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ISSN 1610-0611
Newsletter


Bürgerrechtsorganisationen zu Bürgerrechten in NRW

Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern

Big Brother verhindern - Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!

Die NRW-SPD-Führung bekundet in einem Positionspapier zu den
gegenwärtig stattfindenden Koalitionsgesprächen in
Düsseldorf ihre Absicht, "die landesgesetzlichen
Voraussetzungen für einen breiteren Einsatz von
Videoüberwachung, Rasterfahndung und des Platzverweises [zu]
schaffen und den Vorgaben der Rechtsprechung anzupassen."

Hierzu erklären die Unterzeichner:

Die von der SPD-Führung geplanten erheblichen Verschärfungen
polizeilicher Grundrechtseingriffe - insbesondere der
Videoüberwachung und der Rasterfahndung - sind
unverhältnismäßig und verletzen die Grundrechte zahlloser
unbescholtener Bürgerinnen und Bürger, ohne einen Beitrag
zur Verbesserung der Kriminalitätsprävention zu leisten.

1. Zur geplanten Erweiterung der Videoüberwachung, § 15 a
PolG NRW

Die Überwachung öffentlicher Plätze mittels Videokameras ist
ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte praktisch
ausnahmslos unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Bereits
das Vorhandensein der Kameras ist wegen der durch sie
hervorgerufenen Unsicherheit, ob ein Verhalten behördlich
registriert wird, einen Grundrechtseingriff. Durch die
Kameras und die damit verbundene öffentliche Beobachtung
wird Konformitätsdruck erzeugt, der geeignet ist, die
Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung ihrer Grundrechte,
z.B. von der Teilnahme an Versammlungen, abzuhalten.

Nach den Plänen der SPD soll die Videoüberwachung nunmehr
nahezu schrankenlos ermöglicht werden. Die Beschränkung auf
"Straftaten von erheblicher Bedeutung" wird aufgegeben.

Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und insbesondere
der Innenstädte breitet sich in Deutschland aus wie ein
Ölteppich (Leipzig, Mannheim, Stuttgart, Dresden, Berlin,
Frankfurt, Freiburg, Halle, Hamburg, Kassel, Köln,
Magdeburg, Regensburg). Die Realisierung der Pläne der
SPD-Führung würden dieser Entwicklung den Weg nach NRW
ebnen.

Es gibt keinen Beleg für den behaupteten Nutzen dieser
Maßnahme zur Verringerung der Kriminalität. Eine im Auftrag
der Regierung von Großbritannien - dem Land mit der weltweit
höchsten Videoüberwachungsdichte - erstellte
wissenschaftliche Studie (NACRO) kommt zu dem Ergebnis, dass
die Videoüberwachung zu keinem signifikanten Rückgang der
Kriminalität geführt hat. Die Anbringung einer verbesserten
Straßenbeleuchtung trage zur Kriminalitätsverhütung mehr bei
als diese grundrechtsbeeinträchtigende Maßnahme.

Ebenso erfolglos verlief auch der inzwischen abgebrochene
Modellversuch einer Videoüberwachung in Bielefeld (vgl. z.B.
Presseerklärung des FoeBuD, Bielefeld, vom 18.07.2002;
Presseerklärung B90 / Die Grünen, Kreisverband Bielefeld vom
18.07.2002).

Die Videoüberwachung ist nicht zur Kriminalitätsvorbeugung
geeignet, wohl aber dazu, etwa soziale Randgruppen aus den
Innenstädten zu vertreiben. Das kann aber kein legitimes
Ziel sozialer und demokratischer Politik sein.

2. Zur geplanten Erweiterung der Rasterfahndung, § 31 PolG
NRW

Die Rasterfahndung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in
die Grundrechte zahlloser Unschuldiger und Unverdächtiger
dar. Allein in NRW wurden im Zuge der polizeilichen
Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 die Daten von 5
Mio. (!) Männern erhoben. Trotz dieser enormen
Grundrechtseingriffe hat diese Maßnahme selbst bundesweit in
keinem einzigen Fall zu einem Fahndungserfolg geführt. Es
ist unverständlich, warum die SPD dieses ineffiziente,
ungeheuer teure und aufwändige polizeiliche Mittel nunmehr
auch noch ausweiten will. Die SPD-Führung scheint für
symbolische, aber grundrechtsbeeinträchtigende Maßnahmen
trotz angespannter Haushaltslage kein Preis zu hoch zu sein.

3. "Vorgaben der Rechtsprechung"?

