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Polizeiausbildung an die HAW Hamburg:
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Keine Schmalspurausbildung für Hamburgs Polizei Die GAL-Fraktion fordert, dass die Polizeiausbildung gemeinsam mit der gesamten Fachhochschule für öffentliche Verwaltung an die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg verlegt wird. Sie hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung der Bürgerschaft steht. „Der theoretische Teil der Polizeiausbildung gehört an eine normale Hochschule mit einem breiteren Fächerspektrum Nur so können die Polizistinnen und Polizisten auf ihre schwierige Arbeit inmitten der Gesellschaft angemessen vorbereitet werden“, erklärt Dr. Willfried Maier, hochschulpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. Bisher findet die Ausbildung von Polizeibeamten des gehobenen Dienstes an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung statt. Die Regierung will die Polizisten zukünftig an einer eigenen, der Innenbehörde unterstellten Fachhochschule ausbilden. „Das ist die schlechteste aller denkbaren Lösungen“, kommentiert Willfried Maier. „Eine als Fachhochschule verkleidete Polizeiberufsschule produziert zu hohen Kosten nur mittelmäßig ausgebildete Polizisten und verstößt gegen die Freiheit von Forschung und Lehre.“ Für eine praxisorientierte Wissenschaftliche Ausbildung Polizistinnen und Polizisten arbeiten in besonders sensiblen Bereichen. Im Ernstfall müssen Polizeibeamte Gewalt gegen Bürgerinnen und Bürger anwenden. Dabei sichern in brenzligen Situationen Amt und Persönlichkeit gleichermaßen ihre Autorität. Dazu bedarf es hoher sozialer Kompetenz, sicherer Rechtskenntnisse und individueller Urteilskraft, die am besten in einer mit der Praxis eng verbundenen, wissenschaftlichen Ausbildung vermittelt werden. Die meisten Bundesländer haben auf die gestiegenen Anforderungen des Polizeiberufs mit einer wissenschaftlicheren Polizeiausbildung reagiert. Die Innenbehörde geht den umgekehrten Weg.
Die Innenbehörde will für die Lehre weisungsgebundene Dozenten und Polizeibeamte einsetzen. Die Forschungsfreiheit soll unter Genehmigungsvorbehalt gestellt und die Selbstverwaltung eingeschränkt werden Widerspruch zu Hochschulpolitik des Senats Die Wissenschaftsbehörde verfolgt mit Unterstützung des gesamten Senats im Hochschulmodernisierungsgesetz die Absicht, die Autonomie der Hamburger Hochschulen zu steigern und verspricht sich davon eine Verbesserung von Lehre und Forschung sowie den rationelleren Einsatz der Mittel. Warum dieser Gesichtspunkt für eine Polizeifachhochschule nicht gelten soll, ist schwer einzusehen. Schlechtes Image programmiert Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst hat die Pläne aus der Innenbehörde am 18. Oktober 2002 einstimmig abgelehnt. Die Landeshochschulkonferenz Hamburg schließt sich dem an und wertet s droht damit, ihr die Anerkennung als Hochschule zu verweigern. Das dürfte auf Dauer nicht ohne negativen Einfluss auf das Selbstbild und das Selbstbewusstsein der Polizei bleiben.
Brigitte Köhnlein
Pressemitteilung der GAL-Bürgerschaftsfraktion 5. März 2003
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