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"Wir wollen wissen, was drin ist"
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Bessere Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation Kampagne der Verbraucherzentralen
Bei der Suche nach Informationen über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe sowie Zusätze und Verarbeitungshilfsstoffe, über die Herkunft von Produkten oder über Haltungsformen der Nutztiere stoßen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz des Kleingedruckten auf Verpackungen vielfach auf Schwierigkeiten.
Missverständliche Verkehrsbezeichnungen können zu ungewollten Kaufentscheidungen führen. Nur wenige wissen, dass beispielsweise ein Erdbeerjoghurt mit dem Frischfruchtanteil einer einzigen Frucht und viel Aroma zusammengemixt sein kann oder dass Geflügelwurst auch Fleisch anderer Tierarten enthalten darf. Die Verbraucherzentrale fordert: Die Klarheit und Wahrheit von Verkehrsbezeichnungen muss deshalb gesetzlich verankert werden.
Nicht alle Allergie auslösenden Inhaltstoffe müssen deklariert werden. Dabei sind etwa 8 % der Kinder und 2,4 % der Erwachsenen darauf angewiesen, genau zu wissen, was wo drin ist. Derzeit muss der Alkoholgehalt von Getränken erst ab 1,2 Volumenprozenten angegeben werden - für Kinder oder Alkoholkranke eine gefährliche Lücke. Lose verkaufte Produkte werden fast gar nicht gekennzeichnet. Lebensmittel, die mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind bzw. deren Produktions- und Verarbeitungsverfahren gentechnisch veränderte Organismen nutzen, werden derzeit nicht lückenlos deklariert. Die Verbraucherzentrale fordert hier eine Änderung des Kennzeichnungsrechtes. Wer Tierschutz beim Einkauf berücksichtigen will, findet allenfalls bei Eiern und Geflügel freiwillige Angaben über die Haltung. Stattdessen suggeriert die Aufmachung häufig "ländliche Idylle". Die Verbraucherzentrale fordert den Schutz von Begriffen und Abbildungen, die artgerechte Tierhaltung suggerieren.
Außerdem besteht keine Verpflichtung zur Angabe der genauen Adresse des Herstellers. Bei einem Markttest der Verbraucherzentralen bei über 200 Lebensmitteln fand sich zwar bei 2 von 3 Produkten eine Herstelleradresse, trotzdem war die Telefonnummer für sachkundige Auskunft nur schwer zu ermitteln. Die Verbraucherzentrale fordert: Grundsätzlich soll die konkrete Herstelleradresse mit Telefonnummer vorgeschrieben werden. Diese und weitere Kennzeichnungsdefizite und Verbraucherinformationslücken haben die Verbraucherzentralen in der Übersicht "Verbrauchererwartungen an eine bessere Lebensmittelkennzeichnung" zusammengestellt. Die Ergebnisse des Markttestes sind im Kurzbericht "Erreichbarkeit und Auskunftsbereitschaft von Lebensmittelproduzenten" dargestellt. Übersicht und Kurzbericht sind abrufbar im Internet unter www.vzniedersachsen.de unter der Rubrik "Downloads". Die Verbraucherzentralen fordern die Bundesregierung auf, die Lebensmittelkennzeichnung zügig zu verbessern und das Verbraucherinformationsgesetz schnell zu verabschieden. Von der Lebensmittelwirtschaft fordern die Verbraucherzentralen den Aufbau von Kundeninformationssystemen.
Bei der bundesweiten Kampagne unter dem Motto "Wir wollen wissen, was drin ist!" können Verbraucherinnen und Verbraucher durch "Rote Karten" dem Verbraucherministerium ihren Wunsch nach lückenloser Kennzeichnung deutlich machen. "Rote Karten" sind zu bekommen in den Verbraucherberatungsstellen Celle, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden, wo sie auch gesammelt werden vor der Weitergabe an Frau Künast.
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VZSH: Lebensmittelkennzeichnung | Acrylamid nicht nur in Chips und Pommes
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