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ISSN 1610-0611
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Wurde die EU-Verordnung eingehalten?

Wurde die EU-Verordnung eingehalten?

Kosten fur grenzuberschreitende Zahlungen /EuroFon 0180 3 25 8000

Seit 01. Juli 2002 ist die EU-Verordnung zum grenzuberschreitenden
Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, die Kosten fur
grenzuberschreitende Zahlungen den Kosten entsprechender innerstaatlicher
Transaktionen anzupassen. Das Euro-Wahrungsgebiet soll in dieser Hinsicht
als "einheitlicher Zahlungsverkehrsraum" fur den Burger transparent werden
und konkrete Gestalt annehmen. Halten sich die Banken an diese neue
Rechtslage? Um diese und weitere Fragen rund um den Euro zu klaren, haben
die Verbraucherzentralen heute eine bundesweite Telefonaktion gestartet.

Am EuroFon konnen Verbraucher ihre Erfahrungen mit Kartenzahlungen und
Barabhebungen im Euro-Ausland schildern. Zuruckgekehrte Reisende sind
aufgefordert, ihre Erfahrungen mit Kartenzahlungen und Barabhebungen im
EU-Ausland am EuroFon zu schildern. Zudem rufen die Verbraucherzentralen
Euro-Urlauber auf, ihre Kontoauszuge zu uberprufen. Die
Verbraucherzentralen mochten wissen, welche Entgelte fur
grenzuberschreitende Zahlungen angefallen sind und geben Auskunft, ob diese
Entgelte berechtigt sind. Grenzuberschreitende Zahlungen, die unter die
EU-Verordnung fallen, sind Barabhebungen am Geldautomaten, der Einsatz der
Geldkarte, EC-Karte und Kreditkarte im EU-Ausland bei Zahlungen in Euro.
Die verlangten Gebuhren durfen nicht hoher sein als fur gleichartige
Inlandszahlungen.

Die Aktion verfolgt das Ziel, Verbraucher auf die neue Rechtslage
aufmerksam zu machen und gleichzeitig zu uberprufen, inwieweit die
EU-Verordnung von den Anbietern umgesetzt wurde.



EuroFon 0180 3 25 8000

14. - 25. Oktober 2002 (Montag - Freitag)
von 10 bis 18 Uhr
Gebuhren (aus dem Festnetz): 0,09 ?



Andreas Ptak
87/ 2002 (14. 10. 2002)
#Internet
www.verbraucherzentrale-mv.de


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