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ISSN 1610-0611
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Erster Teilerfolg für AN.ON

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am gestrigen Tage angeordnet (Az.: 5/6 Qs 47/03), dass die Vollziehung des vor einigen Wochen gegenüber den Partnern des AN.ON-Projektes auf Antrag des Bundeskriminalamtes erlassenen richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt auszusetzen ist. Nach diesem Beschluss hatte AN.ON, das gemeinsame Projekt des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Technischen Universität Dresden für anonymes Surfen im Internet, den Zugriff auf eine bestimmte IP-Nummer zu protokollieren.

Die Projektpartner haben unmittelbar nach Kenntnis des Beschlusses die auf Grund der ersten richterlichen Anordnung aktivierte Protokollierungsfunktion wieder abgeschaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein einziger Datensatz mitprotokolliert worden. Über die Verwendung dieses Protokolldatensatzes wird nach der endgültigen Entscheidung des Landgerichtes zu entscheiden sein. Er befindet sich derzeit in der Obhut des AN.ON-Projektes.

Die Projektpartner werden nach der Entscheidung des Landgerichts eine ausführliche Dokumentation über den Hergang des Verfahrens veröffentlichen.

Informationen über AN.ON erhalten sie unter:
www.anon-online.de

Informationen über die Arbeit des ULD unter:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Homepage: http://www.datenschutzzentrum.de

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Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
http://www.datenschutzzentrum.de


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AN.ON gewährleistet auch weiterhin Anonymität | BKA geht gegen Anonymitätsdienst vor