Im Betonblock-Prozess wurde der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen abgelehnt / Atomkraftgegner mit Terrorismusverdacht konfrontiert
Der Betonblock-Prozess gegen vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit einer spektakulären Ankettaktion gegen den Atommülltransport nach Gorleben demonstrierten, wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Am fünften Verhandlungstag vor dem Lüneburger Landgericht stellte sich heraus, dass einer der beiden Schöffen Angestellter der HEW ist. Die Verteidigung stellte daher einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen, den der Vorsitzende Richter Mumm jedoch ablehnte. Außerdem entschied Richter Mumm, dass die als Zeugin geladene junge Frau, die an der Aktion beteiligt war, doch die Aussage verweigern darf.
Die HEW (Hamburgische Electrizitäts-Werke), so argumentierte die Verteidigung, hätten als Betreiber von Atomkraftwerken ein wirtschaftliches Interesse an ungestörten Atommüll-Transporten. Die Angeklagten hätten sich durch ihre politischen Stellungnahmen eindeutig gegen Atomtransporte und die dafür verantwortlichen Unternehmen geäußert. Der Schöffe, der über sie zu Gericht sitzt, verdiene bei den HEW seinen Lebensunterhalt und sei seinem Arbeitgeber gegenüber zu Loyalität verpflichtet. Er befinde sich objektiv in einem "unauflöslichen Loyalitätskonflikt", auch wenn er als Elektromeister nicht direkt im AKW arbeiten würde. Jeder Angeklagte könne aber zu Recht erwarten, dass der über ihn urteilende Richter in seiner Person Unabhängigkeit und Unparteilichkeit repräsentiere.
Der Vorsitzende Richter, der wohl selbst von der Nachricht über den Arbeitgeber des Schöffen überrascht wurde, lehnte den Befangenheitsantrag als unbegründet ab.
Außerdem entschied der Richter, dass die an der Aktion beteiligte Frau, die als Zeugin geladen war, doch ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht habe. Begründung: Die Gefahr sei nicht auszuschließen, dass sie sich durch Beantwortung der Fragen einer Verfolgung wegen Gründung oder mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung aussetze.
"In welchem Land leben wir, wenn Atomkraftgegner, die sich friedlich ins Gleisbett gelegt haben, ohne andere zu gefährden, unter Terrorismusverdacht geraten?", fragt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Eine solche Kriminalisierung verschiebt die Maßstäbe auf unerträgliche Weise und stellt die vielfältigen Formen zivilen Ungehorsams unter Terrorverdacht."
Da der Staatsanwalt nun die Aktivistin nicht direkt befragen kann, suchte er nach einem Ersatz. Auf seinen Antrag hin wird für den nächsten Verhandlungstag Richter Stärck vom Amtsgericht Dannenberg geladen, der das bereits eingestellte Jugendgerichtsverfahren gegen sie geführt hat. Den Wert der Aussage von Stärck schätzte Richter Mumm als "äußerst dürftig" ein. Das Verfahren befinde sich jetzt in einem Stadium, wo es nach Entscheidung schreie.
Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter: www.robinwood.de/prozesse Angesetzt sind zwei weitere Termine im Lüneburger Landgericht: Montag, den 17.2.03, 11.00 Uhr und Mittwoch, den 19.2.03, 13.30 Uhr.
Ute Bertrand ROBIN WOOD-Pressesprecherin Lüneburg, 14. Februar 2003
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