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ISSN 1610-0611
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Investigativer Journalismus

Deutschland
Reporter ohne Grenzen: Urteil der Bundesverfassungsgerichts gefährdet
investigativen Journalismus

In einem Brief an die Justizministerin Brigitte Zypries äußert sich
Reporter ohne Grenzen besorgt über die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 12. März, wonach die Strafverfolgungsbehörden
berechtigt sind, Telefonverbindungen von Journalisten bei der Verfolgung
von 'Straftaten von erheblicher Bedeutung' zu überwachen. Diese
Entscheidung gefährde die Pressefreiheit in Deutschland und verweise auf
eine beunruhigende Tendenz innerhalb der Europäischen Union den
Quellenschutz auszuhöhlen, stellt die internationale Organisation zur
Verteidigung der Pressefreiheit in Paris fest.

"Wenn Journalisten jederzeit überwacht werden können und wenn ihre
Informanten befürchten müssen aufgedeckt und verhaftet zu werden, dann wird
es für Journalisten unmöglich, Informationen zu bekommen, die auf
Vertraulichkeit beruhen und die manchmal erst juristische Ermittlungen in
Gang setzen. Journalisten könnten sogar gefährdet sein, wenn ihnen die
Verletzung der Vertraulichkeit von den Informanten persönlich angelastet
wird". Damit seien die Voraussetzungen für investigativen Journalismus in
Frage gestellt, schreibt Robert Ménard, Generalsekretär von Reporter ohne
Grenzen und betont: "Journalisten sind keine Justizgehilfen".

Zum Schutz der Journalisten bedarf es einer präzisen Definition, was unter
'Straftaten von erheblicher Bedeutung' zu verstehen sei, so Ménard in dem
Schreiben. Er fordert eine ernsthafte öffentliche und parlamentarische
Debatte zu diesem Thema.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil festgestellt, dass die
Überwachung der Telekommunikation von Journalisten zwar den aus Artikel 10
und 19 des Grundgesetzes abgeleiteten Schutz der Vertraulichkeit der
Informationsbeschaffung und der Redaktionsarbeit verletze, derartige
Eingriffe jedoch gerechtfertigt sind, wenn sie zur Verfolgung einer
'Straftat von erheblicher Bedeutung' erforderlich werden. Im Einzelfall
muss der Ermittlungsrichter abwägen, ob der Pressefreiheit oder den
Erfordernissen der Strafverfolgung Vorrang einzuräumen ist.

Das Verfassungsgericht wies mit der Entscheidung die Klage des ZDF und
dreier Journalisten zurück. Diese hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt,
nachdem ihre Telefonanschlüsse von der Polizei überwacht worden waren.
In einem der zugrunde liegenden Fälle hatte ein Gericht in Frankfurt 1995
die Überwachung des Handys der beiden ZDF-Journalisten Udo Frank und Beate
Thorn Bergmann angeordnet, die im Fall Jürgen Schneider recherchierten. Der
Bauunternehmer war wegen Betruges gesucht und später in den USA verhaftet
worden. Einer der Journalisten hatte zuvor der Polizei von sich aus einen
Mittschnitt eines Gespräches mit Schneider zur Verfügung gestellt, der für
die Ermittler sehr hilfreich war.
Im zweiten Fall hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Überwachung der
Telefonanschlüsse der Stern-Reporterin Edith Kohn erwirkt, um den
ehemaligen RAF-Terroristen Hans-Joachim Klein aufzuspüren, der in
Frankreich untergetaucht war. Kohn hatte im Rahmen ihrer journalistischen
Arbeit Kontakt zu Klein.

Reporter ohne Grenzen ist eine unabhängige, internationale
Menschenrechtsorganisation. Sie verteidigt das Recht zu informieren und
informiert zu werden. Sie unterstützt zensierte Medien und setzt sich für
bedrohte, misshandelte und inhaftierte Journalistinnen und Journalisten ein.
Reporter ohne Grenzen hat neun nationale Sektionen in Europa, neun Büros in
Übersee und mehr als 100 Korrespondenten weltweit.



Berlin, 14. März 2003

Sabina Strunk

www.reporter-ohne-grenzen.de / www.rsf.org

Reporter ohne Grenzen
Skalitzer Straße 101,
10997 Berlin
Germany



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