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ISSN 1610-0611
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Zivilprozess gegen die "Fünf von Süschendorf"


Schadenersatz-Forderungen der Bahn gegen Atomkraftgegner waren überzogen

Im Zivilprozess gegen die "Fünf von Süschendorf" vor dem Lüneburger
Landgericht konnte die Deutsche Bahn heute nur knapp die Hälfte ihrer
Schadenersatz-Forderungen gegen die AktivistInnen durchsetzen.

Die Fünf hatten sich im März 2001 aus Protest gegen die verfehlte
Atompolitik der Bundesregierung auf der CASTOR-Strecke bei Süschendorf im
Wendland angekettet. Die Bahn hatte ihnen deswegen Kosten in Höhe von rund
10.000 Euro in Rechnung gestellt: für die Reparatur des Gleisabschnitts
(4.7114,99 Euro), neuen Schotter (587,99 Euro) und für die Überstunden von
Mitarbeitern der Bahn-Tochter NCS, Nuclear Cargo & Service, (4.807,29 Euro).
Das Gericht sah allein die Reparaturkosten als gerechtfertigt an, nicht
jedoch die Kosten für Schotter und Personal. Die Gerichtskosten wurden
dementsprechend geteilt: Die AktivistInnen tragen 47 Prozent, die Deutsche
Bahn 53 Prozent.

"Das Urteil zeigt, dass die Bahn so einfach nicht damit durchkommt, Kosten
zu behaupten und den Aktivisten in die Schuhe zu schieben", kommentiert
Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Entschiedener Protest
gegen die Verschieberei von Atommüll durch Europa und den Weiterbetrieb von
Atomkraftwerken ist weiterhin dringend notwendig und darf nicht zu einer
Frage des Geldbeutels werden."

Der Anwalt der fünf Angeklagten, Wolfram Plener, hatte an die Bahn
appelliert, sämtliche Kostenforderungen fallen zu lassen. Denn die
AktivistInnen hätten sich während ihrer Anti-Atom-Aktion lediglich ruhig ins
Gleisbett gelegt, ohne etwas zu zerstören. Die Errichtung des Klotzes, an
dem sich vier der fünf festgemacht hatten, könne ihnen nicht zugerechnet
werden. Außerdem sei der Gleisabschnitt nach Beendigung der Aktion sofort
wieder befahrbar gewesen. So konnte selbst der extrem schwere Zug mit sechs
CASTOR-Behältern, von denen jeder allein 113 Tonnen wiegt, die Stelle ohne
Gefahr passieren. Auch Personenzüge fuhren auf der Strecke wieder, bevor
erst Wochen nach der Aktion Bauarbeiten an dem Gleisabschnitt vorgenommen
wurden. Die Bahn hätte das entstandene Loch einfach mit einigen Schaufeln
Schotter auffüllen können. Der getriebene Aufwand sei daher nicht
nachvollziehbar. Richter Saffran war jedoch der Ansicht, dass sich die
Deutsche Bahn mit dem Verbleib des Betonklotzes nicht habe abfinden müssen,
selbst wenn der Klotz die Funktionsfähigkeit des Gleisbettes nicht
beeinträchtigt hätte.

Neben der Deutschen Bahn verlangen das Technische Hilfswerk knapp 2.000 Euro
und der Bundesgrenzschutz rund 7.300 Euro Schadenersatz von den fünf
Atomkraft-GegnerInnen.



Weitere Hintergrundinformationen unter: www.robinwood.de/prozesse

Durch mehrere Instanzen um sein Recht zu streiten, kostet viel Geld. Der
Ermittlungsausschuss Gorleben sammelt Spenden für die Prozesskostenhilfe:
EA Gorleben, Konto-Nr. 129 45 300,
Volksbank Clenze, BLZ 258 61 990,
Stichwort "Beton-Prozess".
Lüneburg und Hamburg, den 4. März 2003


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