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Die Lobbyisten kriechen aus ihren Löchern:

Die Lobbyisten kriechen aus ihren Löchern:
Das Bankgeheimnis lüften!
Kapitaleinkünfte gerecht besteuern

Verden, Zur Pressekonferenz des BDI, Bundesverband
deutscher Banken und anderer Lobbbyarbeit in Berlin zum Thema
"Besteuerung privater Vermögenszuwächse" erklärt Attac am 5.11.2002.:
Kaum versucht die Bundesregierung die großen Lücken
in der Besteuerung von Kapitaleinkünften zu schließen, kriechen die
der Lobbyverbände der Begünstigten aus ihren Löchern. Das deutsche
Bankgeheimnis in Kombination mit verschiedenen Sonderregelungen hat
bisher eine effektive Besteuerung von Kapitaleinkünften verhindert.
Die internationale Steuerflucht verstärkt diese Probleme noch.
Nutznießer sind die Besitzer von Kapital, das in der Bevölkerung sehr
ungleich verteilt ist.

>Abschaffung des Bankgeheimnisses überfällig
Banken und Aktionärsschützer verlangen seit langem den Erhalt des
Bankgeheimnisses und einen Einstieg in die duale
Einkommensbesteuerung. Kapitaleinkünfte sollen nur noch mit einer
Abgeltungssteuer von z.B. 20% belegt werden. Damit würde "Unrecht zu
Recht gemacht.", erklärt Sven Giegold vom Attac-Koordinierungskreis.
Denn anstatt die Steuerschlupflöcher für Vermögende anzugehen, sollen
Kapitaleinkünfte in unsystematischer Art und Weise niedriger besteuert
werden als Arbeitseinkünfte. Arbeitseinkünfte würden weiterhin
progressiv besteuert, während auch Kapitaleinkünfte der
Gutverdienenden mit einem niedrigen Abgeltungssteuersatz davon kämen.
Dieser Steuersatz wäre für alle Einkommensgruppen gleich hoch. "Hinter
der Forderung nach einer Abgeltungssteuer steht das Ende der
Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das ist ein klarer Verstoß gegen
das Prinzip sozialer Gerechtigkeit.", so Giegold weiter.
Daher ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses durch die Einführung von
Kontrollmitteilungen nach amerikanischem Vorbild der richtige Weg. Nur
auf diese Weise lässt sich das vom Bundesverfassungsgericht
aufgeworfene Problem der unvollständigen Erfassung von
Kapitaleinkünften lösen, ohne sich am Prinzip der Steuergerechtigkeit
zu versündigen.

>Steuerflucht konsequent bekämpfen
Sobald Kapitaleinkünfte vollständiger erfasst werden, droht die
Verstärkung der Steuerflucht. Das Unrecht der internationalen
Steuerflucht wird nun von den Lobbyverbänden missbraucht, um eine
ungerechte Steuerpolitik durchzusetzen. Die richtige Antwort liegt
jedoch nicht im Verzicht auf die Besteuerung von Kapitalerträgen,
sondern in der konsequenten Bekämpfung der Steuerflucht. Hier muss die
Bundesregierung endlich härtere Maßnahmen ergreifen. Die jüngsten
amerikanischen Erfolge bei der Bekämpfung von Steuerflucht bis
US-Bonds, zeigt wie viel hier zu erreichen ist, wenn der politische
Wille besteht. Nur durch Verstärkung des politischen Drucks kann der
Widerstand der Oasenländer in der EU gebrochen werden.

>Kapitaleinkünfte konsequent besteuern
Die Ankündigung, Wertzuwächse bei Aktien unabhängig von einer
zeitlichen Haltefrist zu besteuern, hat die Interessensverbände der
Anleger in Wallungen gebracht. Sie blocken die geplante Neuregelung.
Fest steht, dass aus Sicht der Individuen jedes Einkommen zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit beiträgt. Es ist nicht einsichtig,
warum beispielsweise Wertzuwächse aus Veräußerungsgeschäften von
Aktien partiell ausgenommen werden. Gleichzeitig bemängelte das
Bundesverfassungsgericht Erfassungsprobleme in diesem Bereich. Daraus
aber den Schluss zu ziehen, Kursgewinne gänzlich steuerfrei zu
stellen, zeugt von Scheinheiligkeit: Systematisch und konsequent im
Sinne der Gleichbehandlung von Einkünften ist nur eine vollständige
Erfassung aller Einkünfte.

>Attac-Forderungen
Attac fordert, Kapitaleinkünfte systematisch zu besteuern. Die nun
gerade geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sind dazu unzureichend.
Im einzelnen fordert Attac Deutschland:
· Steuerliche Gleichbehandlung von Arbeits- und Kapitaleinfünften
· Abschaffung des Steuerprivilegs für private Veräußerungsgewinne
· Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften
· Konsequente Bekämpfung der internationalen Steuerflucht
· Im Bereich der Unternehmenssteuern: Konsequente Anwendung des Sitzlandsprinzips
· Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses




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