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ISSN 1610-0611
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Urteil im Betonblock-Prozess



Demonstration auf Bahngleisen als gemeingefährliche Straftat verurteilt
ROBIN WOOD kritisiert Urteil im Betonblock-Prozess vor dem Lüneburger
Landgericht

Die vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit einer Betonblock-Aktion gegen
den CASTOR-Transport nach Gorleben demonstriert haben, sind gestern Abend
vor dem Lüneburger Landgericht zu Geldstrafen zwischen 350 und 1.155 Euro
verurteilt worden. Drei der Angeklagten erhielten 35 Tagessätze, der vierte
40 Tagessätze. Staatsanwalt Vogel hatte - aus Gründen der Generalprävention
und Abschreckung des Widerstands - sechs- bis neunmonatige Freiheitsstrafen
auf Bewährung gefordert. Richter Mumm verurteilte die vier, weil sie den
öffentlichen Betrieb der Bahn gestört haben sollen. Vom Vorwurf der Nötigung
sprach er sie frei.

Jahrzehntelang waren Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht auf die
abwegige Idee gekommen, Sitzblockaden als Störung öffentlicher Betriebe
(§316b) zu verfolgen. Der Paragraf steht im Strafgesetzbuch im Abschnitt
"Gemeingefährliche Straftaten". Außerdem ist er eine Katalogstraftat zum
Paragrafen 129a "Bildung terroristischer Vereinigungen". Richter Mumm
begründete sein Urteil damit, der Staat könne Blockaden auf der Bahnstrecke
nicht hinnehmen. Dazu erklärt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN
WOOD:

"Mit dem Urteil werden friedliche Atomkraftgegner abgeurteilt wie
gemeingefährliche Kriminelle und in die Nähe von Terroristen gerückt. Das
ist nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sondern auch ein Angriff
auf soziale Zusammenhänge wie die Anti-Atom-Bewegung. Gemeingefährlich ist
das Atomgeschäft. Die Aktivisten aber haben niemanden gefährdet, als sie
sich ins Gleisbett legten, um gegen den Atommülltransport zu demonstrieren.

Die Aktion hat ihr Ziel, die Öffentlichkeit wachzurütteln und die politische
Debatte um die verfehlte Atompolitik der Bundesregierung voranzutreiben nur
deshalb erreicht, weil sie auf einer Bahnstrecke stattfand - auf einer Bahns
trecke, deren Betrieb ohnehin nur noch wegen des CASTOR-Transports
aufrechterhalten wird. Wer sich weit weg vom Ort des Geschehens hinstellt
und ein Fähnchen schwenkt, wird in dieser Mediengesellschaft nicht
wahrgenommen. Es kann nicht angehen, dass die Schiene heilig gesprochen und
zur grundrechtsfreien Zone erklärt wird.

Die Justiz sollte die Energie, mit der sie bislang Atomkraftgegner verfolgt,
darauf verwenden, die Verantwortlichen für die zahlreichen, gefährlichen
Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften in Atomkraftwerken wie in
Philippsburg, Obrigheim oder Brunsbüttel zur Rechenschaft zu ziehen."

Neben der strafrechtlichen Verfolgung werden die Angeklagten finanziell
unter Druck gesetzt. Ihnen drohen Schadensersatzforderungen der Bahn, des
Technischen Hilfswerks und des Bundesgrenzschutzes in Höhe von rund 20.000
Euro. Der Zivilprozess wegen Forderungen der Bahn ist für den 25. Februar
beim Lüneburger Landgericht angesetzt.


Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter:
http://www.robinwood.de/prozesse

Der Ermittlungsausschuss Gorleben sammelt Spenden für die
Prozesskostenhilfe: EA Gorleben, Konto-Nr. 129 45 300, Volksbank Clenze, BLZ
258 61 990, Stichwort "Beton-Prozess".


Lüneburg und Hamburg, den 20. Februar 2003


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