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ISSN 1610-0611
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Antwort Petition TKÜV

Antwort Petition TKÜV

Die Petitionen gegen die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) sind bearbeitet worden und das Ergebnis wurde den Petenten zugeleitet. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung das Petitionsverfahren abzuschliessen. Er sieht keine Möglichkeit, das Anliegen der Petition zu unterstützen.

Was ist geschehen?
Aufgeschreckt durch die Attentate in den USA am 11.9.2001 kam es in vielen Ländern, so auch in Deutschland, zu einer hektischen Gesetzgebungsaktivität. In Deutschland wurde die TKÜV (BMWI) abgesegnet. Angeblich soll uns diese Verordnung, in Verbindung mit anderen Anti-Terror-Gesetzen, vor Terrorismus und Verbrechen bewahren. Gegen diese Verordnung sprach sich unter anderem die Bürgerrechtsbewegung stop1984 www.stop1984.com aus. Sie erarbeitete einen Text für eine Petition BMWI). Das Ergebnis war vorhersehbar. Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit das Anliegen der Petition zu unterstützen. In einer der nächsten Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages wird der Empfehlung des Ausschusses das Petitionsverfahren abzuschliessen, entsprochen werden.
Interessant ist dieser Ausschnitt aus der Begründung für die Ablehnung:
„Die TKÜV, die am 29. Januar 2002 in Kraft getreten ist, ist nach Auffassung des Petitionsausschusses im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen.“
Damit werden die Hauptanliegen deutlich. Nicht die Bürgerinteressen stehen im Mittelpunkt der Überlegungen. Die Interessen des Staates und der Wirtschaft bestimmen das politische Handeln!

Der Widerstand gegen die schleichende Einführung eines Überwachungsstaates wird von der Politik nicht ernst genommen. Auch wenn so manche Initiative mit Ideen zum Protest aufgewartet hat (Heise). Durch die TKÜV werden die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen gezwungen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern, damit staatliche Stellen darauf zugreifen können. Dies kann nicht durch folgenden Satz in der Begründung der Ablehnung der Petition schöngeredet werden:
„Es wurde damit eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen.“
Gesammelt werden die Daten aller Bürger, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Nicht nur die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, sondern auch Internet- Verbindungsdaten werden gespeichert. Damit lässt sich unter anderem der Weg zu jeder aufgerufenen Webseite zurückverfolgen. Wie man da zu dem Schluss kommen kann, dass den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen wird, erschliesst sich nur dem Gesetzgeber.
Trotz vieler Proteste gegen die TKÜV, wie zum Beispiel vom Chaos Computer Club, der PDS Gesellschaft für Informatik oder des Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins ist die Verordnung durchgezogen worden. Dabei hatte schon im Mai 2001 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz vor der TKÜV gewarnt .

Wir dürfen gespannt sein, was in den nächsten vier Jahren dieser neuen/alten Koalition auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes zukommt.

Marita Wagner 19.10.2002
stop1984.com


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