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ISSN 1610-0611
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"Wir wollen wissen, was drin ist"

Bessere Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation
Kampagne der Verbraucherzentralen

Bei der Suche nach Informationen über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe
sowie Zusätze und Verarbeitungshilfsstoffe, über die Herkunft von
Produkten oder über Haltungsformen der Nutztiere stoßen Verbraucherinnen
und Verbraucher trotz des Kleingedruckten auf Verpackungen vielfach auf
Schwierigkeiten.

Missverständliche Verkehrsbezeichnungen können zu ungewollten
Kaufentscheidungen führen. Nur wenige wissen, dass beispielsweise ein
Erdbeerjoghurt mit dem Frischfruchtanteil einer einzigen Frucht und viel
Aroma zusammengemixt sein kann oder dass Geflügelwurst auch Fleisch
anderer Tierarten enthalten darf. Die Verbraucherzentrale fordert: Die
Klarheit und Wahrheit von Verkehrsbezeichnungen muss deshalb gesetzlich
verankert werden.

Nicht alle Allergie auslösenden Inhaltstoffe müssen deklariert werden.
Dabei sind etwa 8 % der Kinder und 2,4 % der Erwachsenen darauf
angewiesen, genau zu wissen, was wo drin ist. Derzeit muss der
Alkoholgehalt von Getränken erst ab 1,2 Volumenprozenten angegeben werden
- für Kinder oder Alkoholkranke eine gefährliche Lücke. Lose verkaufte
Produkte werden fast gar nicht gekennzeichnet. Lebensmittel, die mit
Gentechnik in Kontakt gekommen sind bzw. deren Produktions- und
Verarbeitungsverfahren gentechnisch veränderte Organismen nutzen, werden
derzeit nicht lückenlos deklariert. Die Verbraucherzentrale fordert hier
eine Änderung des Kennzeichnungsrechtes.
Wer Tierschutz beim Einkauf berücksichtigen will, findet allenfalls bei
Eiern und Geflügel freiwillige Angaben über die Haltung. Stattdessen
suggeriert die Aufmachung häufig "ländliche Idylle". Die
Verbraucherzentrale fordert den Schutz von Begriffen und Abbildungen, die
artgerechte Tierhaltung suggerieren.

Außerdem besteht keine Verpflichtung zur Angabe der genauen Adresse des
Herstellers. Bei einem Markttest der Verbraucherzentralen bei über 200
Lebensmitteln fand sich zwar bei 2 von 3 Produkten eine Herstelleradresse,
trotzdem war die Telefonnummer für sachkundige Auskunft nur schwer zu
ermitteln. Die Verbraucherzentrale fordert: Grundsätzlich soll die
konkrete Herstelleradresse mit Telefonnummer vorgeschrieben werden.
Diese und weitere Kennzeichnungsdefizite und Verbraucherinformationslücken
haben die Verbraucherzentralen in der Übersicht "Verbrauchererwartungen an
eine bessere Lebensmittelkennzeichnung" zusammengestellt. Die Ergebnisse
des Markttestes sind im Kurzbericht "Erreichbarkeit und
Auskunftsbereitschaft von Lebensmittelproduzenten" dargestellt. Übersicht
und Kurzbericht sind abrufbar im Internet unter www.vzniedersachsen.de
unter der Rubrik "Downloads". Die Verbraucherzentralen fordern die
Bundesregierung auf, die Lebensmittelkennzeichnung zügig zu verbessern und
das Verbraucherinformationsgesetz schnell zu verabschieden. Von der
Lebensmittelwirtschaft fordern die Verbraucherzentralen den Aufbau von
Kundeninformationssystemen.

Bei der bundesweiten Kampagne unter dem Motto "Wir wollen wissen, was drin
ist!" können Verbraucherinnen und Verbraucher durch "Rote Karten" dem
Verbraucherministerium ihren Wunsch nach lückenloser Kennzeichnung
deutlich machen. "Rote Karten" sind zu bekommen in den
Verbraucherberatungsstellen Celle, Göttingen, Hannover, Oldenburg,
Osnabrück, Stade und Verden, wo sie auch gesammelt werden vor der
Weitergabe an Frau Künast.

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www.vzniedersachsen.de


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