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Gacaca-Gerichte müssen Rechtsstandards einhalten
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Ruanda / Gacaca amnesty: Gacaca-Gerichte müssen Rechtsstandards einhalten amnesty international sieht in den Gacaca-Tribunalen Chance zur Versöhnung / Angeklagte sol-len aber vor formale Gerichte gehen dürfen / Unabhängige Beobachter gefordert / Neuer Bericht untersucht Gacaca-System detailliert
– Die Einführung des traditionellen Gacaca-Rechtswesens für Verhandlun-gen gegen Beteiligte am Genozid von 1994 muss internationale Mindeststandards für faire Gerichtsver-fahren einhalten. Das fordert amnesty international in einem heute veröffentlichten Bericht Rwanda: Ga-caca: A question of justice. Insbesondere muss die ruandische Regierung den Angeklagten das Recht einräumen, ein formales Gericht anzurufen, und eine unabhängige und effektive Beobachtung der Gaca-ca-Prozesse zulassen. Zudem muss sie Menschenrechtsverletzungen untersuchen lassen, die von den eigenen Streitkräften vor und nach der Regierungsübernahme begangen wurden. „Gacaca ist ein wegweisender Versuch, den Überlebenden des Völkermords, den Angeklagten und den Zeugen ein Forum zu geben, um ihre Fälle offen darzulegen. Gacaca eröffnet der ruandischen Gesell-schaft die Möglichkeit, einen wichtigen Schritt zu nationaler Versöhnung machen und zugleich die aktuel-le Gefängniskrise des Landes zu entspannen“, sagte Friederike Lamberty, Ruanda-Expertin von amnes-ty international. "Dies kann jedoch nur in einer Umgebung geschehen, in der die Menschenrechte res-pektiert werden. Jegliche Strafgerichtsbarkeit verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie sich von internatio-nalen Standards entfernt. Deshalb sollten die ruandische Regierung und die internationale Gemeinschaft sicherstellen, dass Gacaca diese Standards nicht unterschreitet.“
Gacaca, wörtlich etwa „Rasen-Justiz“, geht auf ein traditionelles System kommunaler Anhörungen zu-rück, das lokale Konflikte lösen soll. Die im Frühjahr 2001 gegründeten Gacaca-Tribunale verbinden die traditionelle Praxis mit Elementen der formalen Gerichtsbarkeit. Die Tribunale gelten als legale rechtliche Behörde und können Strafen bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verhängen. Sie sollen den akuten Verfahrensstau auflösen helfen. Die speziellen Genozid-Gerichte haben bisher lediglich sechs Prozent der Verdächtigen behandelt. Noch immer sitzen 110.000 Verdächtige unter unwürdigen Bedingungen in völlig überfüllten Gefängnissen. 10.000 Tribunale sind landesweit vorgesehen. Lokale Kommunen haben bisher 260.000 Personen zu Laienrichtern bestimmt. Sie erhielten Anfang 2002 eine kurze juristische Ausbildung. Der neue ai-Bericht untersucht die Gacaca-Rechtsprechung, die Gesetze, die dieses Rechtswesen etab-lierten, seine Organisation und die Phasen der Umsetzung, die nun vor dem Abschluss steht. Der Be-richt sucht darüber hinaus das Gacaca-System an den internationalen Rechtsstandards zu messen so-wie es in den Kontext der Menschenrechtssituation in Ruanda zu stellen.
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amnesty international - Pressestelle - Berlin, 17. Dezember 2002
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