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ISSN 1610-0611
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BEGRÜNDUNG

I. Grundlegende Konzepte

A. Sexuelle und reproduktive Gesundheit

Der WHO zufolge betrifft die reproduktive Gesundheit die reproduktiven Prozesse, Funktionen und das Reproduktivsystem in allen Lebensphasen. Sie beinhaltet, … dass die Menschen in der Lage sind, ein verantwortungsvolles, befriedigendes und sicheres sexuelles Leben zu haben und dass sie in der Lage sind, sich fortzupflanzen und die Freiheit haben zu entscheiden, ob, wann und wie oft sie dies tun. Darin mitenthalten sind die Rechte von Männern und Frauen, informiert zu sein und Zugang zu sicheren, effektiven, erschwinglichen und akzeptablen Methoden der Empfängnisverhütung ihrer Wahl sowie das Recht auf Zugang zu den entsprechenden Gesundheitsfürsorgediensten zu haben, die es Frauen ermöglichen werden, eine sichere Schwangerschaft und Geburt zu erleben, und den Paaren die besten Möglichkeiten gibt, ein gesundes Baby zu bekommen(8).

Sexuelle Gesundheit wird definiert als die Integration der somatischen, emotionalen, intellektuellen und sozialen Aspekte des sexuellen Wesens in einer Art und Weise, die eine Bereicherung darstellt und Persönlichkeit, Kommunikation und Liebe fördert. Sie beinhaltet eine positive Konzeption der menschlichen Sexualität, und die Zwecke der sexuellen Gesundheitsfürsorge sollten die Förderung des Lebens und der persönlichen Beziehungen und nicht allein die Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit der Zeugung oder durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten sein(9).

B. Sexuelle und reproduktive Rechte

Artikel 96 der Pekinger Aktionsplattform lautet: Die Menschenrechte von Frauen schließen ihr Recht ein, Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Sexualität, einschließlich der sexuellen und der reproduktiven Gesundheit, frei von Zwang, Benachteiligung und Gewalt zu regeln und darüber frei und verantwortungsvoll zu entscheiden. Gleichberechtigte Beziehungen zwischen Frauen und Männern in Fragen der sexuellen Beziehungen und der Reproduktion, einschließlich der umfassenden Achtung der Integrität der Person, erfordern gegenseitige Achtung, Zustimmung und geteilte Verantwortung für das Sexualverhalten und seine Folgen.

Internationale Organisationen wie „The International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) - Internationaler Verband der geplanten Elternschaft formulierten sexuelle und reproduktive Rechte, die sich aus der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung ergeben. Die Charta der IPPF über sexuelle und reproduktive Rechte (1995) wurde von dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und der WHO anerkannt.

II. Internationaler rechtlicher und politischer Rahmen

A. Internationaler rechtlicher Rahmen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW, 1979) legt fest, dass die Staaten Männern und Frauen … dieselben Rechte gewährleisten müssen, um frei und verantwortungsvoll über die Zahl und den Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder zu entscheiden; es garantiert den Zugang zur erforderlichen Information und Erziehung und berechtigt Frauen und Männer, über die Mittel zu verfügen, um ihre Familiengröße zu bestimmen(10). Der CEDAW- Empfehlung 21 zufolge wird Familienplanung verstanden als: garantierte Sexualerziehung, Verfügbarkeit von Familienplanungsdiensten, Verfügbarkeit von sicheren und zuverlässigen Methoden der Empfängnisverhütung, kostenlos erhältliche und geeignete Maßnahmen für die freiwillige Geburtenregelung für die Gesundheit und das Wohlergehen aller Familienmitglieder. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte anerkennt in seinem allgemeinen Kommentar (Nr. 14/2000) zu Artikel 12 des Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Zusammenhang mit dem Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit das Recht auf sexuelle und reproduktive Freiheit, das Recht auf Zugang zu Bildung und Information über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Qualität von Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen, Gütern und Dienstleistungen an.

