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Europäisches Asylrecht „unter deutschem Vorbehalt“

Europäisches Asylrecht „unter deutschem Vorbehalt“

Brüssel: Treffen der Justiz- und Innenminister der EU

Bundesinnenminister Schily will bei der Frage der „nichtstaatlichen Verfolgung“ auf EU-Ebene blockieren

Appell an die Koalition: Integriert Otto Schily



Am 28./29.11 treffen sich die Innen- und Justizminister der EU in Brüssel. Heute sollen im Politikfeld Asyl und Migration zahlreiche „Rückstände“ beseitigt werden. Auf der Tagesordnung steht die politische Einigung über den Kernbereich eines künftigen europäischen Asylrechts. Der zur Annahme stehende Richtlinienvorschlag regelt die asylpolitische Kernfrage "Wer ist Flüchtling?". Im Einklang mit der überwiegenden Staatenpraxis sieht die Richtlinie die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung vor.



Nachdem über diese Frage in Deutschland lange gestritten worden war, schloss das Zuwanderungsgesetz endlich die „bundesdeutsche Schutzlücke“. Danach sollen in Zukunft auch in Deutschland Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden. Was die Regierungskoalition mit dem Zuwanderungsgesetz unter Dach und Fach gebracht hat, will Schily nun auf EU-Ebene demontieren.



Schily kündigte im Vorfeld der heutigen Sitzung an, die politische Annahme der Richtlinie zu blockieren, weil er sich noch mit den Bundesländern abstimmen müsse. Die letzte PRO ASYL vorliegende Fassung des Richtlinienvorschlages vom 26.11.2002 ist dementsprechend gepflastert mit „deutschen Vorbehalten“.



Die erste Ratssitzung nach der Unterzeichnung des rot-grünen Koalitionsvertrages sollte aus der Sicht von PRO ASYL auch der Lackmustest sein, ob die Zeit der asylpolitischen Alleingänge des Bundesinnenministers wirklich beendet ist.



PRO ASYL appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung und die Koalitionsparteien: Wenn Sie es ernst meinen mit Europa und mit einem gemeinsamen Asylrecht, dann stoppen Sie Otto Schily. Sorgen Sie dafür, dass der Innenminister in Brüssel auf der Grundlage des Koalitionsvertrages („Ein abgestimmtes Verhalten in Gremien der EU wird sichergestellt. Die Vergemeinschaftung im Asylrecht soll „auf hohen menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards gründen“ ) und der klaren Koalitionsbeschlüsse agiert. Alles andere unterläuft nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern schädigt auch den Flüchtlingsschutz in Europa weitreichend.





gez. Karl Kopp

Europareferent
www.proasyl.de
28. November 2002


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