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ISSN 1610-0611
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Iran / Inhaftierte Reformer / Böll-Stiftung

Iran / Inhaftierte Reformer / Böll-Stiftung
Inhaftierter iranischer Reformgeistlicher Eshkevari zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Am Wochenende wurde der iranische Reformgeistliche Yussefi Eshkevari
von einem Sondergericht für Geistliche zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Eshkevari war als Teilnehmer der Berliner Iran-Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung
im April 2000 nach seiner Rückkehr in Teheran verhaftet worden.
Der schwer an Diabetes erkrankte Geistliche wurde in den zurückliegenden
zweieinhalb Jahren mehrfach angeklagt und vor Gericht gebracht.
Alle Verhandlungen fanden vor Sondergerichten unter Ausschluß
der Öffentlichkeit statt. Im Jahr 2000 wurde Eshkevari Gerüchten zufolge
in einem Geheimverfahren sogar zum Tode verurteilt, das Urteil später
aber wieder aufgehoben.

Das Entscheidung vom vergangenen Samstag wird mit Eshkevaris
Teilnahme an der Berliner Konferenz und mit seinen Äußerungen
dort gegen die islamischen Kleidungsvorschriften für Frauen begründet.
Weiter habe Eshkevari in Bezug auf die Kettenmorde an Schriftstellern
"Unwahrheiten verbreitet" und Verantwortliche des Staates der Mittäterschaft
verdächtigt. Der Geheimdienst gab seinerzeit unter öffentlichem Druck zu,
dass einige seiner Mitarbeiter an den Kettenmorden beteiligt waren.

Sollte das aktuelle Urteil im Berufungsverfahren bestätigt werden, müßte
Eshkevari weitere 5 Jahre im Gefängnis bleiben.

Neben Eshkevari befinden sich noch zwei Konferenzteilnehmer in Haft:
Der Journalist Akbar Gandji wurde im Jahr 2001 zu 10 Jahren Haft plus
fünf Jahre Verbannung verurteilt und befindet sich seit seiner Rückkehr
von der Berliner Konferenz in Teheran im Gefängnis.
Bei den Gerichtsverhandlungen wies er vor anwesender Presse an
Verletzungen nach, dass er während seiner Haft gefoltert worden war.

Der Studentenführer Ali Afshari, der in der ersten Instanz zu fünf Jahren
Gefängnis verurteilt worden war, legte Mitte Mai 2001 in einem vom
staatlichen Fernsehen ausgestrahlten "Interview" in sichtlich schlechter
körperlicher und psychischer Verfassung unter demütigender Selbstbezichtigung
das Geständnis ab, gemeinsam mit anderen den Sturz des Gottesstaates
geplant zu haben. Afshari befindet sich seit Monaten in Isolationshaft,
weder sein Anwalt noch seine Angehörigen erhalten Besuchserlaubnis.

Ebenfalls in Haft befinden sich noch Khalid Rostamkhani, der für die
Stiftung in Vorbereitung der Konferenz in Teheran Übersetzungsarbeiten leistete
und im Zusammenhang mit seinem Fall, Saed Sadr, Angestellter der
deutschen Botschaft in Teheran.

Alle diese Verfahren und Urteile sprechen rechtsstaatlichen Maßstäben
Hohn und sind offenkundig auf die Einschüchterung der kritischen
Öffentlichkeit gerichtet.

In großer Sorge um das Schicksal der Inhaftierten wendet sich die
Heinrich-Böll-Stiftung an die iranischen Justizbehörden und Präsident Khatami
und fordert nachdrücklich die Einstellung der Verfahren sowie die sofortige
Freilassung der Inhaftierten.

Wir bitten auch das deutsche Auswärtige Amt, sich weiterhin bei der iranischen
Regierung mit Nachdruck für die verhafteten und bedrohten Reformer einzusetzen.
Die wünschenswerte Normalisierung der deutsch-iranischen Beziehungen muss
die Respektierung rechtsstaatlicher und demokratischer Mindeststandards
durch die iranischen Behörden einschließen.
---
Heinrich-Boell-Stiftung, Presse- und Oeffentlichkeitsarbeit,
Hackesche Hoefe, Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin;
16.10.2002


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