B. Internationaler politischer Rahmen

Die Erklärungen und Aktionsprogramme sowohl der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo, 1994) als auch der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen (Peking, 1995) stellen einen Wendepunkt in der Denkweise betreffend Sexualität und reproduktive Fragen dar. Vor der internationalen Konferenz von Kairo und der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking wurden diese Themen ausschließlich im Zusammenhang mit Bevölkerungswachstum und Demographie behandelt. Im Rahmen der beiden genannten Konferenzen wurden Sexualität und reproduktive Gesundheit zum ersten Mal aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet. Der Gedanke, die Rechte der Frauen als Menschenrechte zu betrachten, wurde als sehr wichtig für die Stärkung der Position von Frauen und für den Fortschritt der Gesellschaft im Allgemeinen betrachtet. Das Konzept der Familienplanung machte den Weg frei für das breit angelegte Konzept der reproduktiven Gesundheit, das Frauen und Männer umfasst und einen Zustand des umfassenden physischen, mentalen und sozialen Wohlergehens in allen Fragen im Zusammenhang mit dem reproduktiven System beschreibt.

C. Politische Entwicklungen auf europäischer Ebene

In seiner Entschließung zu den Folgemaßnahmen zur Internationalen Konferenz von Kairo über Bevölkerung und Entwicklung fordert das Europäische Parlament die EU auf, zur treibenden Kraft bei der Förderung der Schaffung von Netzen, Analyse- und Austauschzentren betreffend die reproduktive Gesundheitsfürsorge zu werden. In seiner Entschließung zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking fordert das Europäische Parlament, dass dem Recht auf reproduktive Gesundheit besonders Aufmerksamkeit geschenkt wird, und forderte insbesondere Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl von Teenager-Schwangerschaften, insbesondere durch breitere Abgabe von Verhütungsmitteln an Jugendliche, vermehrten Einsatz von Informationskampagnen und Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Sexualerziehung. In seiner Entschließung zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der Europäischen Gemeinschaft anerkennt das Europäische Parlament, dass die Bedingungen, unter denen Frauen sexuelle und reproduktive Gesundheit erleben können, in der Europäischen Union sehr unterschiedlich sind. Die Entschließung fordert die Mitgliedstaaten auf, die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren, wenigstens im Fall einer erzwungenen Schwangerschaft oder Vergewaltigung und in Fällen, in denen die Gesundheit oder das Leben der Frau gefährdet ist, wobei grundsätzlich letztlich die Frau selbst bestimmen muss, und dafür Sorge zu tragen, dass der freiwillige Schwangerschaftsabbruch medizinisch ungefährlich erfolgt und eine psychologische und soziale Betreuung angeboten wird.

Der Europarat hat das Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit und sexuelle und reproduktive Rechte auf mehreren Ebenen gründlich behandelt.

III. Themen der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte

A. Empfängnisverhütung

Die Aktionsprogramme der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) und der Internationalen Weltfrauenkonferenz (FWCW) haben den Geist des CEDAW gestärkt. So war die ICPD der Auffassung, dass alle Länder bis zum Jahr 2015 versuchen sollten, einen allgemeinen Zugang zu der gesamten Bandbreite sichererer und verlässlicher Familienplanungsmethoden zu ermöglichen. Außerdem enthält das Schlussdokument der FWCW+5 das Ziel, bis zum Jahr 2015 allgemeinen Zugang zu einer Grundgesundheitsversorgung von hoher Qualität, einschließlich einer Gesundheitsversorgung im reproduktiven und sexuellen Bereich, sicherzustellen.

Sachstand

In der EU ist die Durchschnittsrate beim Einsatz moderner Verhütungsmethoden etwa 65%, in Österreich und Griechenland etwa 53%, wobei Deutschland, Finnland, das Vereinigte Königreich und die Niederlande die höchste Rate aufweisen (etwa 75%). Die Durchschnittsrate des Einsatzes von Verhütungsmitteln in den Beitrittsländern ist sehr viel geringer als in der EU und beträgt durchschnittlich etwa 31%, wobei Rumänien und Litauen die niedrigste (etwa 13,5%) und die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn und Slowenien die höchste (etwa 47%) aufweisen(11).

