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Bilaterale Abkommen mit d. USA sind nicht zulässig
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Europäische Union / USA / Internationaler Strafgerichtshof
STRAFLOSIGKEITS-ABKOMMEN VERLETZEN INTERNATIONALES RECHT
Bilaterale Abkommen mit den USA sind nicht zulässig, belegt neuer Bericht von amnesty international / Organisation fordert alle EU-Staaten auf, keine Ausnahmen für US-Bürger zu vereinbaren / Neuer Strafgerichtshof darf im Kampf gegen schwere Menschenrechtsverletzungen nicht geschwächt werden
Berlin, 2. September 2002 - Das Streben der USA nach Straflosigkeit für US-Bürger, die schwerer Menschenrechtsverletzungen verdächtig sind, darf keinen Erfolg haben. Amnesty international ruft die Staaten der Europäischen Union auf, entsprechende Initiativen der USA zurückzuweisen. Die USA versuchen derzeit, durch bilaterale Abkommen sicherzustellen, dass US-Staatsangehörige nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ausgeliefert werden. Damit wollen die USA verhindern, dass US-Bürger wegen möglicher Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid vom ICC verfolgt und verurteilt werden. In einem heute veröffentlichten Bericht weist die Menschenrechtsorganisation nach, dass entsprechende Abkommen das Römische Statut des ICC sowie andere internationale Rechtsvereinbarungen verletzen.
Die USA haben unter anderem alle Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert, derartige bilaterale Abkommen abzuschließen. Amnesty international begrüßt, dass die EU-Kommission sich dazu ablehnend geäußert hat und fordert alle EU-Regierungen auf, diese Position in den laufenden Verhandlungen beizubehalten. Die deutsche Sektion von amnesty international fordert Außenminister Fischer und die deutsche Regierung auf, ihrer Verpflichtung als Vertragspartei des Römischen Statuts gerecht zu werden. "Deutschland ist verpflichtet, den ICC bei der Verfolgung und Verurteilung von Kriegsverbrechern und Völkermördern zu unterstützen und die Straflosigkeit für derartige Verbrechen zu beenden", sagte Nils Geissler, Völkerrechtsexperte von amnesty international. Ein bilaterales Abkommen, dass US-Bürger von dieser Verfolgung ausnähme, widerspräche dieser Verpflichtung eindeutig. Zudem stellten derartige Abkommen die Integrität des Römischen Statuts, die Glaubwürdigkeit und Effektivität und die Vorreiterrolle der EU im Kampf gegen Straflosigkeit in Frage.
Hintergrund
Das Römische Statut des ICC ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Bisher haben 139 Staaten es unterzeichnet und 78 Staaten es ratifiziert. Die USA haben ihre Unterschrift widerrufen und arbeiten seitdem aktiv gegen die Einrichtung des ICC. Sie begründen dies mit ihrer Sorge, dass der ICC für politisch motivierte Verfolgung von US-Bürgern missbraucht werden könne. amnesty international, andere NRO und diverse Regierungen haben bereits darauf verwiesen, dass solche Befürchtungen unbegründet sind. Das Römische Statut enthält substantielle Sicherheitsbestimmungen und Garantien für faire Gerichtsverfahren. Bislang haben die USA mit den ICC-Vertragsstaaten Rumänien und Tadschikistan sowie mit Ost-Timor und Israel - Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts - Abkommen über die gegenseitige Nichtauslieferung von verdächtigten Bürgern an den ICC geschlossen. Den Bericht "International Criminal Court: The US campaign to obtain impunity for genocide, crimes against humanity and war crimes" können Sie bei der Pressestelle anfordern oder direkt einsehen und herunterladen unter http://www.amnesty.org/icc
amnesty international Pressestelle 10411 Berlin
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