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Wurde die EU-Verordnung eingehalten?
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Wurde die EU-Verordnung eingehalten?
Kosten fur grenzuberschreitende Zahlungen /EuroFon 0180 3 25 8000
Seit 01. Juli 2002 ist die EU-Verordnung zum grenzuberschreitenden Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, die Kosten fur grenzuberschreitende Zahlungen den Kosten entsprechender innerstaatlicher Transaktionen anzupassen. Das Euro-Wahrungsgebiet soll in dieser Hinsicht als "einheitlicher Zahlungsverkehrsraum" fur den Burger transparent werden und konkrete Gestalt annehmen. Halten sich die Banken an diese neue Rechtslage? Um diese und weitere Fragen rund um den Euro zu klaren, haben die Verbraucherzentralen heute eine bundesweite Telefonaktion gestartet.
Am EuroFon konnen Verbraucher ihre Erfahrungen mit Kartenzahlungen und Barabhebungen im Euro-Ausland schildern. Zuruckgekehrte Reisende sind aufgefordert, ihre Erfahrungen mit Kartenzahlungen und Barabhebungen im EU-Ausland am EuroFon zu schildern. Zudem rufen die Verbraucherzentralen Euro-Urlauber auf, ihre Kontoauszuge zu uberprufen. Die Verbraucherzentralen mochten wissen, welche Entgelte fur grenzuberschreitende Zahlungen angefallen sind und geben Auskunft, ob diese Entgelte berechtigt sind. Grenzuberschreitende Zahlungen, die unter die EU-Verordnung fallen, sind Barabhebungen am Geldautomaten, der Einsatz der Geldkarte, EC-Karte und Kreditkarte im EU-Ausland bei Zahlungen in Euro. Die verlangten Gebuhren durfen nicht hoher sein als fur gleichartige Inlandszahlungen.
Die Aktion verfolgt das Ziel, Verbraucher auf die neue Rechtslage aufmerksam zu machen und gleichzeitig zu uberprufen, inwieweit die EU-Verordnung von den Anbietern umgesetzt wurde.
EuroFon 0180 3 25 8000
14. - 25. Oktober 2002 (Montag - Freitag) von 10 bis 18 Uhr Gebuhren (aus dem Festnetz): 0,09 ?
Andreas Ptak 87/ 2002 (14. 10. 2002) #Internet
www.verbraucherzentrale-mv.de
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EuroFon 01803 25 8000 wieder aktiv | Private Altersvorsorge
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