Keine nationale Regierung in der EU hat eine klare und besondere Politik im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, wenn auch die meisten Länder Familienplanungsdienste unterstützen, die im Allgemeinen weitgehend über Gesundheitssysteme, meistens über die Hausärzte, zugänglich sind. Die Dienste, einschließlich der Empfängnisverhütung, sind im Vereinigten Königreich und in Portugal kostenlos. In anderen Ländern zahlen die Kunden, bekommen ihre Auslagen aber in den meisten Fällen ganz oder teilweise erstattet. Die Familienplanung ist in Spanien und Griechenland nicht in das Gesundheitssystem eingegliedert, und in Irland gibt es eine staatliche Finanzierung nur in Zentren, die „natürliche Methoden“ zur Verfügung stellen. Die Benutzung von Verhütungsmitteln unterliegt sowohl zwischen den als auch innerhalb der Mitgliedstaaten Unterschieden: In einigen Ländern sind die Dienste für junge Leute, Zuwanderer oder Menschen in ländlichen Gegenden schwerer zugänglich.

Wegen der beschränkten Zugänglichkeit und den hohen Kosten von angemessenen Verhütungsmitteln sowie wegen des Mangels an Beratungsdiensten in Mittel- und Osteuropa ist der Schwangerschaftsabbruch weiterhin das Hauptinstrument der Fruchtbarkeitsregulierung. Eine Abtreibung kann man grundsätzlich für wenig Geld oder kostenlos bekommen, wogegen Verhütungsmittel so teuer sind, dass sie bis zu einem Drittel eines Monatsgehalts kosten können. Dadurch haben die meisten Frauen kaum eine Wahlmöglichkeit. Außerdem ist die politische Unterstützung für reproduktive Gesundheitsdienste wegen demographischer Bedenken recht schwach.

B. Schwangerschaftsabbruch

Nach dem ICPD-Aktionsprogramm sollte der Schwangerschaftsabbruch keinesfalls als eine Methode der Familienplanung gefördert werden. Alle Regierungen und auf diesem Gebiet tätigen zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen werden dringend aufgefordert, verstärkt für die Gesundheit von Frauen einzutreten, sich mit den Gesundheitsauswirkungen unsicherer Schwangerschaftsabbrüche als einem Hauptproblem der öffentlichen Gesundheit auseinanderzusetzen und Schwangerschaftsabbrüche durch erweiterte und verbesserte Familienplanungsdienste zu vermindern. Frauen, die ungewollt schwanger wurden, sollten leichten Zugang zu verlässlichen Informationen und verständnisvoller Beratung haben. Verstößt ein Abbruch nicht gegen das jeweilige nationale Gesetz, soll er sicher sein. In jedem Fall sollten Frauen Zugang zu fachkundigen Diensten für den Umgang mit Komplikationen haben, die sich nach Schwangerschaftsabbrüchen einstellen(12). Die FWCW- Plattform für Aktionen enthält die Aufforderung an die Regierungen, Gesetze zu überprüfen, die Sanktionen gegen Frauen enthalten, die sich einem rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch unterzogen haben(13).

Sachstand

Die niedrigsten Raten bei Schwangerschaftsabbrüchen in der EU werden von Belgien, den Niederlanden und Deutschland gemeldet (etwa 7/1.000 Frauen); die Mittelgruppe besteht aus Finnland, Frankreich und Italien (etwa 12/1.000 Frauen); die höchsten Abtreibungsraten finden sich in Schweden, dem Vereinigten Königreich und Dänemark (etwa 17/1.000 Frauen), wobei Schweden das Feld anführt (18/1.000 Frauen). In den Beitrittsländern sind die Abtreibungsraten sehr viel höher als in der EU. Die niedrigste offizielle Rate findet sich in der Tschechischen Republik (17/1.000), Litauen, der Slowakei und Slowenien (21/ 1.000 Frauen); die Mittelgruppe besteht aus Bulgarien, Lettland, Estland und Ungarn (etwa 40/1.000 Frauen), wobei die höchste Abtreibungsrate in Rumänien (52/1.000 Frauen) anzutreffen ist(14).

