Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Archiv Suchen
International:
International


Themen:
EU
  EP: Abtreibungen legal
Umwelt & Natur
Mensch & Tier
Report
Krieg & Frieden • Menschen- u. Bürgerrechte
  IOM-Press (deutsch)
  IOM-Press (english)
  IMK
Presse- u. Informationsfreiheit
Initiativen
  IPPNW
  GfbV
  terre des hommes
  Amnesty
  attac
  DFG-VK
  Hilfe für Kinder
  Ärzte ohne Grenzen


Service:
Impressum
ISSN 1610-0611
Information
Intern
Newsletter
Archiv


Nachtruhe statt Nachtflüge!

Nachtruhe statt Nachtflüge!

"Nachtflüge verstoßen gegen das Menschenrecht" - entschied der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte. Die britische Regierung ist anderer Ansicht
und will das Urteil kippen.

Morgen wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg über den Einspruch
der britischen Regierung gegen das Urteil zum Nachtflugverbot in Heathrow
vom Oktober 2001 verhandelt. In dem Urteil hatte erstmals ein hohes Gericht
das Recht auf Nachtruhe höher bewertet als das auf Nachtflüge. ROBIN WOOD
setzt darauf, dass das Gericht sich weiterhin nicht von der Flug-Lobby unter
Druck setzen lässt und bei seiner klaren Linie bleibt.

Acht Anwohner des Londoner Flughafens Heathrow hatten vor dem Gerichtshof
für Menschenrechte auf nächtliche Ruhe geklagt. Das Straßburger Gericht
entschied daraufhin im Oktober 2001, dass Nachtflüge in Heathrow gegen das
Recht auf Privat- und Familienleben verstoßen. Es bemängelte, dass der
britische Staat es versäumt habe, rechtzeitig für wirksame Abhilfe zu
sorgen. Das Gericht beanstandete außerdem, dass der bloße Hinweis auf das
wirtschaftliche Wohlergehen des Landes nicht ausreiche, um die
Persönlichkeitsrechte der Kläger außer Kraft zu setzen. Ferner sei der
behauptete Beitrag von Nachtflügen zur Volkswirtschaft noch nirgends
kritisch hinterfragt worden. Gegen dieses Urteil hatte die britische
Regierung Einspruch eingelegt, so dass die Angelegenheit vor der
Vollversammlung aller Senate des EU-Gerichtshofs morgen erneut verhandelt
wird.

Das Urteil wird sich auch auf Klagen gegen nächtlichen Fluglärm in
Deutschland auswirken. Im Verfahren zu Heathrow geht es "nur" um 17 Flüge
pro Nacht. An deutschen Flughäfen wie in Frankfurt stören über 120
Flugbewegungen die Nachtruhe der Bevölkerung. "Nacht für Nacht werden
hierzulande zig Tausende durch vorbei donnernde Flugzeuge aus dem Schlaf
gerissen. Fluglärm nervt nicht nur, er macht auch krank", erklärt ROBIN
WOOD-Verkehrsexpertin Steffi Barisch. "Deshalb ist es längst überfällig,
dass die Rechte der AnwohnerInnen gestärkt werden."

Um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, fordert ROBIN WOOD ein
gesetzlich festgelegtes generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr an
allen Flughäfen.


Die britische Umweltschutzorganisation HACAN ClearSkies unterstützen die
Klage der Londoner AnwohnerInnen. Informationen unter: www.hacan.org.uk/

Ute Bertrand, Pressesprecherin
12.11.02


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

Versammlung der Sozialen Bewegungen | Leben- und Schwulenfeindlichkeit in Serbien