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ISSN 1610-0611
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VZSH: Lebensmittelkennzeichnung

Was drauf steht, muss auch drin sein - der Weg zu einer neuen
Lebensmittelkennzeichnung
Verbraucherverbände präsentieren Forderungen und stellen bundesweite
Kampagne vor

Nicht zuletzt die Lebensmittelskandale haben dazu geführt, dass immer mehr
Verbraucher wissen wollen, woraus ihre Lebensmittel bestehen und unter
welchen Bedingungen sie hergestellt worden sind. Doch die gegenwärtige
Lebensmittelkennzeichnung weist erhebliche Defizite auf. Die Folge:
Verbraucher stehen bei der Suche nach Inhaltsstoffen, die bei der
Verarbeitung zugesetzt werden, nach der Herkunft von Lebensmitteln oder über
Haltungsformen der Nutztiere vielfach mit leeren Händen da. Damit sich
Verbraucher bewusst für oder gegen ein Lebensmittel entscheiden können, sind
aus Sicht der Verbraucherbände folgende Kennzeichnungselemente von zentraler
Bedeutung:

1. Die Verkehrsbezeichnungen müssen der Wahrheit entsprechen!
Was eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit klingt, muss gesetzlich
verankert werden. Ein Erdbeerjoghurt mit nur einer Erdbeere und viel Aroma
oder eine Geflügelwurst, bei der auch Bestandteile von anderen Tierarten
ohne deutliche Kennzeichnung verwendet werden, sollte es nicht mehr geben.
2. Konkrete Nennung der Haltungsbedingungen von Nutztieren!
Verbraucher wollen zunehmend durch ihre Kaufentscheidung Mitverantwortung
dafür übernehmen, wie das Fleisch, die Wurst oder der Käse produziert
werden. Bisher sind Angaben zu Haltungsformen bei Nutztieren - außer bei
Eiern - freiwillig und daher kaum auf dem Etikett zu finden. Und dort, wo es
Angaben gibt, sind sie zudem häufig irreführend und täuschen „ländliche
Idylle“ vor.
3. Nennung allergener Inhaltsstoffe!
Etwa 8 % der Kinder und 2,4 % der Erwachsenen leiden in Deutschland unter
einer Lebensmittelallergie. Damit diese Personen allergieauslösende
Nahrungsmittel meiden können, müssen allergene Inhaltsstoffe gekennzeichnet
werden. Die Verbraucherverbände fordern die rasche Verabschiedung der
Änderung der EU-Etikettierungs-Richtlinie und deren zügige nationale
Umsetzung.
4. Kennzeichnung von Genprodukten!
Alle Lebensmittel, die mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind bzw. deren
Produktions- und Verarbeitungsverfahren gentechnisch veränderte Organismen
nutzen, müssen transparent deklariert werden.
5. Kennzeichnung loser Ware!
Lose verkaufte Produkte werden fast gar nicht gekennzeichnet. Der
Verbraucher will aber wissen, wie etwa das Obst oder Gemüse angebaut wurde
oder aus welchen Zutaten die Fleischsauce besteht.

Weitere Informationen erhalten alle Verbraucher in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Mittels der Aktion: „Ich will wissen
was drin ist“ kann jeder Verbraucher beim Verbraucherschutzministerium eine
lückenlose Lebensmittelkennzeichnung einfordern. Dies geschieht über eine
„Rote Karte“, die in der Beratungsstelle unterschrieben werden kann und
gesammelt nach Berlin geschickt wird.



Thomas Hagen
Pressestelle
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
05.11.02


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