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Datenschutz mit P3P
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Projekt für mehr Datenschutz mit P3P für Internetsurfer angelaufen
Wer im Internet ohne Vorsichtsmaßnahmen surft oder einkauft, wird beobachtet, registriert und identifiziert. Unerwünschte Werbezusendungen per Post, Fax oder E-Mail können in der Folge den Briefkasten oder die Mailbox überfluten. Denkbar sind aber auch weit weniger harmlose Folgen, wie z. B. das heimliche Anlegen von Persönlichkeitsprofilen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das internationale WWW Consortium den P3P-Standard entwickelt. Daran war auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz beteiligt.
Wie funktioniert P3P? P3P vergleicht automatisch die Datenschutzvorstellungen des Internetsurfers mit den Datenverarbeitungspraktiken des Webanbieters. Stimmen beide nicht überein, wird der Internetsurfer gewarnt. Auf Wunsch liefert P3P per Mausklick die Datenschutzerklärung der Website in der Sprache des Nutzers. Kennt der Internetsurfer die Abweichungen von seinen Datenschutzvorstellungen, kann er selbst entscheiden, ob er die Datenverarbeitung zulassen möchte. Will er dies nicht, legt P3P offen, wie und wo er ihr gegebenenfalls widersprechen kann.
Auf diese Weise macht P3P die Datenverarbeitung auf Internetseiten überschaubar. Der Internetsurfer kann so seine personenbezogenen Daten im Internet besser kontrollie-ren und seine Datenschutzrechte effektiv ausüben. E-Commerce-Anbieter können durch eine rechtskonforme Datenschutzerklärung im P3P-Format einen datenschutzgerechten Umgang mit Kundendaten nach außen dokumentieren. Sie zeigen damit Verantwortung und Seriosität und gewinnen so leichter das Vertrauen der Nutzer.
P3P kann eine nachhaltige Verbesserung des Datenschutzes im WWW bewirken. Dies setzt voraus, dass möglichst viele Websites P3P-Datenschutzerklärungen anbieten und die Internetsurfer P3P-fähige Browser einsetzen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz unterstützt deshalb die Verbreitung des P3P-Standards in Deutschland durch ein eigenes Projekt, das durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein gefördert wird.
Im Rahmen dieses Projekts werden
- Anleitungen für Internetsurfer zur datenschutzfreundlichen Konfiguration von P3P-fähigen Browsern angeboten,
- Webanbietern Informationen darüber gegeben, wie sie eine Datenschutzerklärung im P3P-Format erstellen können,
- Musterdatenschutzerklärungen für typische Webangebote erarbeitet und zum Download bereitgestellt.
- In einem weiteren Schritt ist das Angebot einer datenschutzrechtlichen Überprüfung von P3P-Datenschutzerklärungen geplant. Fällt die Prüfung positiv aus, können die Anbieter die Datenschutzfreundlichkeit ihres Webauftritts mit dem P3P-Test-Logo nach außen kommunizieren.
Außerdem werden Informationen über alles Wissenswerte rund um um P3P geboten. „P3P Ich hab’s gecheckt! Und den Rest macht mein PC“ heißt das neue Faltblatt des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, das alle notwendigen Informationen für einen problemlosen Einstieg in P3P liefert. Es erscheint in der Reihe „safer surfen“, in der das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Internetnutzern Tipps und Hinweise zum Schutz ihrer Privatsphäre im Internet gibt. Auf seiner zugehörigen Website stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ab sofort deutschsprachige Anleitungen zur Nutzung und Konfiguration der kostenlos erhältlichen P3P-fähigen Browser bereit. Webanbieter erhalten dort Informationen zur Erstellung datenschutzfreundlicher P3P-Datenschutzerklärungen.
Der jetzige P3P-Standard kann nur der Einstieg sein. Die gewonnenen Praxiserfahrungen fließen deshalb in die Weiterentwicklung des P3P-Standards auf internationaler Ebene ein.
Alle Informationen zum P3P-Projekt des ULD finden Sie unter:
www.datenschutzzentrum.de/p3p/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstr. 98, 24103 Kiel
24. Februar 2003
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