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ISSN 1610-0611
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Gutachtenaufträge für Landeszentrum

Gutachtenaufträge für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig- Holstein

In den letzten Wochen hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz vier neue Gutachtenaufträge von unterschiedlichen Stellen erhalten:

Im Auftrag des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag erstellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ein Gutachten zu dem Thema „Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz biometrischer Verfahren in Ausweispapieren und bei ausländerrechtlichen Identitätsfeststellungen“. Den Schwerpunkt bildet die Fragestellung, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Umsetzung der mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen gestellt werden müssen. Die gesetzlichen Ermächtigungen (z. B. § 4 Abs. 4 Satz 1 PassG; § 1 Abs. 5 Satz 1 PersAuswG) enthalten zwar Vorgaben zu den Datenverarbeitungsbefugnissen, wie z. B. das Erfordernis, Speicher- und Nutzungsbefugnisse sowie die Art der Verschlüsselung der biometrischen Daten zu regeln. Inhaltlich werden diese Vorgaben jedoch in keiner Weise konkretisiert. Es ist daher erforderlich, diese z. B. durch PassG und PersAusW geregelten Vorgaben zunächst zu präzisieren und dabei insbesondere in ihren datenschutzrechtlichen Kontext einzubetten. Regelungsbedürftig sind z. B. speichernde Stellen, Kopien der Datenbestände, Zugriffsrechte, Übermittlungsbefugnisse, Einrichtung zentraler Dateien (z. B. auf Landesebene), Rechte der Betroffenen (z. B. Informationsansprüche), Verschlüsselung und Signaturen sowie sonstige technisch-organisatorische Sicherungen. Insbesondere die Befugnisse zu Übermittlungen sowie Abrufverfahren sind im Hinblick auf derzeit oder zukünftig beteiligte Akteure (Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Staatsschutz, [Grenz-]Polizei) zu betrachten. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung, insbesondere die Einhaltung des Grundsatzes der Zweckbindung, einerseits und ein eventueller Korrekturbedarf der bestehenden Regelung im Terrorismusbekämpfungsgesetz andererseits sind zu benennen.

Zusammen mit der Technischen Universität Dresden und dem IBM-Forschungslabor Zürich arbeitet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz an dem
Prototyp für ein Identitätsmanagementsystem, das Wert auf Selbstbestimmung und Kontrollmöglichkeiten der Nutzer legt und auf einem Anonymitätstool aufsetzt. Zentraler Bestandteil sind Nutzer-Pseudonyme mit unterschiedlichen Eigenschaften. Von IBM werden dazu neue kryptographische Verfahren eingebracht, die Anonymität und Authentizität miteinander verbinden. Dadurch ist Rechtssicherheit bei maximalem Datenschutz erreichbar. Dieses ehrgeizige Projekt wird die Mitarbeiter im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz die nächsten Jahre beschäftigen.

Für den Identitätsmanagement-Prototyp ist wie auch generell bei allen Datenschutztools die Nutzbarkeit für die Endverbraucher von besonderer Bedeutung. Dies
war die Motivation für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, im Auftrag der Universität Karlstad in Schweden im Projekt „Privacy in Mobile Internet (PiMI)“ an der datenschutzgerechten Gestaltung des Displays in den Handys der nächsten Generation mitzuwirken. Im Mittelpunkt steht die Konfiguration der Datenschutzvoreinstellungen in mobilen Geräten, mit denen auf das Internet zugegriffen werden kann. Hier wird auf den Standard P3P Platform for Privacy Preferences gesetzt. Während das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz bereits in einem weiteren Projekt zu Datenschutz im Internet, das vom schleswig- holsteinischen Wirtschaftsministerium gefördert wird, zeigt, wie P3P dem Nutzer beim Surfen mit seinem PC unterstützen kann, liegt in PiMI der Schwerpunkt auf der rechtlichen Evaluierung der Benutzerführung und Oberflächengestaltung, die im Usability-Labor der Universität Karlstad in Zusammenarbeit mit Informatikern und Experten aus dem Bereich „Human-Computing Interaction“ designed werden. Die Ergebnisse werden in großen Teilen auf den Identitätsmanagement-Prototyp übertragbar sein.

Seit November 2002 erstellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kooperation mit dem italienischen Notariat „Studio Notarile Genghini“ die Studie
„Identity Management Systems (IMS): Identification and Comparison Study“ für die Gemeinsame Forschungsstelle der Generaldirektionen der Europäischen Kommission, Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), Sevilla. Ziel es ist, den Stand der Technik zu Identitätsmanagementsystemen zu analysieren und unterschiedliche Systeme miteinander zu vergleichen. Die einzelnen Kapitel beschäftigen sich zunächst mit den Grundlagen wie Definition, Anforderungen, Mechanismen und Design. Es folgen Testberichte von zahlreichen Identitätsmanagern. Ein Fokus wird dabei auf die europäische Sicht bei der Entwicklung und Einführung solcher Systeme gelegt. Fertigstellungstermin der Studie ist im Sommer 2003. Im Rahmen dieser Studie wird auch eine Umfrage bzw. Expertenbefragung unter ca. 200 Entwicklern, Visionären, Forschern und Produzenten durchgeführt werden, die es ermöglichen soll, die mannigfaltigen Identitätsmanagement-Ideen herauszuarbeiten und Strukturen zu erkennen.

Informationen über die Arbeit des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:

Unabhängiges Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel.: 0431/988-1285
Fax: 0431/988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Internet: www.datenschutzzentrum.de


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