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Kassenwechsel gut uberlegen Sonderkundigungsrecht bei Beitragserhohung
Gesetzlich Krankenversicherte, die ab Januar 2003 mit hoheren Beitragen rechnen mussen, konnen ein Sonderkundigungsrecht nutzen, um schnell in eine gunstigere Krankenkasse zu wechseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale MV alle Betroffenen hin. Das bedeutet, bei einer Beitragserhohung im Januar kann ein Kassenwechsel zum 1. April erfol-gen, wenn die Mit-gliedschaft in der alten Krankenkasse bis Ende Januar (am besten per Einschreiben mit Ruckschein) gekundigt wird. Um bose Uberraschungen zu vermeiden, sollte vor einem Wechsel bei anderen Kassen jedoch nach-gefragt werden, ob und wann dort Erhohungen geplant sind. Solche Aus-kunfte konnen fur einen Wechsel entscheidend sein. Denn fur 2003 planen zahlreiche Kassen eine Beitragserhohung. Grundsatzlich kann zwischen Orts-kran-ken-kassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen gewahlt werden. Auch Innungskrankenkassen stehen allen Krankenversicherten offen, wenn dies in der jeweiligen Satzung vorgesehen ist. Unabhangig von Alter und Gesundheitszustand ist ein Wechsel in alle geoffneten Kassen moglich. Allerdings sollte nicht nur der Beitragssatz bei einem Kassenwechsel ent-scheidend sein. Denn beim Service (Offnungszeiten, Erreichbarkeit) und bei den Zusatzleistungen kann es Unterschiede geben. Kassenpatienten, die Wert auf bestimmte Angebote (zum Beispiel auf Akupunktur oder spe-zielle Rehabilitationsma?nahmen) legen, sollten deshalb vor einem Wech-sel verschiedene Krankenkassen anschreiben und neben den Beitragssat-zen auch deren Zusatzleistungen sorgfaltig miteinander vergleichen. Weitere Informationen bietet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale (Info unter Tel. 0381/ 49 39 815).
Andreas Ptak www.verbraucherzentrale-mv.de 100/ 2002 18. Dezember 2002
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Zwischen den Feiertagen Auskunfte am Telefon | 2003: Zahlreiche Neuerungen für Verbraucher
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