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Frauen in den Internationalen Strafgerichtshof!
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Im Februar 2003 werden die ersten 18 RichterInnen und StaatsanwältInnen für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gewählt. Die Kriterien für die Nominierung und Wahl dieser Personen sind im Römischen Statut festgelegt. Es beinhaltet auch Kriterien für die geschlechtergerechte Besetzung dieses Gremiums. Knapp sechs Wochen vor Ende der Nominierungsphase aber stehen noch (fast) keine Frauen auf der KandidatInnenliste. Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat sich daher einer internationalen Kampagne "Frauen in den Internationalen Strafgerichtshof!" angeschlossen und folgenden Brief an Bundeskanzler Schröder geschrieben (im gleichen Wortlaut erging er auch an Außenminister Fischer, an die Justizministerin und Frauenministerin). --------------------------------------------------------------------------------------
Informationsblatt zur Kampagne (auf englisch)
ICCinFrauenRat0502.pdf [11 KB]
Artikel, der zu diesem Thema in der jüngsten Ausgabe der Verbandszeitschrift FrauenRat erschienen ist.
Women on the Court Now -Info sheet.pdf [23 KB]
-------------------------------------------------------------------------------------- Von DEUTSCHER FRAUENRAT
An den Bundeskanzler Gerhard Schröder Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin
Berlin, 15. Oktober 2002
Nominierung qualifizierter Frauen als Richterinnen und Anklagevertreterinnen für den Internationalen Strafgerichtshof
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wie wir erfahren haben, wurden beim ersten Treffen der Versammlung der Vertrags-staaten für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vom 3. bis 9. September 2002 die Regeln für die Nominierung und die Wahlen der Richter angenommen und die Nominierungsphase offiziell eröffnet. In Übereinstimmung mit zahlreichen international vernetzten Frauenorganisationen (so z.B. der Europäischen Frauenlobby) schreibt Ihnen der Deutsche Frauenrat aus ernsthafter Sorge, ob der Auftrag des Römischen Statuts in Bezug auf eine gerechte Repräsentation von Frauen und Männern in der Zusammensetzung des IStGH erfüllt wird.
Die Beteiligung von Frauen an den Rechtsinstitutionen auf internationaler Ebene war bisher dürftig. Zur Zeit gibt es nur eine Richterin am Internationalen Gerichtshof und beim Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunal für das frühere Jugoslawien. Drei Frauen sind beteiligt am Internationalen Ruanda-Völkermordtribunal. Unter den 21 Mitgliedern des Internationalen Seegerichtshofes ist keine Frau.
In Anbetracht der Schwierigkeiten bei den Verhandlungen über die Wahlen der Richter zum IStGH und der Tatsache, dass nur eines von neun Ländern, die bisher ihre Kandi-daten bekannt gegeben haben, eine Frau nominiert hat, sind wir sehr besorgt, dass es nur wenig Engagement der beteiligten Staaten gibt, den Gender Mainstreaming-Auftrag des Römischen Statuts ernst zu nehmen. Der IStGH wird die erste internationale Institution des 21. Jahrhunderts sein, die durch einen multi- lateralen Vertrag gegründet wurde. Es ist endlich an der Zeit, Frauen eine angemessene Präsenz in diesen Institutionen zu gewähren.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als Vertragsstaat des Römischen Statuts die Pflicht, dazu beizutragen, dass der IStGH neue Standards auch in Hinsicht auf Geschlechtergerechtigkeit setzt. Wir bitten Sie daher um Antwort auf die folgenden Fragen:
1. Welche Schritte unternimmt die Bundesrepublik, um eine gerechte Vertretung von Richtern und Richterinnen nach Artikel 36 (8) des Römischen Statuts zu gewähr-leisten?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesrepublik ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um qualifizierte Frauen als Kandidatinnen für die Position von Richterinnen, Anklägerinnen oder Stellvertretenden Anklägerinnen auszusuchen und zu nominieren?
3. Nach welchen Maßstäben bewertet die Bundesrepublik, ob ein Kandidat/eine Kandidatin die geforderten Kriterien für diese Positionen erfüllt? Fallen Zustimmung zu den Menschenrechten und Bewusstsein für Gender Mainstreaming darunter?
4. In welchem Ausmaß hat sich die Bundesregierung mit Nichtregierungs-organisationen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft beraten bei der Auswahl und Nominierung potenzieller KandidatInnen?
Da die Nominierungsfrist für den IStGH am 30. November abläuft, müssen die Regierungen der Vertragsstaaten rasche Schritte ergreifen, damit qualifizierte Frauen als Kandidatinnen nominiert werden.
Wir freuen uns über eine umgehende Antwort auf unsere Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Inge v. Bönninghausen DEUTSCHER FRAUENRAT Vorsitzende
Informationsblatt zur Kampagne (auf englisch)
ICCinFrauenRat0502.pdf [11 KB]
Artikel, der zu diesem Thema in der jüngsten Ausgabe der Verbandszeitschrift FrauenRat erschienen ist.
Women on the Court Now -Info sheet.pdf [23 KB]
----------------------------------------------------------------------- Ulrike Helwerth Deutscher Frauenrat Presse- und Öffentlichkeitsreferentin
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