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Marie Steinmann im Betonblock-Prozess
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Marie Steinmann soll im Betonblock-Prozess als Zeugin aussagen
Das Urteil im Prozess gegen die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit einer Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben demonstriert hatten, wird nun doch erst am Mittwoch kommender Woche im Lüneburger Landgericht verkündet. Staatsanwalt und Verteidiger kamen - anders als erwartet - am gestrigen Verhandlungstag noch nicht dazu, ihre Plädoyers zu halten. Denn Staatsanwalt Vogel beantragte, die an der Aktion beteiligte Marie Steinmann als Zeugin zu vernehmen. Das Jugendgerichtsverfahren gegen die Aktivistin war zwischenzeitlich eingestellt worden.
Staatsanwalt Vogel will durch die Vernehmung der Zeugin herausfinden, zu welchem Zeitpunkt sich die Angeklagten festgeschlossen haben. Sein Ziel ist es, auf diesem Umweg die vier Männer der gemeinschaftlichen Nötigung zu überführen. Richter Mumm stellte klar, dass die Zeugin Marie ein partielles Aussageverweigerungsrecht habe. Sie soll am kommenden Mittwoch lediglich dazu befragt werden, wie sie sich selbst verhalten hat. Fragen nach Verabredungen der Angeklagten untereinander sollen ausgeklammert werden.
In dem bisherigen Prozessverlauf wurde deutlich, wie schwer es UmweltschützerInnen, die auf fantasievolle Weise demonstrieren wollen, gemacht wird, im vorhinein abzusehen, inwieweit und nach welchen Strafvorschriften sie sich strafbar machen könnten. Neben Nötigung (§240) und Störung öffentlicher Betriebe (§316b) hatte Richter Mumm im Prozess den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§105) ins Spiel gebracht, aber wegen des fehlenden verfassungsfeindlichen Hintergrundes der Aktivisten wieder verworfen.
Bei einer früheren, ganz ähnlichen Betonblock-Aktion im Jahr 1997 warf man den Aktivisten Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor. Damals hatte das Lüneburger Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung von 200 DM zugunsten der "Kinder von Tschernobyl" eingestellt. Einige Jahre später forderte im gleichen Lüneburg für die ganz ähnliche Betonblock-Aktion vom März 2001 die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen für die Aktivisten - ohne dass es klare juristische Gründe für diesen Sinneswandel gab. Am kommenden Mittwoch wird nun das Landgericht entscheiden.
Kontakt: Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 - 380 892 22 oder am kommenden Mittwoch in Lüneburg unter Tel. 0171 - 83 59 515 Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter: www.robinwood.de/prozesse Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch, den 12. Februar, um 10.00 Uhr im Saal 21 des Lüneburger Landgerichts. Lüneburg und Hamburg, 6. Februar 2003
Redaktion: Aktuelles/Umwelt Marie Steinmann soll im Betonblock-Prozess als Zeugin aussagen Das Urteil im Prozess gegen die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit einer Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben demonstriert hatten, wird nun doch erst am Mittwoch kommender Woche im Lüneburger Landgericht verkündet. Staatsanwalt und Verteidiger kamen - anders als erwartet - am gestrigen Verhandlungstag noch nicht dazu, ihre Plädoyers zu halten. Denn Staatsanwalt Vogel beantragte, die an der Aktion beteiligte Marie Steinmann als Zeugin zu vernehmen. Das Jugendgerichtsverfahren gegen die Aktivistin war zwischenzeitlich eingestellt worden. Staatsanwalt Vogel will durch die Vernehmung der Zeugin herausfinden, zu welchem Zeitpunkt sich die Angeklagten festgeschlossen haben. Sein Ziel ist es, auf diesem Umweg die vier Männer der gemeinschaftlichen Nötigung zu überführen. Richter Mumm stellte klar, dass die Zeugin Marie ein partielles Aussageverweigerungsrecht habe. Sie soll am kommenden Mittwoch lediglich dazu befragt werden, wie sie sich selbst verhalten hat. Fragen nach Verabredungen der Angeklagten untereinander sollen ausgeklammert werden. In dem bisherigen Prozessverlauf wurde deutlich, wie schwer es UmweltschützerInnen, die auf fantasievolle Weise demonstrieren wollen, gemacht wird, im vorhinein abzusehen, inwieweit und nach welchen Strafvorschriften sie sich strafbar machen könnten. Neben Nötigung (§240) und Störung öffentlicher Betriebe (§316b) hatte Richter Mumm im Prozess den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§105) ins Spiel gebracht, aber wegen des fehlenden verfassungsfeindlichen Hintergrundes der Aktivisten wieder verworfen. Bei einer früheren, ganz ähnlichen Betonblock-Aktion im Jahr 1997 warf man den Aktivisten Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor. Damals hatte das Lüneburger Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung von 200 DM zugunsten der "Kinder von Tschernobyl" eingestellt. Einige Jahre später forderte im gleichen Lüneburg für die ganz ähnliche Betonblock-Aktion vom März 2001 die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen für die Aktivisten - ohne dass es klare juristische Gründe für diesen Sinneswandel gab. Am kommenden Mittwoch wird nun das Landgericht entscheiden.
Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter:
http://www.robinwood.de/prozesse Der Prozess beginnt am kommenden Mittwoch, den 12. Februar, um 10.00 Uhr im Saal 21 des Lüneburger Landgerichts.
Ute Bertrand, Pressesprecherin, ROBIN WOOD-Info
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