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115 Menschen droht baldige Hinrichtung
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Demokratische Republik Kongo
115 Menschen droht baldige Hinrichtung nach unfairem Verfahren
Verfahren gegen angebliche Mörder des Präsidenten Laurent Kabila findet vor Militärgericht statt / Auch bei Todesstrafe keine Berufungsmöglichkeit / Bei Verurteilung droht Hinrichtung binnen Minuten / ai fordert faires Verfahren und generellen Stop der Todesstrafe
In der Demokratischen Republik Kongo droht 115 Menschen ihre baldige Hinrichtung, wenn sie ihrer angeblichen Beteiligung am Mord des Präsidenten Laurent Desiré Kabila im Januar 2001 für schuldig befunden werden. Davor warnt amnesty international in dem heute veröffentlichten Bericht Democratic Republic of Congo: From assassination to murder? Die Verhandlung findet vor einem Militärgericht (Cour d’ordre militaire, COM) statt, dessen Auflösung für den 18. Dezember vorgesehen ist. Im Falle ihrer Verurteilung haben die Angeklagten kein Berufungsrecht. Sie würden dann binnen Stunden oder gar Minuten nach der Urteilsverkündung hingerichtet. Sie würden Opfer eines unfairen Verfahrens, das nicht internationalen Rechtsstandards entspricht. Ai fordert für alle Angeklagten ein faires Verfahren und das Recht, gegen ihre mögliche Verurteilung Berufung einzulegen.
„Präsident Joseph Kabila sollte sein Menschenrechts-Engagement beweisen und anordnen, dass in dieser Verhandlung keine Todesurteile gefällt werden“, sagte Michael Wunder, Kongo-Experte von amnesty international. „Diese Hinrichtungen würden die kongolesische Gesellschaft weiter brutalisieren – eine von einem Konflikt traumatisierte Gesellschaft, der geschätzt über drei Millionen Menschenleben gekostet hat.“
In unfairen Verfahren vor dem COM sind seit 1997 mindesten 200 Menschen zum Tode verurteilt worden, darunter 14-jährige Kinder. Viele Hinrichtungen wurden so schnell vollzogen, dass keine Zeit blieb, den Staatspräsidenten um Begnadigung zu bitten. Dies ist die einzig verbleibende Möglichkeit, ein Todesurteil des COM aufzuheben.
Das Verfahren im Mordfall Laurent Kabila begann im März 2002. Zwischen Mai und September 2002 waren unabhängige Beobachter von den Verhandlungen ausgeschlossen. Keiner der Angeklagten hatte die Möglichkeit, seine Verteidigung angemessen vorzubereiten. Sie durften ihre Verteidiger erstmals am ersten Verhandlungstag sehen. Die Statuten des COM entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverhandlungen. Viele der Richter und Staatsanwälte sind Militärs mit wenig bis gar keiner juristischer Vorbildung.
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amnesty international - Pressestelle - Berlin, 12. Dezember 2002 –
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