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ISSN 1610-0611
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Datenschutz mit P3P

Projekt für mehr Datenschutz mit P3P für Internetsurfer angelaufen

Wer im Internet ohne Vorsichtsmaßnahmen surft oder einkauft, wird
beobachtet, registriert und identifiziert. Unerwünschte Werbezusendungen
per Post, Fax oder E-Mail können in der Folge den Briefkasten oder die
Mailbox überfluten. Denkbar sind aber auch weit weniger harmlose Folgen,
wie z. B. das heimliche Anlegen von Persönlichkeitsprofilen. Um diesem
Problem entgegenzuwirken, hat das internationale WWW Consortium den
P3P-Standard entwickelt. Daran war auch das Unabhängige Landeszentrum
für Datenschutz beteiligt.

Wie funktioniert P3P? P3P vergleicht automatisch die
Datenschutzvorstellungen des Internetsurfers mit den
Datenverarbeitungspraktiken des Webanbieters. Stimmen beide nicht
überein, wird der Internetsurfer gewarnt. Auf Wunsch liefert P3P per
Mausklick die Datenschutzerklärung der Website in der Sprache des
Nutzers. Kennt der Internetsurfer die Abweichungen von seinen
Datenschutzvorstellungen, kann er selbst entscheiden, ob er die
Datenverarbeitung zulassen möchte. Will er dies nicht, legt P3P offen,
wie und wo er ihr gegebenenfalls widersprechen kann.

Auf diese Weise macht P3P die Datenverarbeitung auf Internetseiten
überschaubar. Der Internetsurfer kann so seine personenbezogenen Daten
im Internet besser kontrollie-ren und seine Datenschutzrechte effektiv
ausüben. E-Commerce-Anbieter können durch eine rechtskonforme
Datenschutzerklärung im P3P-Format einen datenschutzgerechten Umgang
mit Kundendaten nach außen dokumentieren. Sie zeigen damit Verantwortung
und Seriosität und gewinnen so leichter das Vertrauen der Nutzer.

P3P kann eine nachhaltige Verbesserung des Datenschutzes im WWW
bewirken. Dies setzt voraus, dass möglichst viele Websites
P3P-Datenschutzerklärungen anbieten und die Internetsurfer P3P-fähige
Browser einsetzen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
unterstützt deshalb die Verbreitung des P3P-Standards in Deutschland
durch ein eigenes Projekt, das durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein gefördert wird.

Im Rahmen dieses Projekts werden

- Anleitungen für Internetsurfer zur datenschutzfreundlichen
Konfiguration von P3P-fähigen Browsern angeboten,

- Webanbietern Informationen darüber gegeben, wie sie eine
Datenschutzerklärung im P3P-Format erstellen können,

- Musterdatenschutzerklärungen für typische Webangebote erarbeitet und
zum Download bereitgestellt.

- In einem weiteren Schritt ist das Angebot einer datenschutzrechtlichen
Überprüfung von P3P-Datenschutzerklärungen geplant. Fällt die Prüfung
positiv aus, können die Anbieter die Datenschutzfreundlichkeit ihres
Webauftritts mit dem P3P-Test-Logo nach außen kommunizieren.

Außerdem werden Informationen über alles Wissenswerte rund um um P3P
geboten.
„P3P Ich hab’s gecheckt! Und den Rest macht mein PC“ heißt das neue
Faltblatt des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, das alle
notwendigen Informationen für einen problemlosen Einstieg in P3P
liefert. Es erscheint in der Reihe „safer surfen“, in der das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Internetnutzern Tipps und
Hinweise zum Schutz ihrer Privatsphäre im Internet gibt. Auf seiner
zugehörigen Website stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
ab sofort deutschsprachige Anleitungen zur Nutzung und Konfiguration der
kostenlos erhältlichen P3P-fähigen Browser bereit. Webanbieter erhalten
dort Informationen zur Erstellung datenschutzfreundlicher
P3P-Datenschutzerklärungen.

Der jetzige P3P-Standard kann nur der Einstieg sein. Die gewonnenen
Praxiserfahrungen fließen deshalb in die Weiterentwicklung des
P3P-Standards auf internationaler Ebene ein.

Alle Informationen zum P3P-Projekt des ULD finden Sie unter:



www.datenschutzzentrum.de/p3p/

Unabhängiges Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel


24. Februar 2003


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