Schadenersatz-Forderungen der Bahn gegen Atomkraftgegner waren überzogen
Im Zivilprozess gegen die "Fünf von Süschendorf" vor dem Lüneburger Landgericht konnte die Deutsche Bahn heute nur knapp die Hälfte ihrer Schadenersatz-Forderungen gegen die AktivistInnen durchsetzen.
Die Fünf hatten sich im März 2001 aus Protest gegen die verfehlte Atompolitik der Bundesregierung auf der CASTOR-Strecke bei Süschendorf im Wendland angekettet. Die Bahn hatte ihnen deswegen Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro in Rechnung gestellt: für die Reparatur des Gleisabschnitts (4.7114,99 Euro), neuen Schotter (587,99 Euro) und für die Überstunden von Mitarbeitern der Bahn-Tochter NCS, Nuclear Cargo & Service, (4.807,29 Euro). Das Gericht sah allein die Reparaturkosten als gerechtfertigt an, nicht jedoch die Kosten für Schotter und Personal. Die Gerichtskosten wurden dementsprechend geteilt: Die AktivistInnen tragen 47 Prozent, die Deutsche Bahn 53 Prozent.
"Das Urteil zeigt, dass die Bahn so einfach nicht damit durchkommt, Kosten zu behaupten und den Aktivisten in die Schuhe zu schieben", kommentiert Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Entschiedener Protest gegen die Verschieberei von Atommüll durch Europa und den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken ist weiterhin dringend notwendig und darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden."
Der Anwalt der fünf Angeklagten, Wolfram Plener, hatte an die Bahn appelliert, sämtliche Kostenforderungen fallen zu lassen. Denn die AktivistInnen hätten sich während ihrer Anti-Atom-Aktion lediglich ruhig ins Gleisbett gelegt, ohne etwas zu zerstören. Die Errichtung des Klotzes, an dem sich vier der fünf festgemacht hatten, könne ihnen nicht zugerechnet werden. Außerdem sei der Gleisabschnitt nach Beendigung der Aktion sofort wieder befahrbar gewesen. So konnte selbst der extrem schwere Zug mit sechs CASTOR-Behältern, von denen jeder allein 113 Tonnen wiegt, die Stelle ohne Gefahr passieren. Auch Personenzüge fuhren auf der Strecke wieder, bevor erst Wochen nach der Aktion Bauarbeiten an dem Gleisabschnitt vorgenommen wurden. Die Bahn hätte das entstandene Loch einfach mit einigen Schaufeln Schotter auffüllen können. Der getriebene Aufwand sei daher nicht nachvollziehbar. Richter Saffran war jedoch der Ansicht, dass sich die Deutsche Bahn mit dem Verbleib des Betonklotzes nicht habe abfinden müssen, selbst wenn der Klotz die Funktionsfähigkeit des Gleisbettes nicht beeinträchtigt hätte.
Neben der Deutschen Bahn verlangen das Technische Hilfswerk knapp 2.000 Euro und der Bundesgrenzschutz rund 7.300 Euro Schadenersatz von den fünf Atomkraft-GegnerInnen.
Weitere Hintergrundinformationen unter: www.robinwood.de/prozesse
Durch mehrere Instanzen um sein Recht zu streiten, kostet viel Geld. Der Ermittlungsausschuss Gorleben sammelt Spenden für die Prozesskostenhilfe: EA Gorleben, Konto-Nr. 129 45 300, Volksbank Clenze, BLZ 258 61 990, Stichwort "Beton-Prozess". Lüneburg und Hamburg, den 4. März 2003
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