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ISSN 1610-0611
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"Schwarzes Loch" in Spaniens Internet

Warum gibt es eigentlich Kriptopolis nicht mehr?
oder: wie ein Gesetz zum schwarzen Loch in Spaniens Internet führt.

Eigentlich ist es eine gute Idee, wenn sich die Regierung entschließt,
ein Gesetz zu verabschieden, dass sich mit Handel im und mit Hilfe des Internet
befasst. Aber leider geht das spanische LSSI (la Ley de Servicios de la Sociedad de la Informacion y de Comercio Electronico) in seinen Regelungen so weit, dass mittlerweile über 360 Seiten, teilweise aus Protest, teilweise aus Furcht vor den Folgen des LSSI ihren Seiten vom Netz genommen haben.

Für viele ist es unverständlich, dass das LSSI auch für Seiten gelten soll,
die doch eigentlich gar nichts mit Handel zu tun haben.
Das ist eine Folge der zum Teil sehr schwammigen Formulierungen des LSSI,
die einige sehr gewagte Auslegungen enthalten.

Ein Lebenslauf auf der Seite und schon ist man "kommerziell”
So sind "kommerziell ausgerichtete Seiten"
- Seiten mit eindeutig kommerziellem Character (soweit verständlich)
- Seiten, die ein Werbebanner enthalten
- Seiten, die einen Lebenslauf enthalten
- Seiten, die eine Information enthalten, die zu einem "kommerziellen Kontakt" führen könnte

Nehmen wir also an, eine NGO (Non Governmental Organisation) hat auf ihrer
Seite einen kleinen Hinweis, dass man sie finanziell unterstützen kann.
Schon wäre sie eine "kommerzielle Seite" und fiele damit unter das LSSI.
Und das bedeutet, der Betreiber der Seite muss:

die Seite in ein "registro mercantil" eintragen (eine Art Handelsregister), dort werden Name, Adresse, Telefonnummer des Betreibers vermerktgegen Entgelt die Vergabe einer Steuernummer erwirkendie im "registro mercantil" erfassten Angaben sowie die Steuernummer deutlich sichtbar auf seiner Homepage vermerken
Privatsphäre der Nutzer achten?
Aber nur, wenn sie 600.000 Euro zahlen können
Denn ein Homepagebetreiber, dessen Seite unter das LSSI fällt, ist verpflichtet,
Logdateien zu führen, diese 12 Monate lang zu speichern und auf Verlangen den
Behörden zu übergeben. Die Geldbuße bei Nichtbefolgen kann bis zu 600.000 Euro betragen, für einen privaten Homepagebetreiber oder eine NGO ein Damoklesschwert.

Entschuldigung - aber diese Seite wird geschlossen
Noch weiter geht das LSSI, wenn es um Inhalte von Webseiten geht.
Jede "autoridad competente", also jede "kompetente Behörde" kann nicht nur die Geldstrafe verhängen sondern vielmehr auch eine Webseite schließen lassen. Ein richterlich Beschluss ist nur notwendig, wenn "Bürgerrechte" berührt werden - wann dies der Fall ist entscheidet...die "autoridad competente".



Seiten können beispielsweise geschlossen werden, wenn siedie öffentliche Gesundheit gefährden könntendie nationale Sicherheit gefährden könnteneine Gefahr für die Jugend darstellen könnten...

Bei alle dem ist anzumerken, dass auch Seiten, die von Spaniern betrieben,
aber im Ausland gehostet werden, unter das LSSI fallen.

Entschuldigung - aber in Spanien dürfen Sie diese Seite nicht ansehen
Für den Fall, dass eine in Spanien verbotene Seite, von einem "Nichtspanier"
nun im Ausland gehostet wird, hat das LSSI noch die Regelung parat, dass
derartige Seiten spanischen Internet-Usern nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

Dauerhaft ist dies nur über providerseitige oder aber staatliche Filtermechanismen
möglich: Netzzensur.

Theoretisch, wie in <a href=”http://iblnews.com/news/noticia.php3?id=50628”>
diesem Artikel</a> beschrieben, könnte sogar die populäre Suchmaschine <a href=”http://www.google.com”> “Google”</a> unter diese Netzzensur fallen, da sie über die “Cache-Funktion” ja Zugriff auf Seiten bietet, die nicht mehr online sind.

Und was ist so wichtig an Spanien?
Abgesehen davon, dass STOP1984 allgemein keine Netzzensur und Beschränkungen der Informationsfreiheit gutheißt und abgesehen von der Tatsache, dass Kriptopolis, eine der Seiten, die bereits "offline gegangen" ist, eine von uns sehr geschätzte NGO ist, die sich für Privatsphäre und z.B. für Verschlüsselung eintrat, gibt es für uns noch einen Grund, mit dem gestrigen Datum eine "No LSSI"-Kampagne zu beginnen.

Gefahr "Europäischer Haftbefehl"
Denn, wie wir beispielsweise dem Telepolis-Artikel zum Thema entnehmen können, ist es mit Einführung des "Europäischen Haftbefehls" möglich, dass ein deutscher Homepagebetreiber wegen Verstoßes gegen spanisches Internetrecht belangt wird. Dann gilt das LSSI auch für uns..


Fazit:
Das LSSI stellt durch seine weitgefassten Formulierungen eine Art “Brandrodung” für das spanische Internet dar – wer weiterhin einen Internetauftritt sein eigenen nennen möchte, muss über ausreichend finanzielle Mittel sowie über Rechtsanwälte verfügen und kann die Privatsphäre seiner Nutzer nicht respektieren. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit bleiben auf der Strecke...

STOP1984s “No-LSSI-Kampagne”





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