TXU-Pleite ohne Folgen?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weißt daraufhin, dass von der TXU-Europe-Pleite nicht nur die Kieler Stadtwerke und deren Kundschaft, sondern auch die Ares-Kunden betroffen sind. Ares ist einer der Stromanbieter, die sich nach der Liberalisierung des Marktes als Stromhändler etabliert haben. Neben anderen Unternehmen wurde auch Ares von TXU gekauft und ist von der Insolvenz betroffen. Doch eines vorweg: Kein Verbraucher wird plötzlich „ohne Strom dastehen“ - also, keine Panik! Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät verunsicherten Verbrauchern zur Umsicht.Wer seine Stromrechnung per Einzugsermächtigung vom Girokonto abbuchen lässt, kann den Betrag jederzeit innerhalb von sechs Wochen zurückfordern, wenn irgendwelche Unregelmäßigkeiten auftreten. Das Geld fließt auch dann zurück, wenn der Empfänger Pleite ist. Die Bank, an die die Überweisung getätigt wird, steht dafür gerade und überweist ggf. an die Hausbank des Kunden zurück. Sollte die Firma Ares verkauft werden, so tritt der Käufer die Rechtsnachfolge an, d.h. er muss die Verträge, die Ares mit seinen Kunden geschlossen hat, zu den gleichen Vertragsbedingungen erfüllen. Will der neue Eigentümer die Verträge ändern, z. B. höhere Preise verlangen, hat der betroffene Kunde grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. In jedem Fall sollten Ares-Kunden die Augen aufhalten und sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale z. B. über die Bedingungen beim Wechsel des Stromlieferanten erkundigen. Im übrigen zeigt dieser Fall einmal mehr, dass die vielgepriesene Liberalisierung des Strommarktes nicht funktioniert. Sicherlich wartet schon einer der letzten „Großen“, um wieder mal einen Konkurrenten zu schlucken und so den Strommarkt weiter zu monopolisieren. Tatsache ist, dass der Strommarkt sich heute auf viel weniger Anbieter verteilt, als es vor der Liberalisierung der Fall war. Das heißt, vom freien Wettbewerb - dem Ziel der Liberalisierung - sind wir heute weiter entfernt denn je.
Nr 76 20.11.2002
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