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Riester-Rente: Versteckte Kosten
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Riester-Rente: Versteckte Kosten
Wildwuchs bei den Angaben / Tipps der Verbraucherzentrale
Die staatlich geforderte private Altersvorsorge kann eine gute Rendite bringen. Doch die Verbraucherzentrale MV warnt vor uberzogenen Kosten bei Riester-Angeboten. Insgesamt reicht die Spanne hier von 4 Prozent bis zu uber 30 Prozent des eingezahlten Beitrages. Fur Verbraucher sind diese enormen Unterschiede jedoch kaum zu erkennen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen mussen die Anbieter zwar ihre Abschluss- und Verwaltungskosten vor Vertragsschluss angeben. Da der Gesetzgeber es aber versaumt hat, hierfur klare Regeln vorzugeben, ist Wildwuchs bei den Kostenangaben an der Tagesordnung.
Die Verbraucherzentrale macht auf folgende Fallstricke in punkto Kosten aufmerksam: O Wer es sich leisten kann, sollte die maximal 525 Euro Jahresbeitrag in den Jahren 2002 und 2003 auf einen Schlag bezahlen, z.B. mit Hilfe des Weihnachtsgeldes. Bei monatlicher Zahlweise sind zumeist 5 Prozent Aufschlag zu zahlen (Ratenzahlungszuschlag), was die Rendite erheblich mindert. O Bei finanziellen Engpassen kann es passieren, dass der Verbraucher den Vertrag ruhen lassen muss. Dabei sollte er darauf achten, dass die in dieser Zeit erhobene Verwaltungsgebuhr deutlich unter dem Garantiezinssatz von 3,25 Prozent liegt, da ansonsten das Sparkapital angegriffen wird. Auch ein fester Beitrag von monatlich 2 Euro, den die BBV (Forderplan Fonds) erhebt, kann bei geringen Beitragen dazu fuhren, dass der Kapitalstock Jahr fur Jahr schwindet. Wahrend der Anbieter Cosmos (Tarif ClassicRente 60plus) mit jahrlich 0,2 Prozent aller bisher eingezahlten Beitrage samt Zulagen zufrieden ist, wollen andere Anbieter monatlich (!) 0,2 Prozent des Fondsguthabens, mindestens aber 3 Euro (Europa, Tarif ZertiRent E-VR2), wobei sich der Versicherer sogar eine Anpassung auf 0,4 Prozent pro Monat offen halt. Dagegen verlangen Anbieter der meisten Banksparplane keinerlei Verwaltungskosten bei Beitragsfreistellung. O Wenn im schlimmsten Fall der Riester-Vertrag aus finanziellen Grunden vorzeitig gekundigt und das bisherige Guthaben ausgezahlt werden muss, werden alle bisherigen Zulagen und Einkommensteuer-Vorteile im Jahr der Vertragsaufhebung vom Guthaben abgezogen. Zusatzlich schropft etwa die Hamburg-Mannheimer (Kaiser-Rente) ihre Kunden mit horrenden Storno-Kosten. Sie multipliziert den hochsten aller geplanten Beitrage mit der Anzahl der noch ausstehenden Anspar-Jahre und genehmigt sich davon 5 Prozent als Storno-Abzug. Ist das Guthaben gro?er, wird der Rest ausgezahlt - sonst gar nichts.
O Auch wer zwischendurch den Anbieter wechselt, muss mit Storno-Kosten rechnen. Manche verlangen nichts (Debeka, HDI, Cosmos), andere dagegen uberhohte Wechselkosten bis zu 100 Euro plus 3 Prozent der vereinbarten und noch nicht gezahlten Beitrage, maximal in Hohe des angesammelten Kapitals (BHW).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Anbieter wie BHW und Hamburg-Mannheimer wegen uberhohter Kosten bei Riester-Vertragen verklagt.
Andreas Ptak 24. 10. 2002
www.verbraucherzentrale-mv.de
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