In den EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Abtreibungspolitiken. Dies ist der Grund dafür, dass Frauen in der Praxis zwischen EU-Mitgliedstaaten hin- und herreisen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Die restriktivste Politik ist die Irlands, wo ein Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt ist, um das Leben einer Frau zu retten. In Portugal und Spanien ist ein legaler Schwangerschaftsabbruch nur im Fall von Schädigungen des Embryos oder Vergewaltigung sowie zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Frauen möglich, wenn auch in Wahrheit die Abtreibungspraxis sehr unterschiedlich ist. Andere Länder gestatten den Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder sozioökonomischen Gründen. In den meisten Ländern ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in den ersten zwölf Wochen möglich. Nach dieser Frist ist in einigen Ländern der Abbruch aus besonderen Gründen noch möglich. In manchen Ländern ist bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Kosten des Abbruchs sind unterschiedlich. Viele Regierungen haben den Schwangerschaftsabbruch in ihre nationalen Gesundheitssicherungssysteme aufgenommen, bei anderen gilt dies nur für einen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen.

In Mittel- und Osteuropa ist Abtreibung einer der Hauptgründe für die Müttersterblichkeit. In Polen wurde der Schwangerschaftsabbruch für rechtswidrig erklärt, nachdem er fast 40 Jahre lang legal und weitgehend verfügbar war.

Zypern verfolgt eine restriktive Politik im Bereich Schwangerschaftsabbruch (in Fällen von Vergewaltigung, Schädigungen des Embryos und zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Frau). In der Türkei müssen beide Ehepartner zustimmen.

C. Sexuelle und reproduktive Gesundheit für junge Menschen/Sexualerziehung´

Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1998) hat folgenden Wortlaut: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“ In Artikel 6.15 der ICPD wird gefordert, dass Jugendliche aktiv in die Planung, die Umsetzung und die Bewertung von Entwicklungstätigkeiten, die unmittelbare Auswirkungen auf ihr tägliches Leben haben, einbezogen werden sollten. Dies sei besonders wichtig bei Aktivitäten und Diensten in den Bereichen Information, Bildung und Kommunikation, die die reproduktive und sexuelle Gesundheit, einschließlich der Verhütung von Schwangerschaften Jugendlicher, Sexualerziehung unter Vorsorge gegen HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten betreffen. Der Zugang sowie die Vertraulichkeit und der Schutz der Privatsphäre müsse bei diesen Diensten gewährleistet sein. Unterstützung und Orientierung der Eltern im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes sei ebenfalls vonnöten. Darüber hinaus bedürfe es Schulungsprogramme zur Förderung von Kenntnissen in den Bereichen Lebensplanung, gesunde Lebensweisen und aktives Abhalten vom Drogenkonsum.

Sachstand

Die Rate der Schwangerschaften bei Jugendlichen steigt in der EU allgemein an (derzeitige Rate zwischen 12 und 25 pro 1.000 Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren). Die niedrigsten Raten finden sich in den Niederlanden und in Belgien; die Mittelgruppe bilden Deutschland, Frankreich, Finnland und Dänemark, und die höchsten Raten weisen Schweden, Italien sowie England und Wales auf(15).

Innerhalb der EU haben junge Menschen immer noch nicht den gleichen Stand an Wissen und Kenntnissen im Bereich Sexualität. Die Unterschiede bei den Schwangerschaftsraten Jugendlicher (z.B. im Vereinigten Königreich 28 pro 1.000 Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren und in den Niederlanden 7 pro 1.000) sind gewaltig. Weltweit gelten die Niederlande als ein Beispiel für Offenheit und fachkundige Dienste in sexuellen Angelegenheiten.

