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Urteil im Betonblock-Prozess
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Demonstration auf Bahngleisen als gemeingefährliche Straftat verurteilt ROBIN WOOD kritisiert Urteil im Betonblock-Prozess vor dem Lüneburger Landgericht
Die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit einer Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben demonstriert haben, sind gestern Abend vor dem Lüneburger Landgericht zu Geldstrafen zwischen 350 und 1.155 Euro verurteilt worden. Drei der Angeklagten erhielten 35 Tagessätze, der vierte 40 Tagessätze. Staatsanwalt Vogel hatte - aus Gründen der Generalprävention und Abschreckung des Widerstands - sechs- bis neunmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert. Richter Mumm verurteilte die vier, weil sie den öffentlichen Betrieb der Bahn gestört haben sollen. Vom Vorwurf der Nötigung sprach er sie frei.
Jahrzehntelang waren Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht auf die abwegige Idee gekommen, Sitzblockaden als Störung öffentlicher Betriebe (§316b) zu verfolgen. Der Paragraf steht im Strafgesetzbuch im Abschnitt "Gemeingefährliche Straftaten". Außerdem ist er eine Katalogstraftat zum Paragrafen 129a "Bildung terroristischer Vereinigungen". Richter Mumm begründete sein Urteil damit, der Staat könne Blockaden auf der Bahnstrecke nicht hinnehmen. Dazu erklärt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD:
"Mit dem Urteil werden friedliche Atomkraftgegner abgeurteilt wie gemeingefährliche Kriminelle und in die Nähe von Terroristen gerückt. Das ist nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sondern auch ein Angriff auf soziale Zusammenhänge wie die Anti-Atom-Bewegung. Gemeingefährlich ist das Atomgeschäft. Die Aktivisten aber haben niemanden gefährdet, als sie sich ins Gleisbett legten, um gegen den Atommülltransport zu demonstrieren.
Die Aktion hat ihr Ziel, die Öffentlichkeit wachzurütteln und die politische Debatte um die verfehlte Atompolitik der Bundesregierung voranzutreiben nur deshalb erreicht, weil sie auf einer Bahnstrecke stattfand - auf einer Bahns trecke, deren Betrieb ohnehin nur noch wegen des CASTOR-Transports aufrechterhalten wird. Wer sich weit weg vom Ort des Geschehens hinstellt und ein Fähnchen schwenkt, wird in dieser Mediengesellschaft nicht wahrgenommen. Es kann nicht angehen, dass die Schiene heilig gesprochen und zur grundrechtsfreien Zone erklärt wird.
Die Justiz sollte die Energie, mit der sie bislang Atomkraftgegner verfolgt, darauf verwenden, die Verantwortlichen für die zahlreichen, gefährlichen Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften in Atomkraftwerken wie in Philippsburg, Obrigheim oder Brunsbüttel zur Rechenschaft zu ziehen."
Neben der strafrechtlichen Verfolgung werden die Angeklagten finanziell unter Druck gesetzt. Ihnen drohen Schadensersatzforderungen der Bahn, des Technischen Hilfswerks und des Bundesgrenzschutzes in Höhe von rund 20.000 Euro. Der Zivilprozess wegen Forderungen der Bahn ist für den 25. Februar beim Lüneburger Landgericht angesetzt.
Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter:
http://www.robinwood.de/prozesse
Der Ermittlungsausschuss Gorleben sammelt Spenden für die Prozesskostenhilfe: EA Gorleben, Konto-Nr. 129 45 300, Volksbank Clenze, BLZ 258 61 990, Stichwort "Beton-Prozess".
Lüneburg und Hamburg, den 20. Februar 2003
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Wann ist ein Schöffe unabhängig? | Zivilprozess gegen die "Fünf von Süschendorf"
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