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ISSN 1610-0611
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Kisir oder Tabuleh bei Weizenunverträglichkeit


Falschauskünfte über Zusammensetzung von orientalischem Salat

Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zur Vorsicht bei Kisir oder Tabuleh bei Weizenunverträglichkeit

Bulgursalat, der auch unter den ausländischen Bezeichnungen Kisir oder
Tabuleh bekannt ist, wird in orientalischen Lebensmittelläden fertig
zubereitet zum Verkauf angeboten. Bei Nachfrage über die
Zutatenzusammensetzung waren die Anbieter sich jedoch nicht einig, ob die
Zubereitung mit Weizen oder Hirse erfolgt. Diese Auskunft ist für Menschen
von großer Wichtigkeit, die an Zöliakie oder einheimischer Sprue erkrankt
sind.

Bei dieser Erkrankung, von der Kinder und Erwachsene betroffen sind, wird
die Darmschleimhaut von Weizeneiweiß (Gluten) zerstört. Da besonders
Eiweiß, Vitamine und Mineralstoffe nicht mehr aufgenommen werden können,
kommt es zu Blähungen, Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen und
Gewichtsabnahme. Mit glutenfreier Nahrung kann diese Erkrankung behandelt
werden, was den Verzicht auf Weizen, Dinkel, Grünkern, Roggen, Gerste und
Hafer bedeutet. Bulgur wird aber gerade aus Weizen hergestellt durch
Vorkochen, Schälen, Trocknen und Zerkleinern.

Betroffene sollten Kisir oder Tabuleh nicht kaufen, auch wenn dieser Salat
unter dem Namen "Hirsesalat" angeboten wird. Diese Bezeichnung wurde in
fünf von 11 Läden im Rahmen einer aktuellen Markterhebung in Hannover
vorgefunden. Insgesamt 20 Verkaufsstellen im Zentrum Hannovers, in der
Oststadt, Nordstadt und Linden wurden aufgesucht. In 9 der geprüften
Geschäfte war der Salat nicht im Sortiment.


www.vzniedersachsen.de
Herrenstr. 14, 30159 Hannover

Terminabsprachen und Bestellungen unter:
Tel:0511-91196-0 oder Fax:0511-91196-10
Übersicht zu Verbrauchertipps: Faxabruf 01805 19 23 23 (0,24 DM/Min., 0,12 EUR/Min.)


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