In Osteuropa ist der Mangel an Sexualerziehung ein Grund für die unzureichende Benutzung von Verhütungsmitteln. Allgemein sind mehr Gesundheitsprogramme für Jugendliche erforderlich. In einigen Ländern, wie Lettland und Bulgarien, ist die Einwilligung der Eltern für Familienplanungsdienste erforderlich. In Polen existiert keinerlei Sexualerziehung.

IV. Politische Empfehlungen

Die EU hat schon immer eine wichtige Rolle bei der Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte gespielt.

In diesem Bericht richten wir einen Appell an die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer, die Umsetzung der ICPD- Aktionsplattform zu überprüfen und für die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge im Bereich der Menschenrechte einzutreten. Das Konzept der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in der EU und in Beitrittsländern muss gestärkt werden.

Anhand der oben angegebenen Zahlen wird deutlich, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Beitrittsländern gibt. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Daten unvollständig sind und vielleicht nicht die tatsächliche Situation widerspiegeln, weil offizielle Daten fehlen oder geringere Werte angegeben wurden. Deshalb bedarf es eines klareren Bildes der derzeitigen Lage im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie eines Überblicks über die besten Praktiken. In dieser Hinsicht empfehlen wir der Kommission, eine Datei über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte auf der Grundlage harmonisierter Indikatoren für reproduktive Gesundheit aufzubauen. Derzeitige von der Europäischen Kommission in diesem Bereich unterstützte Forschungsarbeiten sollten unter dem neuen gemeinschaftlichen Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit fortgeführt werden, z.B. das Reprostat-Projekt, durch das Indikatoren und Faktoren der reproduktiven Gesundheit für Zwecke der Überwachung und der Bewertung der reproduktiven Gesundheit in der EU entwickelt werden sollen, und das ECHI-Projekt, durch das Sexualverhalten als Gesundheitsfaktor in die Gesundheitsstrategie der EU eingeführt wird. Wir fordern die Kommission weiterhin auf, die Meinungen von jungen Menschen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten als einem wichtigen Punkt bei der Nachbearbeitung des Weißbuchs über Jugend zu berücksichtigen.

Wenn die Politik im Bereich reproduktive Gesundheit auch lediglich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt, könnte die EU doch einen Beitrag leisten, indem sie einen Prozess einleitet, in dem durch Vergleiche der Daten im Bereich reproduktive Gesundheit und durch den Austausch positiver Erfahrungen und bewährter Praktiken in den Programmen und Politiken der Mitgliedstaaten „und der Beitrittsländer“ im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit voneinander gelernt wird.





(1)
ABl. C 305 vom 31.10.1994, S.80

(2)
ABl.C 211 vom 22.7.1996, S.31

(3)
ABl. C 166 vom 3.7.1995, S.92

(4)
ABl. C 269 vom 16.10.1995, S.146

(5)
ABl. C 59 vom 23.2.2001, S.258

(6)
ABl. C 175 vom 21.6.1999, S.68

(7)
KOM(2001)681)

(8)
WHO-Ausschuss für globale Politik, 2. Mai 1994 – das WHO Positionspapier über Gesundheit, Bevölkerung und Entwicklung für die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, Kairo, 5.-13. September 1994.

(9)
WHO, Definitionen und Indikatoren in der Familienplanung, Gesundheit von Mutter und Kind und der reproduktiven Gesundheit, die im WHO-Regionalbüro für Europa verwendet werden, März 1999.

(10)
Artikel 16 Punkt 1 e)

(11)
Kurzbericht über Weltbevölkerungskontrolle 2002, UN-Abteilung Bevölkerungsfragen in der Abteilung Wirtschaft und soziale Angelegenheiten, unter Mitarbeit der WHO und der UNAIDS
- Europarat, Spezialistengruppe für das Recht auf Selbstbestimmung in Fragen der Reproduktion und des Lebensstils, Entwurf einer Empfehlung über das Recht auf Selbstbestimmung in Fragen der Sexualität und der Reproduktion.

(12)
ICPD Kapitel 8.25

(13)
FWCW Kapitel 106.k

(14)
siehe Fußnote 4

(15)
siehe Fußnote 4


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