Beitragssatzerhöhungen z. T. um mehr als ein Prozentpunkt. Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die Beitragssätze auf dem Niveau von 2002 festzuschreiben und nur noch in Ausnahmefällen Erhöhungen zuzulassen, ergoss sich eine wahre Flut von Anträgen über das Bundesversicherungsamt und andere Genehmigungsbehörden.
Eines wird deutlich: Kaum eine Kasse kommt mit ihrem Geld aus. Die gesetzliche Krankenversicherung wird ohne grundlegende Strukturreformen für den Einzelnen immer teurer.
Die Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze um mehr als 10 % auf 45.900 Euro sorgt für zusätzliche Verwirrung bei denen, die schon immer mit einem Wechsel in die Private Krankenversicherung geliebäugelt haben. Ab 2003 können nur noch Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen, die Seiten wechseln. Ganz Schlaue könnten auf den Gedanken kommen, jetzt noch schnell die Gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und zugleich noch in diesem Jahr eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Doch Vorsicht: Es müssen für mehr als zwei Monate nicht nur doppelte Beiträge für eine Doppelversicherung gezahlt werden, in der Eile könnte die Lebensplanung nicht vollständig überdacht worden sein, könnten mögliche Vorerkrankungen im Antrag falsch dargestellt oder der Vertrag in seinen Leistungen nicht sorgsam genug überdacht worden sein. Zuraten kann man in diesem Fall nur, wenn die Vorüberlegungen abgeschlossen sind und der Verbraucher einen wirksamen Privatvertrag in Händen hält.
Für bisher schon privat versicherte Arbeitnehmer gilt eine geringere Grenze von 41.400 Euro. Wird diese Grenze in 2003 überschritten, bleiben sie privat versichert; bleiben sie darunter, kann ein Antrag auf Befreiung von der dann eintretenden Versicherungspflicht gestellt werden. Dann aber gilt der Grundsatz: Einmal privat versichert, immer privat versichert.
"Die PKV ist gerade für junge und gut verdienende Singles allein unter finanziellen Aspekten derart lukrativ, dass man ihnen einen Verbleib in der Solidargemeinschaft guten Gewissens kaum noch zumuten kann," so Jürgen Rosner von der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen.
Doch ein Wechsel ist oft sehr viel schwieriger und kann teurer werden als eine Scheidung:
* Sind die Leistungen der PKV eigentlich besser?
* Wie finde ich mich im Tarifdschungel zurecht?
* Lohnt sich der Wechsel bei anderer Lebensplanung (Heirat, Kinder)?
* Bleibt die Krankenversicherung im Alter noch bezahlbar? u. v. m.
Eine 8-seitige Verbraucherinformation - erhältlich bei allen Verbraucher-Zentralen - geht auf diese Fragen ein. Sie soll in erster Linie noch einmal zum Nachdenken anregen, weist auf Fallstricke hin und gibt Hinweise auf zahlreiche Fragen, die vorab geklärt werden müssen, bevor sich der Versicherte ein Leben lang bindet.
Freiwillig Versicherte werden eindringlich gewarnt, ihre gesetzliche Krankenversicherung jetzt noch schnell zu kündigen, ohne vorher bereits im Besitz eines wirksamen Privatversicherungsvertrages zu sein.
Schließlich stehen auch in der PKV zum Jahreswechsel nicht unerhebliche Tariferhöhungen an. Besser ist es daher, diese Entwicklung zunächst abzuwarten. Dies gilt im Übrigen auch für den Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Bei einer Beitragssatzerhöhung hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, das ihm nach zwei Monaten den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ermöglicht - auch wenn zuvor weniger als 18 Monate in seiner alten versichert war.
Grundlegende Informationen für einen Wechsel in die PKV bietet dabei der aktualisierte Ratgeber "Die private Krankenversicherung", erhältlich zum Abholpreis von 9,80 Euro in allen Beratungsstellen der VZN. Für zusätzlich 2,00 Euro für Porto und Versand wird er gegen Rechnung auch ins Haus geliefert vom VZN Versandservice, Postfach 61 26, 30061 Hannover. Bestellt werden kann auch telefonisch (05 11/9 11 96-0), per Fax (05 11/9 11 96-10), per E-Mail (versand@vzniedersachsen.de) oder via Internet (www.vzniedersachsen.de).
Bei einem Wechsel unter den gesetzlichen Krankenkassen bietet der "Beratungsbrief Krankenkassen" Informationen über einzelne Kassen nach den individuellen Vorgaben des Verbrauchers. Die Auswertung erfolgt über Computer und berücksichtigt neben aktuellen Beitragssätzen gerade auch die Leistungsunterschiede und andere Qualitätsmerkmale einzelner Kassen. Der Beratungsbrief kostet bei Abholung 10,20 Euro; bei Versand zusätzlich 2,00 Euro.
----------------------------------------------------------------------------- www.vzniedersachsen.de Herrenstr. 14, 30159 Hannover
Terminabsprachen und Bestellungen unter: Tel:0511-91196-0 oder Fax:0511-91196-10 Übersicht zu Verbrauchertipps: Faxabruf 01805 19 23 23 (0,24 DM/Min., 0,12 EUR/Min.)
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