Unzutreffend ist es, wenn die SPD-Spitze behauptet, die von
ihr geplanten Verschärfungen des Polizeigesetzes stellten
eine "Anpassung an Vorgaben der Rechtsprechung dar." Richtig
ist vielmehr, dass Gerichte (namentlich das OLG Düsseldorf
und das OLG Frankfurt) die Rasterfahndung weitgehend für
rechtswidrig erklärt haben. Das Vorgehen der SPD dient nicht
der "Anpassung an Vorgaben", sondern ist der Versuch, die
gerichtliche Kontrolle künftig durch die Streichung
einschränkender Voraussetzungen auszuschalten.

Die wirklichen "Vorgaben der Rechtsprechung" lauten dagegen
wie folgt:

"Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Grundrechte dürfen als
Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers
gegenüber dem Staat nur soweit beschränkt werden, als es zum
Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist."
(Bundesverfassungsgericht, Amtl. Sammlung, Band 65, S. 44).

Von der Beachtung dieser Vorgaben verabschiedet sich die
SPD-Spitze durch die beabsichtigte Streichung nahezu
sämtlicher einschränkender Voraussetzungen der genannten
Grundrechtseingriffe.



Eine rationale Kriminalpolitik wird hier durch
"populistisches Fuchteln mit untauglichen Instrumenten"
ersetzt, wie die Humanistische Union in ihrer
Pressemitteilung vom 15.01.2003 mit Recht feststellt.

Die Position der SPD-Spitze widerspricht zudem dem Beschluss
der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und
Juristen vom 09.04.2003, die das Gesetzesvorhaben
ausdrücklich abgelehnt hat.

Die Pläne der SPD widersprechen dem Beschluss der
Landesdelegiertenkonferenz der Grünen vom 23.05.2003 in
Düsseldorf, die sich mit 2/3-Mehrheit ebenfalls ausdrücklich
gegen die geplante Gesetzesänderung ausgesprochen hat.

Im übrigen hat sich nicht nur die Landesbeauftragte für den
Datenschutz mehrfach und ausdrücklich gegen dieses Vorhaben
gewandt, es stieß in einer Anhörung vor dem Innenausschuß
(am 16.1.2003) auch bei zahlreichen Sachverständigen auf
Kritik.



Wir fordern daher die Vertreter der Grünen wie der SPD in
den Koalitionsgesprächen für NRW auf, sich den
undurchdachten und populistischen Vorschlägen zu verweigern
und für die Bewahrung der Bürgerrechte einzutreten.



6. Juni 2003


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E R S T U N T E R Z E I C H N E R / I N N E N : 


Rena Tangens & padeluun
FoeBuD e.V., Bielefeld - www.foebud.org
Big Brother Awards Deutschland - www.bigbrotherawards.de

Dr. Thilo Weichert
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
www.aktiv.org/DVD/

Nils Leopold
Bundesgeschäftsführer Humanistische Union
www.humanistische-union.de

Prof. Dr. Hans Lisken
Düsseldorf

Dr. Helmut Pollähne
Bremer Institut für Kriminalpolitik

RA Dr. Rolf Gössner
Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte, Berlin

Dr. Holger Niehaus, Wilhelm Achelpöhler und Carsten Peters
AG Demokratie und Recht,
B90/Die Grünen (Kreisverband Münster) - www.gruene-muenster.de

Klaus Rees
Fraktionsgeschäftsführer B90/Die Grünen, Bielefeld

Thomas Marczinkowski
Fraktionsgeschäftsführer B90/Die Grünen, Münster

(und weitere - dies ist eine vorläufige Auflistung und wird
noch ergänzt werden!)



Weitere Informationen im Internet:
www.foebud.org/texte/aktion/videoueberwachung/index.html
www.datenschutzzentrum.de/material/themen/video/index.htm
www.big-brother-award.de/2002/.local/
www.gruene-muenster.de/
www.gruenenrw.de/fileadmin/user_upload/files/LDK/LDK_D_sseldorf/Buergerrechte.rtf
www.nrwspd.de/db/docs/doc_1896_200357171125.pdf

V.i.S.d.P.: Rena Tangens, FoeBuD e.V., Marktstr. 18, 33602 Bielefeld
Tel: 0521-175254 Fax: 0521-61172



*****************************************************-
Deutsche Vereinigung fuer Datenschutz e.V.
Bonner Talweg 33-35
53113 Bonn
http://www.aktiv.org/DVD/
**************************************************************


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