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ISSN 1610-0611
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Variable Hypothekenzinsen falsch berechnet

Variable Hypothekenzinsen falsch berechnet

Sparkasse zahlt über 2.500 Euro zurück
Hypothekenvertrag mit variablem Zins nicht richtig abgerechnet

Mit der Bitte um Überprüfung erhielt die Verbraucherzentrale die
Hypothekenkreditunterlagen ihres Fördermitglieds Gerhard Hansen*. Seit über
10 Jahren bedient Hansen bei einer Sparkasse in Dithmarschen regelmäßig
einen Hypothekenkredit mit variablen Zinssatz.
Im Gegensatz zum Hypothekenkredit mit festen Zinssatz werden die Zinsen bei
einem variablen Kredit während der Laufzeit in Anpassung an den Markt nach
oben oder nach unten korrigiert. Erfahrungsgemäß erfolgt seitens der
Kreditinstitute die Korrektur nach oben schneller als die nach unten.

Der Laie kann nur schwer nachvollziehen, ob denn seitens der Bank oder
Sparkasse auch korrekt gerechnet wurde. Gänzlich undurchsichtig wird der
Vorgang aber dann, wenn die Sparkasse - wie hier geschehen - die Gestaltung
der variablen Zinskonditionen von ihren Refinanzierungsmöglichkeiten
abhängig macht und diese zum Betriebsgeheimnis erklärt.

Nach Meinung der Verbraucherzentrale ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang
mit dem der Willkür Tür und Tor geöffnet werden.

Das Recht ist hier zum Glück auf der Seite des Kunden. Bei einem einseitigen
Leistungsbestimmungsrecht sind gemäß § 315 BGB objektive Maßstäbe
heranzuziehen und an denen hat es im vorliegenden Fall ganz erheblich
gemangelt.

Erst nach einem umfangreichen Schriftwechsel mit der Verbraucherzentrale
hatte sich die Sparkasse einsichtig gezeigt: Sie habe nach einer eigenen
Überprüfung festgestellt, dass dem Kunden offenbar 2.541,88 € zuviel
abgeköpft wurden. Es erfolgte eine Erstattung auf das Konto eines nun
zufriedenen Verbrauchers.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät daher allen Darlehensnehmern
nicht nur im Raum Hennstedt oder im Raum Wesselburen dringend, sich von der
ordnungsgemäßen Abrechnung bei variablen Darlehen zu überzeugen. Eine
entsprechende Überprüfung bietet die Verbraucherzentrale für 75 € an. Im
Vorwege müssen die Interessenten einen Fragebogen anfordern, auf dem alle
nötigen Informationen für eine Bearbeitung festgehalten sind. Den Bogen gibt
es per Post aus der Geschäftsstelle in der Bergstraße 24 - 24103 Kiel (bitte
frankierten - 0,56 € - Rückumschlag beilegen) oder in den Beratungsstellen
Kiel, Heide, Flensburg, Lübeck und Norderstedt.

* Name von der Redaktion geändert




Thomas Hagen
Pressestelle
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Bergstraße 24 - 24103 Kiel

Nr 75, 14.11.2002


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