Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Archiv Suchen
Inland:
Inland


Themen:
Bürger- und Zivilgesellschaft
  SeniorInnen
  Castor
Bildung • Schule • Beruf
Kinder u. Jugend
Datenschutz
Kultur
  Literatur
  Film
Mensch & Tier
Soziales • Gesundheit • Miteinander
Menschen- u. Bürgerrecht • Asyl
Gewerkschaften
Report
Umwelt & Natur
Verbraucher
  Trans Fair
Wirtschaft
Presse- u. Informationsfreiheit


Service:
Impressum
ISSN 1610-0611
Information
Intern
Newsletter
Archiv


Grenzwert für gentechnisch verändertes Saatgut

Grenzwert für gentechnisch verändertes Saatgut



Europäische Union muss Grenzwert bei gentechnisch verändertem Saatgut festlegen
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert minimale Grenzwertfestlegung - Müller: „Die Chance nutzen“

- Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die Europäische Union aufgefordert, den Grenzwert für gentechnische Verunreinigungen im Saatgut auf ein Minimum festzulegen. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher so wenig wie möglich durch Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belastet wird“, erklärte Prof. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Von heute bis Freitag treffen sich die europäischen Agrarminister, um die Problematik zu beraten. Der vzbv fordert einen Grenzwert von 0,1 Prozent. „Dies ist die technische Nachweisgrenze, alles andere ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht akzeptabel“, so Müller.

Der vzbv fordert seit langem die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, um dem Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Bei einer Umfrage des Eurobarometers im Dezember 2001 lehnten 70 Prozent der Befragten gentechnisch veränderte Lebensmittel ab, über 94 Prozent der Befragten wollten wählen können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht. „Wenn jetzt nicht ein niedriger Grenzwert festgelegt wird, verpassen wir eine entscheidende Chance“, so Edda Müller. Zugleich forderte sie die Politik auf, den Grenzwert in der Folge auch durch geeignete Maßnahmen durchzusetzen: „Die Festlegung eines Grenzwertes ist die eine Seite der Medaille, die Umsetzung die andere“.


www.vzbv.de
Berlin, 27.11.2002


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

Angst vorm Antrag auf Pflegebedürftigkeit | Betriebliche Altersvorsorge: