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ISSN 1610-0611
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Wann ist ein Schöffe unabhängig?


Im Betonblock-Prozess wurde der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen
abgelehnt / Atomkraftgegner mit Terrorismusverdacht konfrontiert

Der Betonblock-Prozess gegen vier Atomkraftgegner, die im März 2001 mit
einer spektakulären Ankettaktion gegen den Atommülltransport nach Gorleben
demonstrierten, wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Am fünften
Verhandlungstag vor dem Lüneburger Landgericht stellte sich heraus, dass
einer der beiden Schöffen Angestellter der HEW ist. Die Verteidigung stellte
daher einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen, den der Vorsitzende
Richter Mumm jedoch ablehnte. Außerdem entschied Richter Mumm, dass die als
Zeugin geladene junge Frau, die an der Aktion beteiligt war, doch die
Aussage verweigern darf.

Die HEW (Hamburgische Electrizitäts-Werke), so argumentierte die
Verteidigung, hätten als Betreiber von Atomkraftwerken ein wirtschaftliches
Interesse an ungestörten Atommüll-Transporten. Die Angeklagten hätten sich
durch ihre politischen Stellungnahmen eindeutig gegen Atomtransporte und die
dafür verantwortlichen Unternehmen geäußert. Der Schöffe, der über sie zu
Gericht sitzt, verdiene bei den HEW seinen Lebensunterhalt und sei seinem
Arbeitgeber gegenüber zu Loyalität verpflichtet. Er befinde sich objektiv in
einem "unauflöslichen Loyalitätskonflikt", auch wenn er als Elektromeister
nicht direkt im AKW arbeiten würde. Jeder Angeklagte könne aber zu Recht
erwarten, dass der über ihn urteilende Richter in seiner Person
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit repräsentiere.

Der Vorsitzende Richter, der wohl selbst von der Nachricht über den
Arbeitgeber des Schöffen überrascht wurde, lehnte den Befangenheitsantrag
als unbegründet ab.

Außerdem entschied der Richter, dass die an der Aktion beteiligte Frau, die
als Zeugin geladen war, doch ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht habe.
Begründung: Die Gefahr sei nicht auszuschließen, dass sie sich durch
Beantwortung der Fragen einer Verfolgung wegen Gründung oder
mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung
aussetze.

"In welchem Land leben wir, wenn Atomkraftgegner, die sich friedlich ins
Gleisbett gelegt haben, ohne andere zu gefährden, unter Terrorismusverdacht
geraten?", fragt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Eine
solche Kriminalisierung verschiebt die Maßstäbe auf unerträgliche Weise und
stellt die vielfältigen Formen zivilen Ungehorsams unter
Terrorverdacht."

Da der Staatsanwalt nun die Aktivistin nicht direkt befragen kann, suchte er
nach einem Ersatz. Auf seinen Antrag hin wird für den nächsten
Verhandlungstag Richter Stärck vom Amtsgericht Dannenberg geladen, der das
bereits eingestellte Jugendgerichtsverfahren gegen sie geführt hat. Den Wert
der Aussage von Stärck schätzte Richter Mumm als "äußerst dürftig" ein. Das
Verfahren befinde sich jetzt in einem Stadium, wo es nach Entscheidung
schreie.

Hintergrundinformationen zum Prozessverlauf unter: www.robinwood.de/prozesse
Angesetzt sind zwei weitere Termine im Lüneburger Landgericht: Montag,
den 17.2.03, 11.00 Uhr und Mittwoch, den 19.2.03, 13.30 Uhr.

Ute Bertrand
ROBIN WOOD-Pressesprecherin
Lüneburg, 14. Februar 2003


Spenden für ROBIN WOOD e.V.,
Sozialbank Hannover,
BLZ: 251 205 10,
Konto: 845 55 00


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