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ISSN 1610-0611
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Neue SCHUFA-Praxis

Datenschutz-Behörden befürchten Entwicklung der SCHUFA zu einer privatrechtlich organisierten Zentraldatei

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verfolgen mit wachsender Sorge die von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) geplante und teilweise bereits praktizierte Erweiterung ihres Geschäftsfeldes um die Bereiche Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen. Bereits jetzt verarbeitet die SCHUFA für die kreditgebende Wirtschaft personenbezogene Informationen über etwa 59 Millionen Bürgerinnen und Bürger, also nahezu die gesamte erwachsene Bevölkerung Deutschlands.

Die Erweiterung des Geschäftsfeldes über die anerkannte Funktion für die kreditgebende Wirtschaft hinaus würde dazu führen, dass der Datenbestand der
SCHUFA durch die Einbeziehung vielgestaltiger sozialer Zusammenhänge immer umfassender würde. Denn jede weitere Datenquelle führt zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen. Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität mit schwer kalkulierbaren Risiken für die Einzelnen.

Die Einbeziehung von Informationen aus weiteren Geschäftsfeldern in einen einheitlichen Datenbestand lässt im Einzelfall befürchten, dass aufgrund der neuen SCHUFA-Praxis künftig eine Person z.B. nur deswegen keine Wohnung erhält, weil sie aus welchen Gründen auch immer eine Handyrechnung nicht bezahlt hat. Gerade bei der Beteiligung von Inkassounternehmen besteht darüber hinaus die Gefahr, dass alltägliche Streitigkeiten, wie z.B. mit Handwerksbetrieben, schnell zu einem SCHUFA-Eintrag führen und als Folge etwa ein benötigter Versicherungsschutz nicht zustande kommt. Jeder verlorene Rechtsstreit würde damit die Bonität für Kredite, Versicherungen und Mietverträge gefährden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen die
Entwicklung der SCHUFA zu einer privatrechtlich organisierten Zentraldatei als äußerst kritisch zu bewertende Gefährdung des Persönlichkeitsrechts an.



Weitere Informationen können Sie erhalten beim:



Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431/988-1200 / Telefax: 0431/988-1223
Homepage: http//:www.datenschutzzentrum.de

15.05.2003


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