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ISSN 1610-0611
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Chinesische Verhältnisse in Deutschland?

Chinesische Verhältnisse in Deutschland?
Staatsanwalt will Berufsverbot für Internet-Bürgerrechtler

Eine satirische Aufarbeitung der Bestrebungen der Behörden in Nordrhein-Westfalen, ausländische Internet-Inhalte in Deutschland zu sperren, soll dem Internet-Bürgerrechtler Alvar Freude zum Verhängnis werden: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt und droht in einem Schreiben an Freudes Anwalt mit Freiheitsstrafe und Berufsverbot.

Freude betreibt unter ODEM.org ein Internet-Portal, auf dem er über Internet-Zensur und -Filtermaßnahmen informiert. Dort dokumentiert und kritisiert er einen Pilotversuch der Bezirksregierung Düsseldorf zur Sperrung ausländischer Internet-Seiten.[1] Über 18000 Unterzeichner haben sich in einer Unterschriftenliste gegen die Sperrungen ausgesprochen. Zu den Erstunterzeichnern gehören die "Reporter ohne Grenzen", der SPD-Bundestagsabgeordnete und Medienexperte Jörg Tauss und Grietje Bettin, medien- und bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.[2]


Strafanzeige der Düsseldorfer Bezirksregierung

Überrascht war Freude, als er einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart in den Händen hielt: "Gewaltdarstellung im Internet" wirft sie ihm vor, da er auf der Website "FreedomFone" (http://w2p.odem.org/) anbietet, beliebige Internet-Inhalte am Telefon vorzulesen.[3] Das 2001 entstandene Projekt ist eine Satire auf die geplanten Filter-Maßnahmen der Düsseldorfer Bezirksregierung, die nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt hat. Begründung: Der Dienst sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln. In einer Stellungnahme schreibt Freudes Anwalt Thomas Stadler: "Das Angebot, man würde den Nutzern weggefilterte Internetinhalte dann eben am Telefon vorlesen, ist derart absurd, dass einem durchschnittlich aufmerksamen Internetnutzer die Satire förmlich ins Gesicht springt."[4]



Auch die Dokumentation der Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf bei ODEM.org[5] ist Stein des Anstoßes: Der Geschäftsführer einer Düsseldorfer IT-Dienstleistungsfirma erstattete Anzeige und behauptet, Freude würde die Sperrverfügungen technisch umgehen und volksverhetzende Inhalte verbreiten. "Dies ist offensichtlich falsch, und der Versuch mich in die rechtsextreme Ecke zu drängen ist eine Unverschämtheit", erläutert der Beschuldigte. "Es ist verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt dies nach eineinhalbjähriger Ermittlungsarbeit nicht selbst herausgefunden haben."

Bleibt der Vorwurf, die in der Dokumentation enthaltene Nennung der Seiten, die die Bezirksregierung sperren lassen möchte, sei strafbar. Freude zeigt sich aber zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt wird. Sein Anwalt Thomas Stadler erklärt: "Nach der gesetzlichen Regelung ist der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient. Dies ist bei ODEM.org eindeutig der Fall."[6]



Ähnlicher Fall bereits 2000

Bereits 2000 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Fall gegen den Journalisten Burkhard Schröder. Dieser verweist in seinem "Informationsportal Rechtsextremismus & Antisemitismus"[7] sowohl auf antifaschistische als auch auf rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.[8] Ein Berufsverbot wurde Schröder damals aber nicht in Aussicht gestellt.


Anmerkungen:

[1]: vgl. http://odem.org/informationsfreiheit/
[2]: siehe http://odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html
[3]: Vormals TeleTrust.info, aufgrund Namensgleichheit mit einem
Verein erfolgte im Herbst 2003 die Umbenennung in FreedomFone;
Alte Version im Web-Archiv:
http://web.archive.org/web/20011222043805/http://www.teletrust.info/
[4]: Die Stellungnahme Online:
http://odem.org/material/verfahren/stellungnahme.de.html
[5]: Eine aktuelle Dokumentation der zu sperrenden Websites findet
sich unter
http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html
[6]: vgl. §86 Strafgesetzbuch, Absatz 3.
http://lawww.de/Library/stgb/86.htm
[7]: http://www.burks.de/nazis.html
[8]: vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/cgl-10.12.01-001/




Hintergrundinformationen:
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Die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf
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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nach dem Mediendienstestaatsvertrag in
Nordrhein-Westfalen für die Medienaufsicht zuständig. Sie möchte ihre
Kontrolle auch auf ausländische Internet-Inhalte ausweiten: Die Behörde und
allen voran Regierungspräsident Jürgen Büssow planen, tausende ausländische
Internet-Seiten zu "sperren" bzw. in Deutschland auszublenden. Die Seiten
bleiben weiterhin im Netz, nur soll es Internet-Nutzern unmöglich gemacht
werden, sich diese anzuschauen. Es handelt sich also nicht um eine
Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Einschränkung der
Informations- bzw. Rezipientenfreiheit - also dem Recht, sich aus allen
öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten zu dürfen.

