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ISSN 1610-0611
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Neue 0190er Kostenfalle

Neue 0190er Kostenfalle als„innovativer Mehrwertdienst“ getarnt?

Die Betreiber des Münchener Telekommunikationsanbieters „prompt GmbH & Co.
KG“ haben sich eine besonders trickreiche Masche einfallen lassen, um über
die Telefonrechung an das Geld von Telefonkunden zu kommen. Sie bedienen
sich dabei des R-Gesprächs, bei dem der Angerufene die Kosten übernimmt.
Bekannt ist dieses System seit langem aus den USA. „prompt“ hat die Technik
des R-Gesprächs nun mit kostenpflichtigen Servicenummern - z. B. den
bekannten 0190-Nummern - verbunden.
Beispiel: Ein Kunde möchte regelmäßig per Telefon geweckt oder über
Bewegungen auf dem Aktienmarkt unmittelbar informiert werden.

Wo ist der Haken?
Die Aufforderung zum Rückruf kann bei „prompt“ jeder zu jedem beliebigen
Festnetzanschluss in Auftrag geben. Ein Betrüger könnte also massenhaft
irgendwelche Festnetzanschlüsse anwählen lassen, um dann mittels 0190-Nummer
für 1,99 €/min über die Telefonrechnung abzukassieren. Laut „prompt“ muss
der Angerufene dem Rückruf per Tastendruck zustimmen, bevor eine teure
Verbindung geschaltet wird.
Was ist, wenn Unbefugte, Kinder oder verunsicherte Personen die Taste
drücken und das teure Gespräch zu laufen beginnt?

Erschwerend kommt hinzu, dass der Rückruf auch über kostenfreie 0800-Nummern
in Auftrag gegeben werden kann. Diese Nummern werden aus datenrechtlichen
Gründen nicht gespeichert. Im Falle eines Widerspruchs, der ein
Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann, hat der betroffene Telefonkunde
ganz schlechte Karten, weil er z.- B. nicht mehr beweisen kann, dass der
vorgeschriebene Kostenhinweis nicht erfolgte.

Fazit:
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sieht lediglich Nutzen für die
Firma „prompt“. Allen Festnetzkunden hingegen drohen finanzielle Schäden
durch die vielen Betrüger, die im 0190-Bereich ihr Unwesen treiben.

Geschädigte sollten daher den streitigen Teil Ihrer Telefonrechung
einbehalten und sich an die Beratungsanwälte der Verbraucherzentrale wenden.



Thomas Hagen
Pressestelle
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.

22.10.2002


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