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Variable Hypothekenzinsen falsch berechnet
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Variable Hypothekenzinsen falsch berechnet
Sparkasse zahlt über 2.500 Euro zurück Hypothekenvertrag mit variablem Zins nicht richtig abgerechnet
Mit der Bitte um Überprüfung erhielt die Verbraucherzentrale die Hypothekenkreditunterlagen ihres Fördermitglieds Gerhard Hansen*. Seit über 10 Jahren bedient Hansen bei einer Sparkasse in Dithmarschen regelmäßig einen Hypothekenkredit mit variablen Zinssatz. Im Gegensatz zum Hypothekenkredit mit festen Zinssatz werden die Zinsen bei einem variablen Kredit während der Laufzeit in Anpassung an den Markt nach oben oder nach unten korrigiert. Erfahrungsgemäß erfolgt seitens der Kreditinstitute die Korrektur nach oben schneller als die nach unten.
Der Laie kann nur schwer nachvollziehen, ob denn seitens der Bank oder Sparkasse auch korrekt gerechnet wurde. Gänzlich undurchsichtig wird der Vorgang aber dann, wenn die Sparkasse - wie hier geschehen - die Gestaltung der variablen Zinskonditionen von ihren Refinanzierungsmöglichkeiten abhängig macht und diese zum Betriebsgeheimnis erklärt.
Nach Meinung der Verbraucherzentrale ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang mit dem der Willkür Tür und Tor geöffnet werden.
Das Recht ist hier zum Glück auf der Seite des Kunden. Bei einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht sind gemäß § 315 BGB objektive Maßstäbe heranzuziehen und an denen hat es im vorliegenden Fall ganz erheblich gemangelt.
Erst nach einem umfangreichen Schriftwechsel mit der Verbraucherzentrale hatte sich die Sparkasse einsichtig gezeigt: Sie habe nach einer eigenen Überprüfung festgestellt, dass dem Kunden offenbar 2.541,88 € zuviel abgeköpft wurden. Es erfolgte eine Erstattung auf das Konto eines nun zufriedenen Verbrauchers.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät daher allen Darlehensnehmern nicht nur im Raum Hennstedt oder im Raum Wesselburen dringend, sich von der ordnungsgemäßen Abrechnung bei variablen Darlehen zu überzeugen. Eine entsprechende Überprüfung bietet die Verbraucherzentrale für 75 € an. Im Vorwege müssen die Interessenten einen Fragebogen anfordern, auf dem alle nötigen Informationen für eine Bearbeitung festgehalten sind. Den Bogen gibt es per Post aus der Geschäftsstelle in der Bergstraße 24 - 24103 Kiel (bitte frankierten - 0,56 € - Rückumschlag beilegen) oder in den Beratungsstellen Kiel, Heide, Flensburg, Lübeck und Norderstedt.
* Name von der Redaktion geändert
Thomas Hagen Pressestelle Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. Bergstraße 24 - 24103 Kiel
Nr 75, 14.11.2002
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