Dieses Vorhaben ist technisch, juristisch und gesellschaftspolitisch sehr
umstritten. Eine umfassende Diskussion fand in der Öffentlichkeit, abseits
der Internet-Szene, bisher nicht statt.

Dabei sind die ersten beiden zu sperrenden Webseiten - wie die
Bezirksregierung selbst sagt - nur ein Versuchsballon, um die politischen,
rechtlichen und technischen Grundlagen für eine weitergehende
Internet-Regulierung zu schaffen. Es handelt sich um rechtsextremistische
Webseiten aus den USA, denen der Verfassungsschutz aber keine bzw. nur eine
geringe Bedeutung zuweist. Somit ist die vorgebliche Intention der
Bezirksregierung sehr zweifelhaft.

http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html



Regierungsvizepräsident Jürgen Riesenbeck erläuterte die Taktik der Behörde
mit: "Wenn ich das Milchtrinken verbieten will, muss ich erst mal ein oder
zwei Flaschen beschlagnahmen."

Auch Regierungsdirektor Jürgen Schütte, zuständiger Dezernatsleiter, gibt
unumwunden zu: die angedachten Sperren bringen nichts: "Nutzer mit
vertieften IT-Kenntnissen beziehungsweise überzeugte Rechtsextremisten
werden schon Wege finden, um an die Inhalte zu gelangen."

http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--08-15-placebo.html



Weitere Quellen und Kritik:
---------------------------

Umfangreiche O-Töne, aufgezeichnet bei zwei Veranstaltungen der
Bezirksregierung, sind hier erhältlich:

http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton.html



Eine umfangreiche Materialsammlung zum Thema, in der neben der Kritiker
auch die Bezirksregierung Düsseldorf zu Wort kommt, hat die
Internet-Initiative DAVID (ein Zusammenschluss diverser Vereine und
Initiativen) zusammengestellt:

http://www.david-gegen-goliath.org/Materialsammlung.pdf



Die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf standen von Anfang
an unter der Kritik der Internet-Öffentlichkeit. Auch wenn
Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) die Kritiker gerne in die
rechtsextreme Ecke zu stellen versucht kamen diese vornehmlich aus der
Mitte der Gesellschaft. So bezeichnete der Bundestagsabgeordnete und
medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Büssows Vorgehen als
"Schaumschlägerei" und "in politischer Perspektive fehlgeleitet und in
rechtlicher Hinsicht unhaltbar."

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-22.11.01-008/
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-20.02.02-009/
http://www.tauss.de/service/presse/buessowheute6000morgen600000/



In einem Rechtsgutachten zu den Sperrverfügungen lässt Prof. Dr. Christoph
Engel kein gutes Haar an den Düsseldorfer Vorhaben:

http://rsw.beck.de/rsw/downloads/Beilage4_03.pdf



In einem offenen Brief kritisieren diverse Organisationen und Initiativen,
darunter der Virtuelle Ortsverband der SPD, die Grüne Jugend u.a., die
Verleihung eines Anti-Rassismus-Preises an Jürgen Büssow:

http://www.david-gegen-goliath.org/hammer/offener-brief.pdf
http://www.david-gegen-goliath.org/presse/hammer.pdf
http://www.david-gegen-goliath.org/presse/



Bezirksregierung vs. ODEM.org/Alvar Freude
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Laut dem Informationsfreiheitsgesetzt Nordrhein-Westfalen sind Behörden
verpflichtet, vorhandene Informationen auf Antrag herauszugeben.
Entsprechende Anträge von ODEM.org wurden von der Bezirksregierung entweder
mit haarsträubenden Begründungen abgelehnt oder, wenn es nicht mehr anders
ging, mit überzogenen und unbegründeten Gebührenrechnungen belegt. Auch die
massive Intervention der Landesbeauftragten für Information scheint die
Bezirksregierung nicht zu stören: Bis heute hält die Behörde rechtswidrig
Dokumente zurück.

Details: http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--oeffentlich.html



Dieser Kleinkrieg der Düsseldorfer Behörde dürfte in der Strafanzeige gegen
Alvar Freude ihren vorläufigen Höhepunkt finden. Kam die Bezirksregierung
vielleicht durch die Überschrift "Knast für Kritiker?" bei obigem Artikel
auf dumme Gedanken?



