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ISSN 1610-0611
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Gleiche Bedingungen für Industrien in Europa

DGB fordert gleiche Bedingungen für Industrien in Europa

Aus Anlass der Verabschiedung des neuen Richtlinienentwurfs zur Übernahme
von Unternehmen durch die Europäischen Kommission appellierten die beiden
DGB-Vorstandsmitglieder Heinz Putzhammer und Dietmar Hexel am Montag in
Berlin an die Bundesregierung:

"Bei der aktuellen Beratung der Europäischen Übernahmerichtlinie muss sich
die Bundesregierung in besonderem Maß dafür einsetzen, dass deutsche
Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten nicht
benachteiligt werden", sagte Putzhammer. Für die Unternehmensübernahme
müssten überall in Europa dieselben Bedingungen gelten. "Die Europäische
Kommission hat gerade in diesem wichtigen Punkt die, nicht zuletzt auch
durch das Europäische Parlament vorgetragenen, Bedenken in eklatanter Weise
unberücksichtigt gelassen". Deswegen müsse die Bundesregierung in besonderem
Maße darauf achten, dass durch die geplante Regelung kein Ungleichgewicht
bei den zulässigen Abwehrmaßnahmen gegen Übernahmen entstünde.

"Der Staatsminister im Kanzleramt, Hans-Martin Bury, muss sich dafür
einsetzen, dass die jetzt für Schweden und die südeuropäischen Länder
gewahrten Vorteile zumindest durch für Deutschland vorteilhafte Regelungen
ausgeglichen werden", sagte Putzhammer. "Es nicht einzusehen, warum die in
Deutschland bereits abgeschafften Mehrfachstimmrechte von der Richtlinie
unberührt bleiben, während die in Deutschland bestehende Möglichkeit der
Vorratsbeschlüsse nur noch übergangsweise fortbestehen soll". Es könne nicht
Ziel der europäischen Richtlinie sein, Übernahmeregelungen zu schaffen, die
den gewachsenen Unternehmens- und Industriekulturen in der EU in
ungenügender und undifferenzierter Weise Rechnung trügen. "Einer einseitigen
Berücksichtigung der Interessen der Kapitaleigner treten wir entschieden
entgegen", betonte Putzhammer.

"Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für Ausgewogenheit
einsetzt und insbesondere die Rechte der Aufsichtsräte verteidigt", sagte
das für Mitbestimmung und Rechtspolitik zuständige DGB-Vorstandsmitglied
Dietmar Hexel. Nach deutschem Recht bedürfe der Vorstand bei der
Durchführung von Abwehrmaßnahmen gegen Übernahmen der vorherigen Zustimmung
der Aufsichtsrates. "Damit ist gewährleistet, dass Unternehmensübernahmen
nicht dem unkalkulierbaren Spiel des Marktes überlassen bleiben, sondern
dass Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen Berücksichtigung finden",
betonte Hexel. "Denn schließlich sind Unternehmensübernahmen in der Regel
mit weitreichenden Konsequenzen für die davon Betroffenen verbunden".



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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt
PM 247
07.10.02


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