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ISSN 1610-0611
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Marie Steinmann im Betonblock-Prozess

Marie Steinmann soll im Betonblock-Prozess als Zeugin aussagen

Das Urteil im Prozess gegen die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit
einer Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben
demonstriert hatten, wird nun doch erst am Mittwoch kommender Woche im
Lüneburger Landgericht verkündet. Staatsanwalt und Verteidiger kamen -
anders als erwartet - am gestrigen Verhandlungstag noch nicht dazu, ihre
Plädoyers zu halten. Denn Staatsanwalt Vogel beantragte, die an der Aktion
beteiligte Marie Steinmann als Zeugin zu vernehmen. Das
Jugendgerichtsverfahren gegen die Aktivistin war zwischenzeitlich
eingestellt worden.

Staatsanwalt Vogel will durch die Vernehmung der Zeugin herausfinden, zu
welchem Zeitpunkt sich die Angeklagten festgeschlossen haben. Sein Ziel ist
es, auf diesem Umweg die vier Männer der gemeinschaftlichen Nötigung zu
überführen. Richter Mumm stellte klar, dass die Zeugin Marie ein partielles
Aussageverweigerungsrecht habe. Sie soll am kommenden Mittwoch lediglich
dazu befragt werden, wie sie sich selbst verhalten hat. Fragen nach
Verabredungen der Angeklagten untereinander sollen ausgeklammert werden.

In dem bisherigen Prozessverlauf wurde deutlich, wie schwer es
UmweltschützerInnen, die auf fantasievolle Weise demonstrieren wollen,
gemacht wird, im vorhinein abzusehen, inwieweit und nach welchen
Strafvorschriften sie sich strafbar machen könnten. Neben Nötigung (§240)
und Störung öffentlicher Betriebe (§316b) hatte Richter Mumm im Prozess den
Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§105) ins Spiel
gebracht, aber wegen des fehlenden verfassungsfeindlichen Hintergrundes der
Aktivisten wieder verworfen.

Bei einer früheren, ganz ähnlichen Betonblock-Aktion im Jahr 1997 warf man
den Aktivisten Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
vor. Damals hatte das Lüneburger Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung von
200 DM zugunsten der "Kinder von Tschernobyl" eingestellt. Einige Jahre
später forderte im gleichen Lüneburg für die ganz ähnliche Betonblock-Aktion
vom März 2001 die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen für die Aktivisten -
ohne dass es klare juristische Gründe für diesen Sinneswandel gab. Am
kommenden Mittwoch wird nun das Landgericht entscheiden.

Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 - 380 892 22 oder am kommenden
Mittwoch in Lüneburg unter Tel. 0171 - 83 59 515
Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter: www.robinwood.de/prozesse
Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch, den 12. Februar, um 10.00 Uhr im
Saal 21 des Lüneburger Landgerichts.
Lüneburg und Hamburg, 6. Februar 2003

Redaktion: Aktuelles/Umwelt
Marie Steinmann soll im Betonblock-Prozess als Zeugin aussagen
Das Urteil im Prozess gegen die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit
einer Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben
demonstriert hatten, wird nun doch erst am Mittwoch kommender Woche im
Lüneburger Landgericht verkündet. Staatsanwalt und Verteidiger kamen -
anders als erwartet - am gestrigen Verhandlungstag noch nicht dazu, ihre
Plädoyers zu halten. Denn Staatsanwalt Vogel beantragte, die an der Aktion
beteiligte Marie Steinmann als Zeugin zu vernehmen. Das
Jugendgerichtsverfahren gegen die Aktivistin war zwischenzeitlich
eingestellt worden.
Staatsanwalt Vogel will durch die Vernehmung der Zeugin herausfinden, zu
welchem Zeitpunkt sich die Angeklagten festgeschlossen haben. Sein Ziel ist
es, auf diesem Umweg die vier Männer der gemeinschaftlichen Nötigung zu
überführen. Richter Mumm stellte klar, dass die Zeugin Marie ein partielles
Aussageverweigerungsrecht habe. Sie soll am kommenden Mittwoch lediglich
dazu befragt werden, wie sie sich selbst verhalten hat. Fragen nach
Verabredungen der Angeklagten untereinander sollen ausgeklammert werden.
In dem bisherigen Prozessverlauf wurde deutlich, wie schwer es
UmweltschützerInnen, die auf fantasievolle Weise demonstrieren wollen,
gemacht wird, im vorhinein abzusehen, inwieweit und nach welchen
Strafvorschriften sie sich strafbar machen könnten. Neben Nötigung (§240)
und Störung öffentlicher Betriebe (§316b) hatte Richter Mumm im Prozess den
Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§105) ins Spiel
gebracht, aber wegen des fehlenden verfassungsfeindlichen Hintergrundes der
Aktivisten wieder verworfen.
Bei einer früheren, ganz ähnlichen Betonblock-Aktion im Jahr 1997 warf man
den Aktivisten Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
vor. Damals hatte das Lüneburger Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung von
200 DM zugunsten der "Kinder von Tschernobyl" eingestellt. Einige Jahre
später forderte im gleichen Lüneburg für die ganz ähnliche Betonblock-Aktion
vom März 2001 die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen für die Aktivisten -
ohne dass es klare juristische Gründe für diesen Sinneswandel gab. Am
kommenden Mittwoch wird nun das Landgericht entscheiden.

Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter:
http://www.robinwood.de/prozesse
Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch, den 12. Februar, um 10.00 Uhr im
Saal 21 des Lüneburger Landgerichts.



Ute Bertrand, Pressesprecherin,
ROBIN WOOD-Info


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