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Riester-Rente: Versteckte Kosten



Riester-Rente: Versteckte Kosten

Wildwuchs bei den Angaben / Tipps der Verbraucherzentrale

Die staatlich geforderte private Altersvorsorge kann eine gute Rendite
bringen. Doch die Verbraucherzentrale MV warnt vor uberzogenen Kosten bei
Riester-Angeboten. Insgesamt reicht die Spanne hier von 4 Prozent bis zu
uber 30 Prozent des eingezahlten Beitrages. Fur Verbraucher sind diese
enormen Unterschiede jedoch kaum zu erkennen. Nach den gesetzlichen
Bestimmungen mussen die Anbieter zwar ihre Abschluss- und Verwaltungskosten
vor Vertragsschluss angeben. Da der Gesetzgeber es aber versaumt hat,
hierfur klare Regeln vorzugeben, ist Wildwuchs bei den Kostenangaben an der
Tagesordnung.

Die Verbraucherzentrale macht auf folgende Fallstricke in punkto Kosten
aufmerksam:
O Wer es sich leisten kann, sollte die maximal 525 Euro Jahresbeitrag in
den Jahren 2002 und 2003 auf einen Schlag bezahlen, z.B. mit Hilfe des
Weihnachtsgeldes. Bei monatlicher Zahlweise sind zumeist 5 Prozent
Aufschlag zu zahlen (Ratenzahlungszuschlag), was die Rendite erheblich
mindert.
O Bei finanziellen Engpassen kann es passieren, dass der Verbraucher den
Vertrag ruhen lassen muss. Dabei sollte er darauf achten, dass die in
dieser Zeit erhobene Verwaltungsgebuhr deutlich unter dem Garantiezinssatz
von 3,25 Prozent liegt, da ansonsten das Sparkapital angegriffen wird. Auch
ein fester Beitrag von monatlich 2 Euro, den die BBV (Forderplan Fonds)
erhebt, kann bei geringen Beitragen dazu fuhren, dass der Kapitalstock Jahr
fur Jahr schwindet. Wahrend der Anbieter Cosmos (Tarif ClassicRente 60plus)
mit jahrlich 0,2 Prozent aller bisher eingezahlten Beitrage samt Zulagen
zufrieden ist, wollen andere Anbieter monatlich (!) 0,2 Prozent des
Fondsguthabens, mindestens aber 3 Euro (Europa, Tarif ZertiRent E-VR2),
wobei sich der Versicherer sogar eine Anpassung auf 0,4 Prozent pro Monat
offen halt. Dagegen verlangen Anbieter der meisten Banksparplane keinerlei
Verwaltungskosten bei Beitragsfreistellung.
O Wenn im schlimmsten Fall der Riester-Vertrag aus finanziellen Grunden
vorzeitig gekundigt und das bisherige Guthaben ausgezahlt werden muss,
werden alle bisherigen Zulagen und Einkommensteuer-Vorteile im Jahr der
Vertragsaufhebung vom Guthaben abgezogen. Zusatzlich schropft etwa die
Hamburg-Mannheimer (Kaiser-Rente) ihre Kunden mit horrenden Storno-Kosten.
Sie multipliziert den hochsten aller geplanten Beitrage mit der Anzahl der
noch ausstehenden Anspar-Jahre und genehmigt sich davon 5 Prozent als
Storno-Abzug. Ist das Guthaben gro?er, wird der Rest ausgezahlt - sonst gar
nichts.



O Auch wer zwischendurch den Anbieter wechselt, muss mit Storno-Kosten
rechnen. Manche verlangen nichts (Debeka, HDI, Cosmos), andere dagegen
uberhohte Wechselkosten bis zu 100 Euro plus 3 Prozent der vereinbarten und
noch nicht gezahlten Beitrage, maximal in Hohe des angesammelten Kapitals
(BHW).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Anbieter wie BHW und
Hamburg-Mannheimer wegen uberhohter Kosten bei Riester-Vertragen verklagt.



Andreas Ptak
24. 10. 2002
www.verbraucherzentrale-mv.de


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