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ISSN 1610-0611
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Bilaterale Abkommen mit d. USA sind nicht zulässig

Europäische Union / USA / Internationaler Strafgerichtshof

STRAFLOSIGKEITS-ABKOMMEN VERLETZEN INTERNATIONALES RECHT

Bilaterale Abkommen mit den USA sind nicht zulässig, belegt neuer
Bericht von amnesty international / Organisation fordert alle
EU-Staaten auf, keine Ausnahmen für US-Bürger zu vereinbaren / Neuer
Strafgerichtshof darf im Kampf gegen schwere
Menschenrechtsverletzungen nicht geschwächt werden

Berlin, 2. September 2002 - Das Streben der USA nach Straflosigkeit
für US-Bürger, die schwerer Menschenrechtsverletzungen verdächtig
sind, darf keinen Erfolg haben. Amnesty international ruft die
Staaten der Europäischen Union auf, entsprechende Initiativen der USA
zurückzuweisen. Die USA versuchen derzeit, durch bilaterale Abkommen
sicherzustellen, dass US-Staatsangehörige nicht an den
Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ausgeliefert werden. Damit
wollen die USA verhindern, dass US-Bürger wegen möglicher
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid
vom ICC verfolgt und verurteilt werden. In einem heute
veröffentlichten Bericht weist die Menschenrechtsorganisation nach,
dass entsprechende Abkommen das Römische Statut des ICC sowie andere
internationale Rechtsvereinbarungen verletzen.

Die USA haben unter anderem alle Mitgliedsstaaten der EU
aufgefordert, derartige bilaterale Abkommen abzuschließen. Amnesty
international begrüßt, dass die EU-Kommission sich dazu ablehnend
geäußert hat und fordert alle EU-Regierungen auf, diese Position in
den laufenden Verhandlungen beizubehalten. Die deutsche Sektion von
amnesty international fordert Außenminister Fischer und die deutsche
Regierung auf, ihrer Verpflichtung als Vertragspartei des Römischen
Statuts gerecht zu werden. "Deutschland ist verpflichtet, den ICC bei
der Verfolgung und Verurteilung von Kriegsverbrechern und
Völkermördern zu unterstützen und die Straflosigkeit für derartige
Verbrechen zu beenden", sagte Nils Geissler, Völkerrechtsexperte von
amnesty international. Ein bilaterales Abkommen, dass US-Bürger von
dieser Verfolgung ausnähme, widerspräche dieser Verpflichtung
eindeutig. Zudem stellten derartige Abkommen die Integrität des
Römischen Statuts, die Glaubwürdigkeit und Effektivität und die
Vorreiterrolle der EU im Kampf gegen Straflosigkeit in Frage.

Hintergrund

Das Römische Statut des ICC ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.
Bisher haben 139 Staaten es unterzeichnet und 78 Staaten es
ratifiziert. Die USA haben ihre Unterschrift widerrufen und arbeiten
seitdem aktiv gegen die Einrichtung des ICC. Sie begründen dies mit
ihrer Sorge, dass der ICC für politisch motivierte Verfolgung von
US-Bürgern missbraucht werden könne. amnesty international, andere
NRO und diverse Regierungen haben bereits darauf verwiesen, dass
solche Befürchtungen unbegründet sind. Das Römische Statut enthält
substantielle Sicherheitsbestimmungen und Garantien für faire
Gerichtsverfahren. Bislang haben die USA mit den ICC-Vertragsstaaten
Rumänien und Tadschikistan sowie mit Ost-Timor und Israel -
Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts - Abkommen über die
gegenseitige Nichtauslieferung von verdächtigten Bürgern an den ICC
geschlossen.
Den Bericht "International Criminal Court: The US campaign to obtain
impunity for genocide, crimes against humanity and war crimes" können
Sie bei der Pressestelle anfordern oder direkt einsehen und
herunterladen unter http://www.amnesty.org/icc

amnesty international
Pressestelle
10411 Berlin

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