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ISSN 1610-0611
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Kassenwechsel gut uberlegen

Kassenwechsel gut uberlegen
Sonderkundigungsrecht bei Beitragserhohung

Gesetzlich Krankenversicherte, die ab Januar 2003 mit hoheren Beitragen
rechnen mussen, konnen ein Sonderkundigungsrecht nutzen, um schnell in eine
gunstigere Krankenkasse zu wechseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale
MV alle Betroffenen hin. Das bedeutet, bei einer Beitragserhohung im Januar
kann ein Kassenwechsel zum 1. April erfol-gen, wenn die Mit-gliedschaft in
der alten Krankenkasse bis Ende Januar (am besten per Einschreiben mit
Ruckschein) gekundigt wird. Um bose Uberraschungen zu vermeiden, sollte vor
einem Wechsel bei anderen Kassen jedoch nach-gefragt werden, ob und wann
dort Erhohungen geplant sind. Solche Aus-kunfte konnen fur einen Wechsel
entscheidend sein. Denn fur 2003 planen zahlreiche Kassen eine
Beitragserhohung.
Grundsatzlich kann zwischen Orts-kran-ken-kassen, Ersatzkassen,
Betriebskrankenkassen gewahlt werden. Auch Innungskrankenkassen stehen
allen Krankenversicherten offen, wenn dies in der jeweiligen Satzung
vorgesehen ist. Unabhangig von Alter und Gesundheitszustand ist ein Wechsel
in alle geoffneten Kassen moglich.
Allerdings sollte nicht nur der Beitragssatz bei einem Kassenwechsel
ent-scheidend sein. Denn beim Service (Offnungszeiten, Erreichbarkeit) und
bei den Zusatzleistungen kann es Unterschiede geben. Kassenpatienten, die
Wert auf bestimmte Angebote (zum Beispiel auf Akupunktur oder spe-zielle
Rehabilitationsma?nahmen) legen, sollten deshalb vor einem Wech-sel
verschiedene Krankenkassen anschreiben und neben den Beitragssat-zen auch
deren Zusatzleistungen sorgfaltig miteinander vergleichen. Weitere
Informationen bietet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale
(Info unter Tel. 0381/ 49 39 815).



Andreas Ptak
www.verbraucherzentrale-mv.de
100/ 2002 18. Dezember 2002


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