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Die private Mailbox ist kein Abfalleimer
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vzbv fordert internationale Regelung und konsequente Rechtsverfolgung zur Bekämpfung von Werbemüll
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bundesregierung und die Internetbranche aufgefordert, sich gemeinsam auf nationaler und internationaler Ebene für eine vehemente Bekämpfung von Werbemüll einzusetzen. „Nur durch einen ehrgeizigen Mix aus gesetzlichen, technischen und aufklärenden Maßnahmen, vor allem aber durch eine enge internationale Kooperation können wir das Problem eindämmen“, so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen beim vzbv.
Allein im Internet werden pro Woche etwa 500 Millionen unerwünschte Spam-Mails aus aller Welt an deutsche Computer versandt. Von der Freiheit, selbst entscheiden zu können, von wem er welche Werbung über das Internet empfangen möchte, ist der Verbraucher weit entfernt.
„Der gegenwärtige Schutz gegen Spams ist lückenhaft“, kritisierte von Braunmühl. Zwar ist nach deutschem Recht die unaufgeforderte Zusendung von Werbung (Spam) per Internet, Fax oder SMS verboten. Die Strafverfolgungsbehörden können aber nur bei kriminellen Inhalten der Mail eingreifen. Der Versand von Rechnern in den USA oder in Fernost erschwert Gegenmaßnahmen zusätzlich. Zentrale Forderung des vzbv ist die weltweite Anwendung der so genannten Opt-In-Regelung, die das unaufgeforderte Versenden elektronischer Werbepost ohne vorherige Einwilligung des Empfängers verbietet. Dies entspricht der deutschen Rechtssprechung und ist Grundlage einer EU-Richtlinie, die bis Ende Oktober von allen EU-Staaten umgesetzt werden muss. „Solange ein amerikanisches Unternehmen auch die deutschen Verbraucher folgenlos mit Werbung bombardieren kann, weil effektive Gesetze gegen Spam in den USA gänzlich fehlen, reicht eine auf Europa begrenzte Opt-In-Lösung nicht aus“, so von Braunmühl. Daher fordert der vzbv die Bundesregierung auf, das Thema Spam auch bei der WTO auf die Tagesordnung zu setzen. Wirksame Maßnahmen könnten etwa in einem WTO- Wettbewerbsabkommen vorgesehen werden. Auch der Transatlantische Verbraucherdialog (TACD), ein Zusammenschluss europäischer und US-amerikanischer Verbraucherorganisationen mit Beteiligung des vzbv, hat die US Regierung wiederholt aufgefordert, für eine Opt-In Regelung zu sorgen.
Der vzbv begrüßt die Absichtserklärungen von Bundesverbraucherministerin Künast und weiterer Politiker unterschiedlicher Fraktionen, aufdringlicher Werbung den Kampf anzusagen. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist die Verankerung des „Opt-In- Prinzips“ im überarbeiteten Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus muss Spam stärker sanktioniert werden. So sollte die massenhafte Zusendung unverlangter Werbemails zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden, um eine Verfolgung durch die Behörden zu ermöglichen. Bisher bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit der Zivilklage. „Doch wer zieht schon wegen einer lästigen Werbemail vor Gericht?“ so von Braunmühl. Solche Klagen scheitern zudem regelmäßig daran, dass die Absender der Mails meist nicht zu ermitteln sind. Hier würde eine Auskunftspflicht der Provider erste Abhilfe schaffen. Positiv bewertet der vzbv die aktuelle Initiative der deutschen Internet-Wirtschaft, gemeinsame Abwehrstrategien zu entwickeln, um die hohen Kosten durch massenhafte Werbemails mit oft fragwürdigem bis kriminellem Inhalt zu drücken.
13.08 2003 -
www.vzbv.de
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