Die Strafanzeigen
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Bereits im April 2002 erstattete der Geschäftsführer eines Düsseldorfer
IT-Dienstleistungsunternehmens Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Stuttgart gegen Alvar Freude als Verantwortlichen bei ODEM.org sowie gegen
den Provider (ohne diesen zu benennen). Tatvorwurf: Verbreitung
volksverhetzender Inhalte und Umgehung der Sperrverfügungen der
Bezirksregierung Düsseldorf mittels "Redirect Links". Dass letzteres
technisch schlicht falsch ist (eine vorhandene Sperre würde damit
keinesfalls umgangen), muss ihm als Programmierer bekannt sein.

Im Diskussions-Forum des Heise-Newstickers diffamierte er unter Pseudonym
Alvar Freude als Nazi bzw. und Nazi-Sypathisant.

Das Landeskriminalamt ermittelte fast eineinhalb Jahre und füllte einen
Ordner mit Ausdrucken von Webseiten, die nichts mit ODEM.org oder Alvar
Freude zu tun hatten. Eine vom LKA beantragte Hausdurchsuchung wurde von
der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Interessanterweise ist der Anzeigenerstatter Stammuser eines anderen
Internet-Projekts von Alvar Freude: Dem interaktiven Textnetzwerk
Assoziations-Blaster (http://www.assoziations-blaster.de/), einer bekannten
Netzliteratur-Arbeit. Dort ist er freundlich und kooperativ, hat eine
Erweiterung programmiert und bat sogar um den Quellcode des Programmes, um
dieses weiterzuentwickeln. Die Motivation für die Strafanzeige ist also nur
schwer verständlich. Ob seine Firma in geschäftlicher Beziehung mit der
Bezirksregierung steht ist nicht bekannt, die Website der Firma schweigt
sich über ihre Kunden aus.



Im Juni 2003 stellte schließlich auch eine Mitarbeiterin der
Bezirksregierung auf offiziellem Briefpapier der Behörde die zweite
Strafanzeige. Diesmal wegen der Satire auf die Sperrungsverfügung. Die
Mitarbeiterin arbeitet in der Abteilung, in der die Sperrungsverfügungen
bearbeitet werden. Die Satire ist der Bezirksregierung seit Dezember 2001
bekannt.

Bisher hat niemand angerufen und sich extremistische Inhalte vorlesen
lassen. Eine Verbreitung ist also schon von daher ausgeschlossen.



Stellungnahme
-------------

Die Stellungnahme von RA Thomas Stadler beinhaltet eine ausführliche
Würdigung der Strafanzeigen und der Ermittlungsarbeit von LKA und
Staatsanwaltschaft:

.............................



Über Jürgen Büssow
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Ein Lebenslauf von Düsseldorfs Regierungspräsident findet sich unter:

http://odem.org/akteure/juergen-buessow.de.html



Sein Umgang mit der Presse ist hier nachzulesen:

http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--druck-wdr.html



Über ODEM.org (http://odem.org)
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ODEM.org setzt sich für den Erhalt der Informations- und Meinungfreiheit im
zur Zeit noch mächtigsten Medium der freien Rede, dem Internet, ein.
ODEM.org wendet sich gegen informationelle Bevormundung durch kurzsichtige
und undurchdachte Gesetze, gegen Softwaremonopole und dagegen, dass die
Informations- und Publikationsfreiheit im Netz den wirtschaftlichen
Interessen Einzelner untergeordnet wird. Ziel ist es, durch Aufklärung
Politik und Gesellschaft für die in Gefahr geratenen, einzigartigen Werte
des Internets zu sensibilisieren und insbesondere einen breiten Konsens
zugunsten der Informations- und Publikationsfreiheit herbeizuführen.

Siehe auch:

http://tour.odem.org/
http://iasl.uni-muenchen.de/links/lektion12.html



Über Alvar C.H. Freude
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Alvar C.H. Freude, verheiratet, Jahrgang 1972, ist
Diplom-Kommunikations-Designer (FH) und lebt in Stuttgart. Er arbeitet als
freiberuflicher Internet-Entwickler, Berater, Programmierer und tritt
gelegentlich als Medienkünstler in Erscheinung. Seit 1999 engagiert er sich
für Informations- und Kommunikationsrechte, zuletzt im Rahmen des
UNO-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS), und hält verschiedene
Vorträge zu Themen rund um Netzkultur.

http://alvar.a-blast.org/



2001 wurde er für seine Diplomarbeit "insert_coin - Verborgene Mechanismen
und Machtstrukturen im freisten Medium von allen" mit dem
"\\internationalen\medien\kunst\preis" vom Zentrum für Kunst und
Medientechnologie Karlsruhe (ZKM) und Südwestrundfunk (SWR) ausgezeichnet.

http://tour.odem.org/insert_coin.html





14. Oktober 2003

Hintergrundinformationen, Quellen und mehr
www.odem.org
(Alvar Freude)



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