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ISSN 1610-0611
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Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands

CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehen
ROBIN WOOD warnt vor Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands

Die vier Atomkraftgegner, die sich im März 2001 zusammen mit einer jungen
Frau an einer öffentlichkeitswirksamen Ankettaktion auf der CASTOR-Strecke
nach Gorleben beteiligten, wollen gegen ihre Verurteilung
Verfassungsbeschwerde einlegen.

Die vier Aktivisten von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand
waren vor dem Lüneburger Landgericht wegen Störung öffentlicher Betriebe
(§316b) zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro verurteilt worden und
hatten dagegen Revision beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Gestern
schmetterte das OLG Celle ihre Revision ab. Obendrein folgten die Celler
Richter einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und verwiesen den Fall
zurück an das Lüneburger Landgericht. Begründung: Es sei nicht ausreichend
geprüft worden, ob durch die Ankettaktion nicht doch der Lokführer des
CASTOR-Zugs genötigt worden sei. Außerdem habe das Landgericht bei der
Strafzumessung nicht nachvollziehbar zwischen den Angeklagten differenziert.

"Das Urteil ist in seiner Begründung diffus und weltfremd", sagt Jürgen
Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Wir können weder nachvollziehen,
warum erneut vor Gericht über die Verwerflichkeit der Aktion verhandelt
werden soll, noch warum durch die Aktion ein öffentlicher Betrieb gestört
worden wäre. Eine Aktion, bei der Menschen aus gutem Grund ruhig und ohne
andere zu gefährden im Gleisbett liegen, wird mit dem Paragrafen 316b
verfolgt, der auf gemeingefährliche Sabotageakte gemünzt ist und zu den
Katalogstraftaten des Paragrafen 129a (Bildung terroristischer
Vereinigungen) zählt. Ein solches Urteil zielt auf Einschüchterung und
Abschreckung des Widerstandes. Es trifft die Zivilgesellschaft im Kern.
Deshalb setzt sich ROBIN WOOD dafür ein, dass möglichst viele Institutionen
der Zivilgesellschaft die Verfassungsbeschwerde der vier unterstützen."

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Teil des Urteils, der seit
gestern rechtskräftig ist. Das Gericht erklärte es für erwiesen, dass durch
die Ankettung auf der Schienenstrecke der öffentliche Verkehr der Bahn
gestört worden sei. Dabei war die Strecke damals gerade wegen des
CASTOR-Transports für den öffentlichen Verkehr komplett gesperrt und von
mehreren zehntausend Polizisten bewacht. Der Atommülltransport war dem
Charakter nach ein Werksverkehr der Atomindustrie. Fälle wie die
Betonblock-Aktion trotzdem nach dem Paragrafen 316b zu bestrafen, führt
dazu, dass diese Rechtsvorschrift überdehnt und zum Gummiparagrafen gemacht
wird - mit gefährlichen Folgen. Einer der Verteidiger der Atomkraftgegner,
der Berliner Strafrechtsprofessor Felix Herzog, warnte daher in seiner
Revisionsbegründung: "Eine extensive Auslegung wird zu einer unangemessenen
Verwischung der Grenzen von gewaltfreiem, auf symbolische Aktionen
setzenden, ökologischen Widerstand zu terroristischen Sabotageakten führen."
Ausführliche Informationen, Dokumente und Fotos zum bisherigen
Prozessverlauf unter: http://www.robinwood.de/prozesse



Hamburg, den 13.8.03
Redaktion: Aktuelles/Politik
Jürgen Sattari, ROBIN WOOD-Vorstandssprecher
Ute Bertrand, Pressesprecherin


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