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"Datenschutz ist Verbraucherschutz"
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Kundenkarten: Unternehmen erforschen Einkaufsverhalten der Verbraucher
- Kundenbindungssysteme durch Kundenkarten sind mittlerweile handelsübliche Methode der Unternehmen. Die Strategie: Mittels Kundenkarten und den damit verbundenen Rabattversprechen sollen die Verbraucher dazu angeregt werden, in bestimmten Geschäften einzukaufen. Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen bereits das Angebot einer Kundenkarte.
Dabei ist Vorsicht geboten. Denn der Gebrauch der Kundenkarte ist nicht nur von Vorteil für die Verbraucher. In der Regel sind die Rabatthöhen der Kundenkarten relativ niedrig angesetzt. Den Unternehmen bietet sich dafür die Möglichkeit, Verbraucherdaten zu sammeln und damit ein detailliertes Kundenprofil zu erstellen. Nicht nur die angegebenen Daten wie beispielsweise Adressen werden dazu genutzt. Auch das Einkaufsverhalten kann weitestgehend nachvollzogen werden.
Dabei stellt sich die Frage, ob die Unternehmen nicht ein Übermaß an Kundendaten erheben, ob sie die Kunden nicht durch Formulierungen im Kleingedruckten übervorteilen oder ob durch die weitere Verarbeitung der Konsumentendaten, z.B. für Werbezwecke, nicht das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen beeinträchtigt wird.
Der vzbv hat bereits in seiner Studie Preisnachlässe und Kundenbindung nach dem Wegfall des Rabattgesetzes vor einer Aushöhlung des Datenschutzes und einem gläsernen Konsumenten gewarnt. Danach steht der tatsächliche Vorteil der Kundenkarten für den Verbraucher in keinem Verhältnis zu den umfangreichen personenbezogenen Daten über das Einkaufsverhalten, die die Unternehmen gewinnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat nun das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beauftragt, das Angebot an Kundenbindungssystemen auf dem deutschen Markt zu erkunden und die Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht zu untersuchen. Dabei sollen nicht nur übergreifende Systeme betrachtet werden, sondern auch Kundenkarten einzelner Firmen.
Das Ziel der Studie: Es soll ermittelt werden, ob zusätzliche gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen notwendig sind, um die Kunden vor einer Ausforschung ihrer Konsumgewohnheiten besser zu schützen.
20. Juni 2003
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